RECHTSANWALT ARBEITSRECHT ERDING

Kündigung erhalten – Jetzt richtig handeln

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht direkt am Schrannenplatz in Erding. Mit Rechtsanwalt Jonas Kainzinger steht Ihnen ein erfahrener Experte zur Seite.

Sofortige Kündigungsprüfung
Wahrung wichtiger Fristen
Bestmögliche Abfindung durchsetzen
Anwaltskanzlei VSP Erding | Kündigung erhalten
RA Jonas Kainzinger

SOFORTBERATUNG & SCHNELLE HILFE

Haben Sie eine Kündigung erhalten?

Bei der Kanzlei VSP erhalten Sie nach einer Kündigung umgehend rechtliche Unterstützung. Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, wahren wichtige Fristen und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Handeln Sie schnell – die 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen ist entscheidend.

Sofortige Prüfung der Kündigung
Fristwahrung garantiert
Abfindungsverhandlung
Kostenlose Ersteinschätzung
Anwaltskanzlei VSP Erding | Kündigung erhalten

Kündigung erhalten – was tun?

Eine Kündigung ist oft ein Schock und wirft viele Fragen auf. Doch mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Ansprüche sichern und oft ein besseres Ergebnis erzielen. Erfahren Sie, welche Schritte jetzt wichtig sind.

Die 3-Wochen-Frist beachten

Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Frist ist absolut entscheidend und kann nicht verlängert werden. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig ist. Kontaktieren Sie uns daher umgehend nach Erhalt einer Kündigung.

Wirksamkeit der Kündigung prüfen

Nicht jede Kündigung ist rechtswirksam. Wir prüfen für Sie Form, Inhalt und Begründung der Kündigung. Oft fehlt der erforderliche Grund, die Sozialauswahl wurde falsch durchgeführt oder formale Aspekte wurden missachtet. Viele Kündigungen sind bei genauer Prüfung angreifbar – daher lohnt sich eine rechtliche Beratung fast immer.

Abfindung aushandeln

Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, kann in vielen Fällen eine angemessene Entschädigung verhandelt werden. Mit einer Kündigungsschutzklage erhöhen Sie Ihren Verhandlungsspielraum erheblich. Wir setzen uns für Ihre optimale Abfindung ein und verhandeln auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber.

Kündigungsarten verstehen

Es gibt verschiedene Kündigungsarten mit unterschiedlichen Anforderungen: Die verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigung sowie die fristlose Kündigung. Jede Art unterliegt speziellen rechtlichen Voraussetzungen. Wir analysieren die Begründung Ihrer Kündigung und entwickeln die passende Strategie für Ihren Fall.

Arbeitszeugnis sichern

Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses sollte wohlwollend formuliert sein und Ihre Leistungen fair bewerten. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzen nötigenfalls ein verbessertes Zeugnis durch – wichtig für Ihre berufliche Zukunft.

Finanzielle Absicherung klären

Eine Kündigung wirft auch finanzielle Fragen auf: Arbeitslosengeld, Sperrfristen und steuerliche Aspekte bei Abfindungen sind wichtige Themen. Wir beraten Sie umfassend zu allen finanziellen Folgen und helfen Ihnen, Nachteile zu vermeiden und Vorteile optimal zu nutzen.

Schnell handeln ist entscheidend!

Die 3-Wochen-Frist nach Erhalt Ihrer Kündigung ist nicht verlängerbar. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch, um Ihre Handlungsoptionen zu besprechen und Ihre Ansprüche zu sichern.

Kostenfreie Erstberatung vereinbaren

Kompetenz & Expertise

Bei VSP von Spitzbergen erwartet Sie hochqualifizierte Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit fundiertem Fachwissen

RA Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Kainzinger betreut mit seiner wertvollen Erfahrung aus renommierten Großkanzleien anspruchsvolle Mandate von Privatpersonen und Unternehmen in Erding und Umgebung. Seine überdurchschnittlichen Examensergebnisse und sein fundiertes Fachwissen ermöglichen qualifizierte Rechtsberatung auf hohem Niveau in verschiedenen Rechtsgebieten.

