Kündigung erhalten – Jetzt richtig handeln
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht direkt am Schrannenplatz in Erding. Mit Rechtsanwalt Jonas Kainzinger steht Ihnen ein erfahrener Experte zur Seite.
Ihr Anwalt in Erding
Persönliche Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Jonas Kainzinger – direkt am Schrannenplatz in Erding
RA Jonas Kainzinger
Rechtsanwalt Kainzinger berät Mandanten aus Erding, Dorfen und Wartenberg in verschiedenen Rechtsgebieten. Seine fundierte juristische Ausbildung ermöglicht kompetente Rechtsberatung auf hohem Niveau.
Qualifikationen
- Überdurchschnittliche Examensergebnisse
- Erfahrung aus renommierten Großkanzleien
- Persönliche Betreuung vor Ort in Erding
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
Kanzlei in Erding
Die Kanzlei liegt zentral am Schrannenplatz 2 in Erding und ist gut erreichbar für Mandanten aus der gesamten Region – ob aus Erding, Dorfen, Wartenberg oder den umliegenden Gemeinden.
Arten von Kündigungen im Überblick
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen. Verstehen Sie die Unterschiede und erfahren Sie, wie wir Ihnen in Ihrem speziellen Fall helfen können.
Verhaltensbedingte Kündigung
Wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt.
Voraussetzungen:
- Erheblicher Pflichtverstoß des Arbeitnehmers
- Schuldhaftes Handeln (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
- Negative Zukunftsprognose
- Vorherige Abmahnung in der Regel erforderlich
- Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Typische Beispiele:
- Wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen
- Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz
Unsere Unterstützung:
Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist, eine erforderliche Abmahnung vorliegt und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wurde.
Personenbedingte Kündigung
Basiert auf Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen.
Voraussetzungen:
- Fehlende Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung
- Negative Zukunftsprognose
- Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
- Keine milderen Mittel verfügbar (z.B. Versetzung)
- Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Typische Beispiele:
- Langzeiterkrankung mit unklarer Prognose
- Häufige Kurzerkrankungen
- Verlust notwendiger Qualifikationen (z.B. Führerschein)
- Fehlende Arbeitserlaubnis bei ausländischen Arbeitnehmern
Unsere Unterstützung:
Wir überprüfen die Prognose, die betriebliche Beeinträchtigung und ob tatsächlich keine Alternative zur Kündigung bestand.
Betriebsbedingte Kündigung
Erfolgt aufgrund betrieblicher Erfordernisse, wie wirtschaftliche Schwierigkeiten oder organisatorische Entscheidungen des Arbeitgebers.
Voraussetzungen:
- Dringende betriebliche Erfordernisse
- Wegfall des Arbeitsplatzes
- Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz
- Ordnungsgemäße Sozialauswahl (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung)
Typische Beispiele:
- Umsatzrückgang oder Verluste
- Standortschließung
- Umstrukturierung oder Rationalisierung
- Outsourcing von Betriebsteilen
Unsere Unterstützung:
Wir prüfen, ob tatsächlich betriebliche Gründe vorliegen, die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde und mögliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Fristlose (außerordentliche) Kündigung
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie stellt die schärfste Form der Kündigung dar und unterliegt besonders strengen Voraussetzungen.
Voraussetzungen:
- Wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht
- In der Regel vorherige Abmahnung erforderlich
- Einhaltung der 2-Wochen-Frist ab Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen
- Besonders strenge Interessenabwägung
Typische Beispiele:
- Straftaten gegen den Arbeitgeber (Diebstahl, Betrug)
- Schwerwiegende Pflichtverletzungen (z.B. Arbeitszeitbetrug)
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Tätlichkeiten oder schwere Beleidigungen
- Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses
Besonders wichtig: Bei einer fristlosen Kündigung gilt ebenfalls die 3-Wochen-Klagefrist! Handeln Sie daher umgehend, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben.
Unsere Unterstützung:
Wir prüfen, ob ein wichtiger Grund im rechtlichen Sinne vorliegt, die 2-Wochen-Frist eingehalten wurde und ob eventuell eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung ausreichend gewesen wäre. Aufgrund der besonders strengen Voraussetzungen sind fristlose Kündigungen oft angreifbar.
Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt von Experten prüfen!
Unabhängig von der Art der Kündigung ist eine rasche und gründliche rechtliche Prüfung entscheidend. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.
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