Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Sie wollen Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen?

Als Kanzlei für Erbrecht helfen wir Ihnen bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten – und das auf höchstem juristischen Niveau.

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Wir sind Ihre Kanzlei in Erding für die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Als Kanzlei für Erbrecht in Erding bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Erbrecht. Durch unsere Kooperation mit namhaften Steuerkanzleien bieten wir Ihnen zudem eine erbrechtliche Steueroptimierung an.

Unsere Kanzleiräume befinden sich direkt am Schrannenplatz 2 in Erding.

Wir sind Ihre Beratung rund ums Erbrecht

Wir wissen, dass der Gang zum Anwalt nicht immer leicht ist. Auf diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Falls und ein unverbindlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt an. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter – versprochen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Testaments. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Außerdem überprüfen wir bestehende Testamente auf ihre Rechtsgültigkeit und beraten Sie zu notwendigen Anpassungen.

In Erbengemeinschaften kann es häufig zu Konflikten kommen. Wir helfen Ihnen, diese Streitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich zu lösen. Unser Ziel ist es, eine faire und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dabei prüfen wir die Höhe des Pflichtteils und unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und Auszahlung.

 

 

Eine umfassende Vorsorgeplanung ist unerlässlich. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch im Ernstfall berücksichtigt werden.

Die Verwaltung eines Nachlasses kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir übernehmen für Sie die vollständige Nachlassabwicklung, von der Sichtung und Bewertung des Vermögens bis hin zur Verteilung an die Erben.

Wir beraten Sie zu erbschaftssteuerlichen Fragen und unterstützen Sie dabei, steuerliche Belastungen zu minimieren. Unser Ziel ist es, Ihnen eine optimale Gestaltung Ihres Nachlasses zu ermöglichen.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen beraten wir Sie zu den relevanten rechtlichen Aspekten und unterstützen Sie bei der Abwicklung. Wir klären für Sie, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt und wie internationale Vermögenswerte behandelt werden.

 

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess. Wir beraten Sie umfassend zur Übergabe Ihres Unternehmens im Erbfall und erstellen für Sie rechtssichere Nachfolgevereinbarungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.

 

Selbstverständlich. Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von Erding am Schrannenplatz 2. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin

Ja, wir bieten auch Online-Beratungen an. Dies ermöglicht es Ihnen, bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus mit uns in Kontakt zu treten und rechtliche Unterstützung zu erhalten.

 

Wir rechnen grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührenrahmen (RVG) ab. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie außer den vereinbarten Selbstbehalt keine Kosten. 

In der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine transparente Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. Bei Bedarf bieten wir auch flexible Zahlungsmodalitäten an.

Sie haben eine Frage rund um Erben oder vererben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen. 

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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

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Mit unseren juristischen Kenntnissen rund um das Erbrecht und Unternehmensnachfolge bieten wir eine ganzheitliche Beratung zu erb- und steuerrechtlichen Thematiken. 

Durch Kooperationen mit namhaften Steuerexperten beraten wir Sie nicht nur juristisch, sondern auch steuerlich auf höchstem Niveau. 

Rechtsanwalt & Inhaber

Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen: Ihre Rechte als Erbe sichern

Warum ist die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen wichtig?

Das Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Umständen Eltern vor einer vollständigen Enterbung. Es stellt sicher, dass diese Personen einen gesetzlich festgelegten Anteil des Nachlasses erhalten, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Erbe respektiert und Ihre finanziellen Ansprüche erfüllt werden.

Ihre Rechte im Pflichtteilsrecht

Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie das Recht auf einen bestimmten Anteil des Nachlasses. Dieser Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung des Pflichtteils kann komplex sein, da sie nicht nur das vorhandene Vermögen, sondern auch Schenkungen des Erblassers berücksichtigen muss. Ein erfahrener Anwalt für Pflichtteilsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche korrekt zu ermitteln und durchzusetzen.

Schritte zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

1. Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs

Der erste Schritt zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche besteht darin, den genauen Umfang Ihres Anspruchs zu ermitteln. Dies umfasst die Bewertung des gesamten Nachlasses einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dazu gehören Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere und auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat.

2. Aufforderung zur Auskunft

Um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Erben zur Auskunft über den Nachlass auffordern. Diese Auskunftspflicht umfasst die Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses, in dem alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen aufgeführt sind.

