ARBEITSRECHT ERDING

Arbeitsrecht-Ratgeber: Rechtsfragen im Berufsleben verstehen

Ihr umfassender Leitfaden zu häufigen arbeitsrechtlichen Themen in Erding und Umgebung. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Ansprüche im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht verständlich erklärt
Lokale Expertise für Erding
Tipps von erfahrenen Rechtsberatern
Arbeitsrecht Beratung in Erding

Arbeitsrecht in Erding – Ihre Rechte kennen und durchsetzen

Willkommen bei unserem Arbeitsrecht-Ratgeber für Erding und Umgebung. In unserem Beratungsalltag in Erding begegnen uns regelmäßig zahlreiche Fragestellungen rund um das Arbeitsrecht. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen fundierten Überblick über die wichtigsten Themen des Arbeitsrechts geben und dabei speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Erding eingehen.

Ob Kündigung, Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis – wir bieten Ihnen praxisnahe Informationen, die Ihnen helfen, Ihre rechtliche Situation besser einzuschätzen. Bei spezifischen Fragen oder individuellem Beratungsbedarf stehen wir Ihnen natürlich jederzeit persönlich in unserer Kanzlei in Erding zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In Erding und der Region sehen wir häufig, dass mündliche Vereinbarungen oder unklare Vertragsklauseln zu Problemen führen.

Wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrags

  • Vertragsparteien: Genaue Bezeichnung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses: Datum des Arbeitsantritts
  • Tätigkeitsbeschreibung: Je konkreter, desto besser für den Arbeitnehmer
  • Arbeitszeit: Wöchentliche Arbeitszeit, Regelungen zu Überstunden
  • Vergütung: Höhe des Gehalts, Zahlungsmodalitäten, Sonderzahlungen
  • Urlaubsanspruch: Gesetzlich mindestens 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche
  • Probezeit: Üblicherweise bis zu 6 Monate
  • Kündigungsfristen: Gesetzliche oder längere vereinbarte Fristen

Lokaler Praxistipp für Erding:

In der Region Erding beobachten wir häufig, dass kleine und mittelständische Unternehmen unvollständige Arbeitsverträge verwenden. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung prüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist geboten bei Klauseln zu Überstunden, Rückzahlungsverpflichtungen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

Obwohl ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden kann, empfehlen wir immer eine schriftliche Vereinbarung. Nach dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber ohnehin die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer aushändigen.

Die Probezeit

Die Probezeit ermöglicht beiden Seiten, das Arbeitsverhältnis kennenzulernen und zu testen, ob eine längerfristige Zusammenarbeit sinnvoll ist. Während dieser Zeit gelten erleichterte Kündigungsbedingungen.

Das Wichtigste zur Probezeit

  • Dauer: Maximal 6 Monate
  • Kündigungsfrist: Nur 2 Wochen (statt der üblichen 4 Wochen)
  • Kündigungsgrund: In der Probezeit ist kein besonderer Grund erforderlich
  • Vereinbarung: Die Probezeit sollte ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden

Lokaler Praxistipp für Erding:

Bei Unternehmen in Erding beobachten wir gelegentlich den Irrtum, dass die Probezeit automatisch mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzt. Dies ist jedoch nicht der Fall – eine Probezeit muss explizit vereinbart werden. Zudem ist zu beachten, dass auch während der Probezeit bestimmte Kündigungsverbote gelten, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.

Auch wenn in der Probezeit die Hürden für eine Kündigung deutlich niedriger sind, gibt es Grenzen. Diskriminierende Kündigungen, etwa aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft, sind auch in der Probezeit unzulässig. In solchen Fällen kann die Kündigung angefochten werden.

Arbeitszeit & Überstunden

Die Regelung der Arbeitszeit und der Umgang mit Überstunden sind häufige Konfliktpunkte im Arbeitsalltag. Das Arbeitszeitgesetz setzt hier klare Grenzen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen.

Gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit

  • Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich, kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt
  • Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
  • Pausen: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten
  • Sonntagsarbeit: Grundsätzlich verboten, Ausnahmen für bestimmte Branchen

Umgang mit Überstunden

Überstunden müssen grundsätzlich angeordnet oder zumindest geduldet sein. Ob und wie Überstunden vergütet werden, sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Hier sind drei gängige Modelle:

  1. Vergütung mit Geld: Überstunden werden zusätzlich bezahlt, teilweise mit Zuschlägen
  2. Ausgleich durch Freizeit: Überstunden werden durch zusätzliche freie Tage ausgeglichen
  3. Pauschalabgeltung: Überstunden sind bereits mit dem Grundgehalt abgegolten (nur in begrenztem Umfang zulässig)

Lokaler Praxistipp für Erding:

In Erding und Umgebung sind besonders in der Gastronomie, im Einzelhandel und im Handwerk Überstunden ein häufiges Thema. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die Überstunden pauschal mit dem Grundgehalt abgelten. Solche Klauseln sind jedoch oft unwirksam, wenn sie nicht klar begrenzen, wie viele Überstunden abgegolten sind. Führen Sie am besten ein eigenes Arbeitszeitkonto, um Ihre geleisteten Überstunden zu dokumentieren.

Wichtig: Ein allgemeiner Verzicht auf Überstundenvergütung ist nicht wirksam. Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthält, sollten Sie dies von einem Rechtsexperten prüfen lassen.

Kündigung & Kündigungsschutz

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein einschneidendes Ereignis und oft mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. In Erding beraten wir regelmäßig zu diesem Thema und stellen fest, dass viele Kündigungen anfechtbar sind.

Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein
  • Eindeutigkeit: Die Kündigungserklärung muss eindeutig sein
  • Zugang: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht
  • Kündigungsfrist: Die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden
  • Bei Arbeitgeberkündigung: Kündigungsgrund: In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern ist ein sozial gerechtfertigter Grund erforderlich (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt)

Die 3-Wochen-Frist beachten

Besonders wichtig: Wenn Sie eine Kündigung für unwirksam halten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist ist nicht verlängerbar!

Lokaler Praxistipp für Erding:

In Erding und Umgebung beobachten wir, dass viele Arbeitnehmer nach einer Kündigung zu lange warten, bevor sie rechtlichen Rat einholen. Bei einer Kündigung sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsexperten konsultieren, idealerweise in der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung. Dies ermöglicht eine gründliche Prüfung und rechtzeitige Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Das zuständige Arbeitsgericht für Erding ist das Arbeitsgericht München, Zweiggericht Rosenheim.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz:

  • Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung
  • Eltern in Elternzeit
  • Schwerbehinderte Menschen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Arbeitnehmer in Pflegezeit

In diesen Fällen ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen und oft nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Abfindungen

Abfindungen sind finanzielle Entschädigungen, die bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Entgegen der verbreiteten Annahme besteht jedoch kein automatischer gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?

  • Bei unwirksamer Kündigung: Wenn das Gericht feststellt, dass eine Kündigung unwirksam ist, aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist
  • Bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG): Wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und eine Abfindung anbietet, falls der Arbeitnehmer keine Klage erhebt
  • Bei Sozialplan: In größeren Betrieben mit Betriebsrat bei Betriebsänderungen
  • Bei vertraglicher Vereinbarung: Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Abfindungsansprüche vereinbart sind

Höhe der Abfindung

Als Orientierung für die Höhe einer Abfindung gilt oft die Faustformel:

0,5 - 1 Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Die tatsächliche Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, wirtschaftliche Situation des Unternehmens und Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Lokaler Praxistipp für Erding:

In Erding und Umgebung beobachten wir, dass Arbeitnehmer mit rechtlicher Unterstützung deutlich höhere Abfindungen erzielen als ohne. Besonders bei nicht eindeutigen Kündigungsgründen oder Formfehlern bestehen gute Chancen auf eine angemessene Abfindung. Ein wichtiger Aspekt ist auch die steuerliche Optimierung: Durch geschickte Terminierung der Abfindungszahlung (z.B. in das Folgejahr bei erwarteten niedrigeren sonstigen Einkünften) und Anwendung der Fünftelregelung kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.

