Rechtssicher Kündigungen aussprechen
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger unterstützt Sie am Schrannenplatz in Erding bei der korrekten Durchführung von Kündigungen und minimiert Ihr Risiko für kostspielige Kündigungsschutzklagen.
Schrannenplatz 2, 85435 Erding
Telefon: 08122 5538790
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Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sagen.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Kompetenz im Arbeitsrecht
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenAls Arbeitgeber stehen Sie bei Kündigungen vor zahlreichen rechtlichen Herausforderungen. Eine fehlerhafte Kündigung kann zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung des gesamten Kündigungsprozesses.
Die ordnungsgemäße Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unterliegt strengen formalen Anforderungen. Sie muss schriftlich erfolgen, vom richtigen Vertretungsberechtigten unterschrieben sein und fristgerecht zugehen. Bei Fehlern können Arbeitnehmer die Kündigung erfolgreich anfechten. Wir überprüfen Ihre Kündigungsschreiben auf formale Richtigkeit und helfen Ihnen, diese Fallstricke zu vermeiden.
Die Einhaltung der korrekten Kündigungsfristen ist entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Tarifvertrag oder individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen können unterschiedliche Fristen gelten. Wir ermitteln für Sie die korrekte Kündigungsfrist und beraten Sie zum optimalen Zeitpunkt für den Ausspruch der Kündigung.
Je nach Situation können verschiedene Kündigungsarten in Betracht kommen: die ordentliche, verhaltensbezogene, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung sowie die außerordentliche fristlose Kündigung. Jede Art hat eigene rechtliche Voraussetzungen und Begründungserfordernisse. Wir analysieren Ihren Fall und empfehlen Ihnen die rechtlich sicherste Vorgehensweise.
In Betrieben mit Betriebsrat müssen Sie diesen vor jeder Kündigung anhören. Die Anhörung muss alle relevanten Kündigungsgründe enthalten und rechtzeitig erfolgen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Betriebsratsanhörung macht die Kündigung unwirksam. Wir erstellen für Sie rechtssichere Anhörungsschreiben und begleiten den gesamten Prozess der Betriebsratsbeteiligung.
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, darunter Schwangere, Eltern in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder. Die Kündigung dieser Personengruppen ist an spezielle Voraussetzungen geknüpft oder erfordert behördliche Zustimmungen. Wir prüfen für Sie, ob besondere Schutzvorschriften zu beachten sind und welche Schritte notwendig sind.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Die Abmahnung muss den konkreten Pflichtverstoß benennen und auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses hinweisen. Eine fehlerhafte oder fehlende Abmahnung kann die Kündigung unwirksam machen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Abmahnungen und dokumentieren den Prozess strukturiert.
Eine rechtssichere Kündigung minimiert das Risiko kostspieliger Rechtsstreitigkeiten und schützt Ihr Unternehmen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei jedem Schritt des Kündigungsprozesses – von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung.
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Kostenfreie Erstberatung vereinbarenDie Kanzlei VSP bietet Ihnen umfassende Unterstützung in allen Phasen des Kündigungsprozesses. Erfahren Sie, wie wir Sie als Arbeitgeber konkret unterstützen können.
Die gesetzlichen Grundfristen betragen vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen stufenweise – von einem Monat nach 2 Jahren bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten. Im Zweifel gilt die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Typische Beispiele sind Straftaten gegen den Arbeitgeber, beharrliche Arbeitsverweigerung oder wiederholtes unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes erfolgen.
Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Sie müssen nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft weggefallen ist und keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht. Zudem ist eine korrekte Sozialauswahl nach den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung durchzuführen. Die Dokumentation der betrieblichen Gründe und der Sozialauswahl ist entscheidend für die Rechtssicherheit.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne zu allen Aspekten des Kündigungsrechts. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Erding oder eine telefonische Erstberatung.
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