3. Berechnung des Pflichtteils

Auf Basis des Nachlassverzeichnisses wird der Pflichtteil berechnet. Dabei wird der gesetzliche Erbteil ermittelt und anschließend halbiert, um den Pflichtteilsanspruch zu bestimmen. Unter Umständen kann auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden, wenn der Erblasser wesentliche Vermögenswerte verschenkt hat.

4. Durchsetzung des Anspruchs

Wenn die Erben den Pflichtteil nicht freiwillig zahlen, müssen Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt für Pflichtteilsrecht kann Sie dabei unterstützen, eine Klage einzureichen und Ihren Anspruch vor Gericht durchzusetzen.

Unsere Dienstleistungen bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Erbe gewahrt bleiben.

Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und prüfen Ihre Ansprüche im Pflichtteilsrecht. Dabei ermitteln wir die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs und klären alle rechtlichen Voraussetzungen.

Vertretung und Verhandlung

Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir führen Verhandlungen mit den Erben und setzen Ihre Ansprüche durch. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, leiten wir die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um Ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen.

Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche

Wenn Sie als Erbe mit unberechtigten Pflichtteilsansprüchen konfrontiert werden, unterstützen wir Sie bei der Abwehr dieser Ansprüche. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Forderungen und entwickeln Strategien, um Ihre Position zu schützen.

Vorteile unserer Unterstützung bei Pflichtteilsansprüchen

Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche rechtlich einwandfrei und gültig sind.
  • Effizienz: Durch unsere Erfahrung und Fachkompetenz wird der Prozess beschleunigt und reibungslos gestaltet.
  • Individuelle Lösungen: Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
  • Kompetente Vertretung: Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen kompetent und engagiert sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Fazit: Ihre Pflichtteilsansprüche erfolgreich durchsetzen

Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Rechte als Erbe zu sichern und eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung und fachkundige Beratung, um Ihre Ansprüche rechtssicher und effektiv durchzusetzen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Pflichtteilsrecht – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung.

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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

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FAQ zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen des Verstorbenen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Anspruch auf den Pflichtteil haben:

  • Ehepartner des Verstorbenen
  • Kinder des Verstorbenen
  • Enkelkinder (wenn deren Elternteil, der ein Kind des Verstorbenen ist, verstorben ist)
  • Eltern des Verstorbenen (wenn keine Kinder vorhanden sind)

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung erfolgt auf Basis des gesamten Nachlasswertes, einschließlich aller Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonten und Wertpapiere sowie Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat.

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat. Diese Schenkungen werden zum Nachlass hinzugerechnet, um den Pflichtteil zu berechnen. So wird sichergestellt, dass pflichtteilsberechtigte Personen nicht durch Schenkungen benachteiligt werden.

Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung des Pflichtteils beachtet werden?

Pflichtteilsansprüche müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tod des Erblassers oder mit der Kenntnisnahme vom Testament und dem eigenen Anspruch.

Wie mache ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend?

Um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, sollten Sie zunächst die Erben zur Auskunft über den Nachlass auffordern. Diese sind verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen. Anschließend kann der Pflichtteilsanspruch berechnet und eingefordert werden. Ein Anwalt kann Sie bei diesem Prozess unterstützen.

Was passiert, wenn die Erben keine Auskunft geben oder den Pflichtteil nicht zahlen?

Wenn die Erben keine Auskunft über den Nachlass geben oder den Pflichtteil nicht zahlen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ein Anwalt für Pflichtteilsrecht kann Ihnen dabei helfen, eine Klage einzureichen und Ihren Anspruch vor Gericht durchzusetzen.

Kann der Pflichtteil verweigert werden?

Der Pflichtteil kann nur unter sehr seltenen und schwerwiegenden Umständen verweigert werden, etwa wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser gegenüber eine schwere Straftat begangen hat oder eine schwerwiegende Verletzung der familienrechtlichen Pflichten vorliegt. Diese Fälle müssen gerichtlich geprüft werden.

Was kostet die Unterstützung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen?

Die Kosten für die Unterstützung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen variieren je nach Umfang der Dienstleistungen. Unsere Kanzlei bietet eine transparente Kostenstruktur und informiert Sie im Vorfeld über die anfallenden Gebühren.

Wie kann Ihre Kanzlei mir bei der Durchsetzung meines Pflichtteils helfen?

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils:

  • Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche: Wir prüfen Ihre Ansprüche und ermitteln die Höhe des Pflichtteils.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn Sie als Erbe mit unberechtigten Pflichtteilsansprüchen konfrontiert werden, helfen wir Ihnen, diese abzuwehren.

Wie kann ich einen Termin für eine Beratung zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen vereinbaren?

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