Schrannenplatz 2, 85435 Erding
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Kostenübersicht & Finanzierungsmöglichkeiten
Unser Honorar
Bei der Kanzlei VSP legen wir Wert auf transparente Kostenstrukturen und faire Honorarmodelle. Wir informieren Sie umfassend über alle anfallenden Kosten und bieten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation.

Unsere Honorarmodelle
Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Erding bieten wir verschiedene Honorarmodelle an, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind
Gesetzliche Gebühren (RVG)
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die klassische Form der anwaltlichen Vergütung. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und der Art der anwaltlichen Tätigkeit.
- Klare, gesetzlich festgelegte Struktur
- Gute Kalkulierbarkeit
- Bei Rechtsschutzversicherungen anerkannt
Stundenhonorar
Bei komplexen oder umfangreichen Rechtsfällen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand an. Der Stundensatz richtet sich nach Komplexität und Dringlichkeit Ihres Anliegens.
- Präzise Abrechnung des tatsächlichen Arbeitsaufwands
- Transparente Aufstellung der Tätigkeiten
- Besonders geeignet für fortlaufende Beratung
Pauschalhonorar
Für bestimmte standardisierte Angelegenheiten oder klar umrissene Rechtsfragen bieten wir feste Pauschalpreise an, die unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand sind.
- Absolute Kostensicherheit von Anfang an
- Keine Überraschungen bei der Abrechnung
- Ideal für standardisierte Fälle wie Vertragsprüfungen
Kostenfreie Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie 15-minütige Erstberatung an, in der wir Ihre rechtliche Situation bewerten und Ihnen einen Überblick über mögliche weitere Schritte und die damit verbundenen Kosten geben können.
Kostenfaktoren im Überblick
Diese Faktoren beeinflussen die Höhe der anwaltlichen Vergütung in Ihrem Rechtsfall
Streitwert / Gegenstandswert
Der Gegenstandswert bemisst sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung Ihres Falles. Bei Rechtsstreitigkeiten, in denen es um höhere Summen geht, ist auch das anwaltliche Honorar entsprechend höher – er spiegelt die Verantwortung und das Haftungsrisiko wider, das der Anwalt übernimmt.
Umfang und Komplexität
Je komplexer Ihr Rechtsfall ist, desto mehr Zeit und Fachwissen erfordert die rechtliche Bearbeitung. Insbesondere bei Mandaten, die eine intensive Einarbeitung, umfangreiche Aktenstudien oder komplexe rechtliche Prüfungen erfordern, kann der Zeitaufwand höher sein.
Art der Tätigkeit
Die Kosten variieren je nach anwaltlicher Tätigkeit. Eine außergerichtliche Beratung ist in der Regel günstiger als eine Vertretung vor Gericht. Bei gerichtlichen Verfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten an, die wir in unserer Kostenschätzung transparent berücksichtigen.
Beispiele für Kosten in typischen Fällen
Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
Bei einem Streitwert von 10.000 € (ca. 3 Monatsgehälter):
- Anwaltskosten: ca. 1.500 € zzgl. MwSt.
- Gerichtskosten: ca. 750 €
- Bei Erfolg: Kostenerstattung durch Arbeitgeber
- Bei Rechtsschutzversicherung: oft vollständige Kostenübernahme
Vertragsprüfung & -gestaltung
Für standardisierte Verträge oder Vereinbarungen:
- Pauschale ab 350 € zzgl. MwSt. (je nach Umfang)
- Arbeitsvertragsprüfung: ab 250 € zzgl. MwSt.
- Aufhebungsvertrag: ab 450 € zzgl. MwSt.
- Inklusive schriftlicher Stellungnahme und Empfehlungen
Erstberatung & Beratungsstunde
Für individuelle Beratungsgespräche:
- Erstberatung (15 Min.): kostenlos
- Ausführliche Erstberatung (60 Min.): ab 190 € zzgl. MwSt.
- Stundensatz für fortlaufende Beratung: ab 190 € zzgl. MwSt.
- Bei Mandatsübernahme wird Erstberatungshonorar angerechnet
Kostenfaktoren im Überblick
Diese Faktoren beeinflussen die Höhe der anwaltlichen Vergütung in Ihrem Rechtsfall
Streitwert / Gegenstandswert
Der Gegenstandswert bemisst sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung Ihres Falles. Bei Rechtsstreitigkeiten, in denen es um höhere Summen geht, ist auch das anwaltliche Honorar entsprechend höher – er spiegelt die Verantwortung und das Haftungsrisiko wider, das der Anwalt übernimmt.