Besondere Qualifikationen

  • Überdurchschnittliche Examensergebnisse in beiden juristischen Staatsexamina
  • Fundierte Praxiserfahrung aus der Tätigkeit in führenden deutschen Großkanzleien
  • Kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten
  • Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen

Expertise & Kernkompetenzen

RA Kainzinger verfügt über umfangreiche Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen. Seine fundierte juristische Ausbildung und langjährige praktische Erfahrung ermöglichen es ihm, komplexe rechtliche Fragestellungen präzise zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Diese fundierte rechtliche Expertise bringt er in seine tägliche Arbeit für die Mandanten in Erding ein.

Arten von Kündigungen im Überblick

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen unterliegen. Verstehen Sie die Unterschiede und erfahren Sie, wie wir Ihnen in Ihrem speziellen Fall helfen können.

Verhaltensbedingte Kündigung

Wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt.

Voraussetzungen:

  • Erheblicher Pflichtverstoß des Arbeitnehmers
  • Schuldhaftes Handeln (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
  • Negative Zukunftsprognose
  • Vorherige Abmahnung in der Regel erforderlich
  • Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Typische Beispiele:

  • Wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten
  • Arbeitsverweigerung
  • Beleidigung von Vorgesetzten oder Kollegen
  • Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz

Unsere Unterstützung:

Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist, eine erforderliche Abmahnung vorliegt und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wurde.

Personenbedingte Kündigung

Basiert auf Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen.

Voraussetzungen:

  • Fehlende Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung
  • Negative Zukunftsprognose
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
  • Keine milderen Mittel verfügbar (z.B. Versetzung)
  • Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers

Typische Beispiele:

  • Langzeiterkrankung mit unklarer Prognose
  • Häufige Kurzerkrankungen
  • Verlust notwendiger Qualifikationen (z.B. Führerschein)
  • Fehlende Arbeitserlaubnis bei ausländischen Arbeitnehmern

Unsere Unterstützung:

Wir überprüfen die Prognose, die betriebliche Beeinträchtigung und ob tatsächlich keine Alternative zur Kündigung bestand.

Betriebsbedingte Kündigung

Erfolgt aufgrund betrieblicher Erfordernisse, wie wirtschaftliche Schwierigkeiten oder organisatorische Entscheidungen des Arbeitgebers.

Voraussetzungen:

  • Dringende betriebliche Erfordernisse
  • Wegfall des Arbeitsplatzes
  • Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz
  • Ordnungsgemäße Sozialauswahl (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung)

Typische Beispiele:

  • Umsatzrückgang oder Verluste
  • Standortschließung
  • Umstrukturierung oder Rationalisierung
  • Outsourcing von Betriebsteilen

Unsere Unterstützung:

Wir prüfen, ob tatsächlich betriebliche Gründe vorliegen, die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde und mögliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen.

Fristlose (außerordentliche) Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Sie stellt die schärfste Form der Kündigung dar und unterliegt besonders strengen Voraussetzungen.

Voraussetzungen:

  • Wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht
  • In der Regel vorherige Abmahnung erforderlich
  • Einhaltung der 2-Wochen-Frist ab Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen
  • Besonders strenge Interessenabwägung

Typische Beispiele:

  • Straftaten gegen den Arbeitgeber (Diebstahl, Betrug)
  • Schwerwiegende Pflichtverletzungen (z.B. Arbeitszeitbetrug)
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Tätlichkeiten oder schwere Beleidigungen
  • Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses

Besonders wichtig: Bei einer fristlosen Kündigung gilt ebenfalls die 3-Wochen-Klagefrist! Handeln Sie daher umgehend, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben.

Unsere Unterstützung:

Wir prüfen, ob ein wichtiger Grund im rechtlichen Sinne vorliegt, die 2-Wochen-Frist eingehalten wurde und ob eventuell eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung ausreichend gewesen wäre. Aufgrund der besonders strengen Voraussetzungen sind fristlose Kündigungen oft angreifbar.

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt von Experten prüfen!

Unabhängig von der Art der Kündigung ist eine rasche und gründliche rechtliche Prüfung entscheidend. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Kostenfreie Erstberatung anfragen

Kontakt & Anfahrt

Kanzlei VSP Erding

Adresse

Schrannenplatz 2
85452 Erding

Kontakt

Tel: 08122 / 5538790
info@vsp-erding.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung