Abfindungsrechner 2025 - Kostenlos und präzise
Berechnen Sie mit unserem Abfindungsrechner schnell und einfach Ihre voraussichtliche Abfindung. Der Rechner berücksichtigt die aktuelle Rechtslage 2025 und zeigt Ihnen auch mögliche Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld.
Ihre Angaben
Ihre Berechnung
Verhandlungsspielraum: -
So wird die Abfindung berechnet
- Regelabfindung: 0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre (§ 1a KSchG)
- Erhöhte Abfindung: 1,0 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre (häufig verhandelt)
- Steuerberechnung: Fünftelregelung nach § 34 EStG wird angewendet
- Sperrzeit: Automatische Prüfung des Sperrzeitrisikos
Häufige Fragen zum Abfindungsrechner
Wie genau ist der Abfindungsrechner?
Unser Rechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen und der gängigen Praxis. Die tatsächliche Abfindung hängt jedoch von vielen individuellen Faktoren ab.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine Steuervergünstigung für Abfindungen. Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, wodurch sich oft ein niedrigerer Steuersatz ergibt.
Wann droht eine Sperrzeit?
Eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht insbesondere bei Aufhebungsverträgen ohne wichtigen Grund oder bei verhaltensbedingten Kündigungen.
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer aus Erding und Umgebung
Die Berechnung einer Abfindung ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Besonders bei Unternehmen am Flughafen München, in Dorfen, Wartenberg oder Taufkirchen gelten oft Tarifverträge oder Sozialpläne mit besonderen Regelungen.
Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Abfindungsvereinbarung unterschreiben!
Kostenlose Erstberatung zur Abfindung
Optimieren Sie Ihre Abfindung und vermeiden Sie Steuerfallen!
Telefon: 08122 5538790
Abfindung in Erding: Das sollten Sie wissen
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Erding berate ich täglich Mandanten zu Abfindungen. Die häufigsten Fehler:
- Aufhebungsvertrag ohne Prüfung unterschreiben → Sperrzeit!
- Kündigungsfristen gegen Abfindung tauschen → Ruhen des Arbeitslosengeldes!
- Steuerliche Optimierung vergessen → Bis zu 45% Steuern!
- Zu früh verhandeln → Niedrigere Abfindung!
Abfindungshöhe in der Praxis
Die tatsächliche Abfindungshöhe weicht oft von der Regelabfindung ab:
| Situation | Übliche Abfindung |
|---|---|
| Betriebsbedingte Kündigung | 0,5 - 1,0 Gehälter/Jahr |
| Sozialplan | 0,5 - 1,5 Gehälter/Jahr |
| Rechtswidrige Kündigung | 1,0 - 2,0 Gehälter/Jahr |
| Diskriminierung/Mobbing | Deutlich höher möglich |
VSP Rechtsanwälte Erding
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger
Ihr Spezialist für Abfindungen in Erding