Umfang und Komplexität
Je komplexer Ihr Rechtsfall ist, desto mehr Zeit und Fachwissen erfordert die rechtliche Bearbeitung. Insbesondere bei Mandaten, die eine intensive Einarbeitung, umfangreiche Aktenstudien oder komplexe rechtliche Prüfungen erfordern, kann der Zeitaufwand höher sein.
Art der Tätigkeit
Die Kosten variieren je nach anwaltlicher Tätigkeit. Eine außergerichtliche Beratung ist in der Regel günstiger als eine Vertretung vor Gericht. Bei gerichtlichen Verfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten an, die wir in unserer Kostenschätzung transparent berücksichtigen.
In einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir gerne eine auf Ihren Fall zugeschnittene Kostenschätzung und erläutern Ihnen detailliert die zu erwartenden Kosten für Ihre individuelle rechtliche Angelegenheit.
Häufige Fragen zu unseren Honoraren
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Kosten der Rechtsberatung bei der Kanzlei VSP
Die Berechnung des anwaltlichen Honorars bei der Kanzlei VSP erfolgt auf unterschiedliche Weise:
- Gesetzliche Gebühren: In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Gegenstandswert und der Art der anwaltlichen Tätigkeit.
- Stundenhonorar: Insbesondere bei komplexen Beratungen kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgen. Dabei vereinbaren wir einen festen Stundensatz mit Ihnen.
- Pauschalhonorar: Für bestimmte Standardleistungen bieten wir auch feste Pauschalpreise an, die unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand sind.
In jedem Fall informieren wir Sie vor Beginn unserer Tätigkeit transparent über die zu erwartenden Kosten und die Berechnungsgrundlage. So haben Sie stets die volle Kostenkontrolle.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Versicherungsumfang: Der Versicherungsschutz richtet sich nach den in Ihrem Vertrag enthaltenen Rechtsgebieten und Leistungen. Nicht alle Versicherungspolicen decken alle Rechtsbereiche ab.
- Wartezeit: Für bestimmte Rechtsgebiete kann eine Wartezeit von mehreren Monaten gelten, bevor der Versicherungsschutz eintritt.
- Selbstbeteiligung: Viele Rechtsschutzversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, deren Höhe im Versicherungsvertrag festgelegt ist.
Als Service für unsere Mandanten übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir prüfen kostenlos Ihren Versicherungsschutz, beantragen die Deckungszusage und rechnen direkt mit der Versicherung ab. So müssen Sie sich nicht selbst um die bürokratischen Formalitäten kümmern.
In Deutschland gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass jeder Zugang zum Recht erhält – unabhängig von seiner finanziellen Situation:
- Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem erhalten Sie eine kostengünstige außergerichtliche Rechtsberatung.
- Prozesskostenhilfe: Für Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Sie die Prozesskosten nicht selbst aufbringen können und Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.
- Ratenzahlung: Wir bieten in vielen Fällen auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung an, um die Kosten auf einen längeren Zeitraum zu verteilen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung für Beratungs- oder Prozesskostenhilfe und finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung für die Finanzierung Ihres Rechtsanliegens.
In der Kanzlei VSP bieten wir eine kostenfreie 15-minütige Erstberatung an. In diesem Gespräch:
- Verschaffen wir uns einen ersten Überblick über Ihren Fall
- Geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten
- Informieren Sie über die voraussichtlichen Kosten einer umfassenden Beratung oder Vertretung
- Besprechen mögliche Finanzierungsoptionen
Für eine ausführlichere Erstberatung (ca. 60 Minuten) berechnen wir ein Pauschalhonorar ab 190 € zzgl. MwSt. Dieses Honorar wird bei Mandatsübernahme auf spätere Gebühren angerechnet. In bestimmten Fällen kann die Erstberatung auch über einen Beratungshilfeschein oder Ihre Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden.
Ja, neben dem anwaltlichen Honorar können folgende zusätzliche Kosten entstehen:
- Gerichtskosten: Bei gerichtlichen Verfahren werden vom Gericht Gebühren erhoben, deren Höhe sich ebenfalls nach dem Streitwert richtet.
- Auslagen: Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Aktenversand, Fotokopien, Reisekosten, Übersetzungen oder Sachverständigengutachten.
- Gegnerische Anwaltskosten: Bei einem verlorenen Prozess müssen in der Regel auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernommen werden.
Wir informieren Sie vor Beginn unserer Tätigkeit transparent über alle zu erwartenden Kosten und berücksichtigen auch mögliche Auslagen und Gerichtskosten in unserer Kostenschätzung. Bei einer Rechtsschutzversicherung werden in der Regel auch diese zusätzlichen Kosten übernommen, sofern sie im Versicherungsumfang enthalten sind.
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