RECHTSANWALT ARBEITSRECHT ERDING

Rechtssichere Aufhebungsverträge erstellen

Rechtsanwalt Jonas Kainzinger gestaltet am Schrannenplatz in Erding rechtssichere Aufhebungsverträge, die Ihre Interessen optimal wahren und Risiken minimieren.

Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
Vermeidung von Sperrfristen beim ALG
Kanzlei direkt am Schrannenplatz 2

Ein fehlerhafter Aufhebungsvertrag kann erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Lassen Sie sich vor Abschluss unbedingt anwaltlich beraten!

Rechtsanwalt Jonas Kainzinger
RA Jonas Kainzinger

Bewertungen unserer Mandanten

Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sagen.

LPdragonfly1989LPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Christoph HofstetterChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Edina HannichEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
sari kartikasari kartika
17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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ARBEITSRECHT EXPERTISE

Rechtssichere Aufhebungsverträge gestalten

Bei der Kanzlei VSP unterstützen wir Sie als Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Mit unserer juristischen Expertise helfen wir Ihnen, Personalangelegenheiten effizient und einvernehmlich zu lösen.

Rechtlich sichere Formulierungen
Individuelle Vertragsgestaltung
Optimale Verhandlungsstrategien
Vermeidung späterer Rechtsstreite
Fachanwalt für Arbeitsrecht berät zu Aufhebungsverträgen

Aufhebungsverträge professionell gestalten

Ein gut gestalteter Aufhebungsvertrag bietet für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile gegenüber einer Kündigung. Von der freien Gestaltungsmöglichkeit bis hin zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten – nutzen Sie die rechtlichen Spielräume optimal aus.

Vorteile des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag bietet Ihnen als Arbeitgeber erhebliche Vorteile. Im Gegensatz zur Kündigung können Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses flexibel und unabhängig von gesetzlichen Kündigungsfristen gestalten. Sie können besondere Kündigungsschutzrechte umgehen und müssen den Betriebsrat nicht beteiligen. Zudem können Sie durch einvernehmliche Vereinbarungen kostspielige Kündigungsschutzklagen vermeiden.

Rechtliche Anforderungen

Trotz der Vertragsfreiheit gibt es wichtige rechtliche Grenzen bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Der Vertrag muss immer schriftlich mit Originalunterschriften geschlossen werden. Zudem darf er nicht unter Druck zustande kommen – das "Gebot des fairen Verhandelns" ist zu beachten. Ansonsten riskieren Sie die Unwirksamkeit des Vertrags und mögliche Fortsetzungsansprüche des Arbeitnehmers.

Optimale Vertragsgestaltung

Ein gut gestalteter Aufhebungsvertrag regelt alle relevanten Aspekte der Beendigung. Dazu gehören der exakte Beendigungszeitpunkt, Abfindungsregelungen, Freistellungen, Urlaubsabgeltung, Zeugnisformulierung und etwaige Wettbewerbsverbote. Auch Details wie die Rückgabe von Firmeneigentum und der Verzicht auf gegenseitige Ansprüche sollten präzise formuliert werden.

Verhandlung von Abfindungen

Die Höhe einer Abfindung ist frei verhandelbar, jedoch haben sich in der Praxis Richtwerte etabliert. Häufig wird als Orientierung ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Bei der Verhandlung sollten Sie sowohl wirtschaftliche Aspekte als auch die Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld für den Arbeitnehmer berücksichtigen, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Besondere Gestaltungselemente

Nutzen Sie spezielle Vertragsklauseln, um den Aufhebungsvertrag optimal zu gestalten. Mit "Sprinterklauseln" können Sie finanzielle Anreize für ein vorzeitiges Ausscheiden schaffen. Freistellungsregelungen definieren, ob und wie der Mitarbeiter bis zum Vertragsende noch arbeiten muss. Turboklauseln ermöglichen eine schnellere Beendigung bei einer neuen Beschäftigung des Arbeitnehmers.

