Schrannenplatz 2, 85435 Erding
Telefon: 08122 5538790
ARBEITSRECHT EXPERTISE
Professionelle Vertretung im Arbeitsrecht
Bei der Kanzlei VSP stehen wir Ihnen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit fundiertester juristischer Expertise zur Seite. Von der Beratung über den Gütetermin bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht – wir begleiten Sie durch den gesamten Verfahrensablauf.

So gestaltet sich der Ablauf Ihrer Vertretung
Arbeitsgerichtliche Verfahren folgen einem bestimmten Ablauf. Als erfahrene Anwaltskanzlei begleiten wir Sie durch alle Phasen dieses Prozesses und sorgen für eine optimale Vertretung Ihrer Interessen.
Erstberatung und Mandatsannahme
Im ersten Schritt findet eine umfassende Beratung statt, in der wir Ihre rechtliche Situation analysieren. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten, besprechen die möglichen Strategien und erläutern Ihnen den voraussichtlichen Verfahrensablauf sowie die damit verbundenen Kosten. Nach Ihrer Entscheidung zur Mandatierung erarbeiten wir für Sie eine passgenaue Vorgehensstrategie.
Klageerhebung bzw. Klageerwiderung
Je nach Ihrer Rolle im Verfahren verfassen wir eine fundierte Klageschrift oder eine durchdachte Klageerwiderung. Wir achten dabei auf alle formalen und inhaltlichen Anforderungen und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche oder Einwände rechtssicher formuliert sind. Eine präzise und überzeugende Darstellung Ihrer Position von Anfang an ist entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Vorbereitung auf den Gütetermin
Nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht wird ein Gütetermin anberaumt, der in der Regel innerhalb von 2-6 Wochen stattfindet. Wir bereiten Sie umfassend auf diesen wichtigen Termin vor und entwickeln eine Verhandlungsstrategie. Wir besprechen mit Ihnen mögliche Vergleichsszenarien und definieren Ihre Grenzen für eine außergerichtliche Einigung.
Vertretung beim Gütetermin
Im Gütetermin vertreten wir Sie vor dem vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts und verhandeln in Ihrem Sinne. Dieser erste Gerichtstermin dient dem Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Wir vertreten dabei Ihre Interessen mit Nachdruck und verhandlungsgeschick. Etwa 70% aller arbeitsrechtlichen Verfahren werden bereits im Gütetermin durch einen Vergleich beendet.
Vorbereitung auf den Kammertermin
Sollte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, geht das Verfahren in die nächste Phase. Wir erstellen für Sie weitere Schriftsätze, sammeln Beweismittel und bereiten Zeugen vor. Diese Phase dient der umfassenden Vorbereitung auf den Kammertermin, der in der Regel 3-5 Monate nach dem Gütetermin stattfindet. Wir halten Sie während dieser Zeit stets über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Vertretung beim Kammertermin und Urteilsverkündung
Im Kammertermin vertreten wir Sie vor der vollbesetzten Kammer des Arbeitsgerichts, bestehend aus dem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Wir tragen Ihre Position überzeugend vor, führen die Beweisaufnahme durch und argumentieren für Ihre Rechte. Nach Abschluss der Verhandlung verkündet das Gericht entweder direkt das Urteil oder setzt einen separaten Termin zur Urteilsverkündung an. Auf Wunsch beraten wir Sie auch zu möglichen Rechtsmitteloptionen.
Professionelle Rechtsvertretung für Ihren Erfolg
Arbeitsrechtliche Verfahren erfordern spezielles Fachwissen und prozessuale Erfahrung. Mit der Kanzlei VSP haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet und Ihre Interessen optimal vertritt.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenUnsere Dienstleistungen zur Vertretung im Arbeitsrecht
Die Kanzlei VSP bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Erfahren Sie, wie wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer professionell vertreten.
Umfassende Beratung und Strategie
- Eingehende Analyse Ihrer arbeitsrechtlichen Situation und Erfolgsaussichten
- Entwicklung einer individuellen Verfahrensstrategie mit klaren Zielen
- Umfassende Risikoaufklärung und Kostentransparenz zu Beginn des Mandats
- Beratung zu außergerichtlichen Einigungsmöglichkeiten
- Strategische Empfehlungen für das optimale Vorgehen in Ihrem speziellen Fall
Professionelle Prozessvertretung
- Erstellung rechtssicherer Klageschriften oder Klageerwiderungen
- Kompetente Vertretung im Gütetermin mit zielorientierten Vergleichsverhandlungen
- Durchdachte Vorbereitung und Durchführung des Kammertermins
- Vorbereitung und Begleitung von Zeugen für die Beweisaufnahme
- Einlegung und Durchführung von Rechtsmitteln bei Bedarf
Verhandlungsexpertise
- Erfahrene Verhandlungsführung bei Güteterminen und Vergleichsgesprächen
- Entwicklung kreativer und wirtschaftlich sinnvoller Vergleichsoptionen
- Professionelle Abfindungsverhandlungen und Beratung zu steueroptimalen Gestaltungen
- Formulierung rechtssicherer Vergleiche und Vereinbarungen
- Vermittlung zwischen verhärteten Fronten mit dem Ziel einer nachhaltigen Lösung
Häufig gestellte Fragen zur anwaltlichen Vertretung
Ist eine anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht zwingend erforderlich?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang, sodass Sie sich grundsätzlich auch selbst vertreten können. Erst ab der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht ist eine anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben. Dennoch ist eine fachkundige Vertretung bereits in erster Instanz dringend zu empfehlen, da das Arbeitsrecht komplex ist und wichtige prozessuale Weichen bereits früh gestellt werden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten besser einschätzen und verhandlungstaktisch vorteilhafter agieren.
Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Vertretung im Arbeitsrecht?
Eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist die Kostenregelung: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der sich bei Kündigungsschutzklagen in der Regel nach drei Bruttomonatsgehältern bemisst. Bei Zahlungsklagen entspricht der Streitwert der eingeklagten Summe. Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Partei. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie im Rahmen unserer Erstberatung individuell für Ihren Fall.
Wie lange dauert ein arbeitsgerichtliches Verfahren?
Die Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens variiert je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Gerichts. Der Gütetermin findet in der Regel 2-6 Wochen nach Klageerhebung statt. Etwa 70% aller Verfahren enden bereits hier mit einem Vergleich. Kommt es zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin meist 3-5 Monate später. Bei einer Entscheidung durch Urteil liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz bei etwa 3-12 Monaten. Bei Rechtsmitteln in weiteren Instanzen kann sich die Gesamtdauer auf mehrere Jahre erstrecken.
Haben Sie Fragen zur Vertretung im Arbeitsrecht?
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne zu allen Aspekten der Prozessvertretung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Erding oder eine telefonische Erstberatung.
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