Die meisten Abfindungen werden im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart. Eine rechtliche Beratung kann hier zu deutlich besseren Ergebnissen führen.

Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Zukunft und kann den weiteren Karriereweg maßgeblich beeinflussen. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Arten von Arbeitszeugnissen

  • Einfaches Zeugnis: Enthält nur Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung
  • Qualifiziertes Zeugnis: Enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens
  • Zwischenzeugnis: Wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt (z.B. bei Vorgesetztenwechsel)
  • Endzeugnis: Wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt

Die "Geheimsprache" im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse müssen nach dem "Wohlwollensprinzip" formuliert werden. Da sie keine offensichtlich negativen Aussagen enthalten dürfen, hat sich eine Art Geheimsprache entwickelt:

Formulierung Bedeutung
"... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" Sehr gut (Note 1)
"... stets zu unserer vollen Zufriedenheit" Gut (Note 2)
"... zu unserer Zufriedenheit" Befriedigend (Note 3)
"... hat sich bemüht" Mangelhaft (Note 5)

Lokaler Praxistipp für Erding:

Viele Arbeitnehmer in Erding lassen ihr Arbeitszeugnis nicht prüfen und vergeben damit wertvolles Potenzial für ihre berufliche Zukunft. Wir empfehlen, jedes Arbeitszeugnis von einem Rechtsexperten analysieren zu lassen. Oft enthalten vermeintlich positive Zeugnisse versteckte negative Botschaften. Der Anspruch auf Korrektur eines mangelhaften Zeugnisses verjährt erst nach drei Jahren. Bei Unternehmen in Erding und Umgebung beobachten wir eine hohe Bereitschaft, Zeugnisse nach entsprechender Aufforderung zu korrigieren.

Beachten Sie: Neben dem Inhalt spielt auch die Form des Zeugnisses eine Rolle. Ein korrektes Zeugnis sollte auf Firmenpapier erstellt, ohne Rechtschreibfehler und Korrekturen sein und eine original unterschriebene Ausfertigung darstellen.

Arbeitsrecht in Erding – Wir sind für Sie da!

Arbeitsrecht ist komplex und individuell. Dieser Ratgeber bietet einen ersten Überblick, kann aber eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Als erfahrene Rechtsberater in Erding unterstützen wir Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung bis zur Begleitung bei Kündigungen.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtliche Situation kann im Einzelfall abweichen. Stand der Information: Mai 2025.

Kompetenz & Expertise

Bei VSP von Spitzbergen erwartet Sie hochqualifizierte Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit fundiertem Fachwissen

RA Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Kainzinger betreut mit seiner wertvollen Erfahrung aus renommierten Großkanzleien anspruchsvolle Mandate von Privatpersonen und Unternehmen in Erding und Umgebung. Seine überdurchschnittlichen Examensergebnisse und sein fundiertes Fachwissen ermöglichen qualifizierte Rechtsberatung auf hohem Niveau in verschiedenen Rechtsgebieten.

Besondere Qualifikationen

  • Überdurchschnittliche Examensergebnisse in beiden juristischen Staatsexamina
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  • Kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten
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Expertise & Kernkompetenzen

RA Kainzinger verfügt über umfangreiche Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen. Seine fundierte juristische Ausbildung und langjährige praktische Erfahrung ermöglichen es ihm, komplexe rechtliche Fragestellungen präzise zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Diese fundierte rechtliche Expertise bringt er in seine tägliche Arbeit für die Mandanten in Erding ein.

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