Die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei Abschluss des Vertrags alle für den Versicherer relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Die Pflicht des Versicherungsnehmers, bei Abschluss des Vertrags alle für den Versicherer relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.