Abfindung optimal aushandeln & maximieren
RA Jonas Kainzinger unterstützt Sie am Schrannenplatz in Erding bei der Verhandlung Ihrer Abfindung und setzt Ihre Interessen konsequent durch.
Wichtig: Die Höhe Ihrer Abfindung hängt stark von der Verhandlungsstrategie ab. Mit anwaltlicher Unterstützung sichern Sie sich deutlich bessere Konditionen!
EXPERTENWISSEN & VERHANDLUNGSSTRATEGIE
Abfindung optimal verhandeln
Bei der Kanzlei VSP unterstützen wir Sie durch fundiertes arbeitsrechtliches Fachwissen und strategische Verhandlungsführung dabei, Ihre Abfindung zu maximieren. Mit unserer Unterstützung erzielen Sie ein optimales Ergebnis und sichern Ihre finanziellen Interessen.
So handeln Sie die optimale Abfindung aus
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Sie oft eine Abfindung aushandeln. Mit der richtigen Strategie lässt sich die Höhe deutlich verbessern. Wir zeigen, worauf es ankommt.
Ihre Rechtsanwälte in Erding
Lernen Sie VSP Rechtsanwälte kennen. Wir stehen für kompetente Beratung in Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht – persönlich und lösungsorientiert in Erding.
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Ihr Anwalt in Erding
Persönliche Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Jonas Kainzinger – direkt am Schrannenplatz in Erding
RA Jonas Kainzinger
Rechtsanwalt Kainzinger berät Mandanten aus Erding, Dorfen und Wartenberg in verschiedenen Rechtsgebieten. Seine fundierte juristische Ausbildung ermöglicht kompetente Rechtsberatung auf hohem Niveau.
Qualifikationen
- Überdurchschnittliche Examensergebnisse
- Erfahrung aus renommierten Großkanzleien
- Persönliche Betreuung vor Ort in Erding
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
Kanzlei in Erding
Die Kanzlei liegt zentral am Schrannenplatz 2 in Erding und ist gut erreichbar für Mandanten aus der gesamten Region – ob aus Erding, Dorfen, Wartenberg oder den umliegenden Gemeinden.
Häufig gestellte Fragen zur Abfindung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Abfindungsverhandlungen. Für eine individuelle Beratung zu Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie uns gerne.
Q Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?
In Deutschland besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmen bestehen bei betriebsbedingten Kündigungen mit einem Sozialplan nach § 112 BetrVG, bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 1a KSchG oder wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Abfindungsansprüche vereinbart wurden. In den meisten Fällen ist eine Abfindung jedoch Verhandlungssache. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Situation prüfen und einschätzen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht oder wie eine Abfindung erfolgreich verhandelt werden kann.
Q Wie hoch ist eine angemessene Abfindung?
Als Faustregel gilt oft die sogenannte "Abfindungsformel": 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis kann die Höhe jedoch stark variieren und hängt von zahlreichen Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Kündigungsgrund, Soziale Faktoren, Verhandlungsposition und Branche. Bei spezifischen Kündigungsgründen wie Diskriminierung oder bei unwirksamen Kündigungen können deutlich höhere Abfindungen erzielt werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann eine realistische Einschätzung für Ihren individuellen Fall geben und die bestmögliche Abfindungshöhe verhandeln.
Q Wie wird eine Abfindung steuerlich behandelt?
Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings können sie steuerlich begünstigt nach der sogenannten "Fünftelregelung" (§ 34 EStG) behandelt werden. Dabei wird die Steuerbelastung so berechnet, als würde die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt, was den Progressionseffekt mindert und die Steuerlast reduzieren kann. Die steuerliche Gestaltung einer Abfindung sollte bereits in den Verhandlungen berücksichtigt werden. Ein erfahrener Anwalt kann gemeinsam mit einem Steuerberater die optimale Gestaltung für Ihren individuellen Fall erarbeiten.
Q Welche Fristen muss ich bei Kündigungen beachten?
Die wichtigste Frist im Zusammenhang mit Abfindungsverhandlungen ist die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung. Innerhalb dieser drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung anfechten möchten. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da sonst die Kündigung als wirksam gilt und damit auch die Verhandlungsposition für eine Abfindung deutlich geschwächt wird. Es ist daher ratsam, unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen, um keine wichtigen Fristen zu versäumen.
Q Wie wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Eine Abfindung selbst führt nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes. Allerdings kann es bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kommen, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese Sperrzeit kann unter bestimmten Umständen vermieden werden, etwa wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss des Aufhebungsvertrags bereits eine neue Stelle in Aussicht hat oder wenn die Kündigung ohnehin unvermeidbar gewesen wäre. Ein erfahrener Anwalt kann die Abfindungsvereinbarung so gestalten, dass das Risiko einer Sperrzeit minimiert wird.
Q Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Idealerweise sollten Sie einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht so früh wie möglich konsultieren - am besten unmittelbar nach Erhalt der Kündigung oder sogar schon, wenn sich eine Kündigung abzeichnet. Die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt der Kündigung beginnt sofort zu laufen, und eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg. Auch wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung angeboten wird, sollten Sie diesen vor der Unterschrift unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur versteckte Nachteile aufdecken, sondern auch eine deutlich höhere Abfindung für Sie verhandeln.
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