Strategische Vorgehensweise

Die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen erfordert strategisches Geschick. Bereiten Sie das Gespräch sorgfältig vor und achten Sie auf einen respektvollen, aber zielgerichteten Verhandlungsstil. Gewähren Sie dem Arbeitnehmer angemessene Bedenkzeit und vermeiden Sie jeden Eindruck von Druck oder Überrumpelung, um die Wirksamkeit des Vertrags nicht zu gefährden.

Rechtssichere Aufhebungsverträge mit professioneller Unterstützung

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Aufhebungsverträge. Wir beraten Sie umfassend zu allen vertraglichen Aspekten und helfen Ihnen, kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Unsere Dienstleistungen zu Aufhebungsverträgen

Die Kanzlei VSP bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Erfahren Sie, wie wir Sie als Arbeitgeber konkret unterstützen können.

Erstellung individueller Aufhebungsverträge

  • Ausarbeitung maßgeschneiderter Aufhebungsverträge nach aktueller Rechtsprechung
  • Rechtssichere Formulierung aller vertraglichen Bestandteile und Klauseln
  • Integration von Sprinter- und Turboklauseln für flexible Beendigungsoptionen
  • Entwicklung präziser Regelungen zu Abfindungen, Freistellungen und Arbeitszeugnissen
  • Überprüfung und Optimierung bereits erstellter Vertragsentwürfe

Strategische Verhandlungsbegleitung

  • Entwicklung maßgeschneiderter Verhandlungsstrategien für Aufhebungsvertragsgespräche
  • Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungsgesprächen im Auftrag des Arbeitgebers
  • Begleitung bei Verhandlungen als rechtlicher Beistand vor Ort
  • Formulierung und Präsentation rechtssicherer Angebote für Aufhebungsverträge
  • Beratung zur Vermeidung von Verhandlungsfehlern und unzulässigem Druck

Konfliktmanagement und Absicherung

  • Rechtliche Absicherung gegen nachträgliche Anfechtungen von Aufhebungsverträgen
  • Beratung zur Einhaltung des Gebots des fairen Verhandelns nach aktueller Rechtsprechung
  • Konfliktlösung bei Unstimmigkeiten während der Vertragsverhandlung
  • Überprüfung der rechtlichen Risiken aus bestehenden Vertragsbeziehungen
  • Absicherung von Arbeitgebern bei der Umsetzung von Personalabbaumaßnahmen

Häufig gestellte Fragen zu Aufhebungsverträgen

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber eine flexible Gestaltung der Beendigung ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie umgehen damit den allgemeinen Kündigungsschutz und besonderen Kündigungsschutz (z.B. für Schwangere oder Schwerbehinderte). Die Beteiligung des Betriebsrats ist nicht erforderlich. Zudem vermeiden Sie durch die einvernehmliche Lösung das Risiko einer Kündigungsschutzklage und schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten.

Wie hoch sollte die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag sein?

Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und frei verhandelbar. Als Faustregel hat sich in der Praxis ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr etabliert. Entscheidend für die Höhe sind Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Gründe für die Beendigung. Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollte die Abfindung bei betriebsbedingten Beendigungen die Grenze von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr nicht überschreiten.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag unwirksam sein?

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er nicht schriftlich geschlossen wurde oder unter Verstoß gegen das "Gebot des fairen Verhandelns" zustande gekommen ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer unter unzulässigem Druck gesetzt wurde, beispielsweise durch eine Überrumpelung, durch Ausnutzung einer psychischen Zwangslage oder durch Drohungen. Auch eine bewusste Täuschung über die rechtliche Situation kann zur Unwirksamkeit führen. Besondere Vorsicht ist geboten bei Vertragsverhandlungen nach Feierabend, am Wochenende oder bei unangekündigten Gesprächen ohne Bedenkzeit.

Haben Sie Fragen zu Aufhebungsverträgen?

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne zur rechtssicheren Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Erding oder eine telefonische Erstberatung.

Kontakt & Anfahrt

Kanzlei VSP Erding

Adresse

Schrannenplatz 2
85452 Erding

Kontakt

Tel: 08122 / 5538790
info@vsp-erding.de

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Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung