Das Nachlassverzeichnis: Pflichten, Fristen & praktische Tipps

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Hilfe beim Nachlassverzeichnis benötigt? Kanzlei VSP aus Erding hilft

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Das Nachlassverzeichnis ist eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes. Es dient dazu, einen genauen Überblick über den Nachlass zu erhalten und bildet die Grundlage für die weitere Nachlassabwicklung.

Fallbeispiel aus der Region:
Eine Familie aus Erding benötigte die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht: Nach dem Tod des Vaters musste ein Nachlassverzeichnis erstellt werden, da ein Pflichtteilsberechtigter die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangte. Die Familie war zunächst überfordert mit der Fülle an Informationen, die zusammengetragen werden mussten.

Wann muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?

Ein Nachlassverzeichnis muss erstellt werden, wenn ein Pflichtteilsberechtigter es verlangt. Gemäß § 2314 BGB hat ein Pflichtteilsberechtigter das Recht, von den Erben eine detaillierte Aufstellung des Nachlasses zu fordern. Diese Verpflichtung trifft die Erben unabhängig davon, ob sie den Nachlass bereits in Besitz genommen haben oder noch in Klärung steht, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sollte unverzüglich erfolgen. Eine feste Frist gibt es zwar nicht, doch in der Praxis setzen Gerichte eine Frist von drei bis sechs Monaten an. Wird das Verzeichnis nicht oder verspätet vorgelegt, kann dies Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB nach sich ziehen.

Welche Arten von Nachlassverzeichnisse gibt es?

  • Das private Nachlassverzeichnis
    Dieses wird von den Erben selbst erstellt. Es enthält eine eigenverantwortliche Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers. Es ist weniger formell und wird häufig genutzt, wenn keine Streitigkeiten zwischen den Erben oder Pflichtteilsberechtigten bestehen. Allerdings trägt der Erbe die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

  • Das notarielle Nachlassverzeichnis
    Dieses wird durch einen Notar erstellt und dokumentiert. Der Notar prüft die Vermögenswerte durch Einsicht in relevante Unterlagen, wie Kontoauszüge oder Grundbuchauszüge, und kann bei Bedarf weitere Recherchen anstellen.

Wichtiger Hinweis:
Regelmäßig wird zunächst die Erstellung eines „einfachen“ Nachlassverzeichnisses verlangt, da die Erstellung eines notariellen Nachverzeichnisses deutlich länger benötigt. Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses für viele Notare rund um Erding einer eher „lästige“ Aufgabe ist.

Wie schnell muss das Nachlassverzeichnis erstellt werden?

Ein privates Nachlassverzeichnis muss unverzüglich erstellt werden, sobald ein Pflichtteilsberechtigter dies verlangt.

Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Frist, aber in der Praxis setzen Gerichte üblicherweise eine Frist von drei bis sechs Monaten an. Verzögerungen können dazu führen, dass der Pflichtteilsberechtigte gerichtlich auf die Erstellung drängt oder sogar ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt (§ 2314 BGB).

Falls der Erbe das Verzeichnis nicht rechtzeitig erstellt, können Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB geltend gemacht werden.

Professionelle Unterstützung für Ihr Nachlassverzeichnis

Ein formgültiges Nachlassverzeichnis erfordert fundierte erbrechtliche Kenntnisse und Erfahrung. Als Anwalt im Erbrecht für Erding helfe ich Ihnen, alle relevanten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten rechtssicher zu erfassen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung und vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unseren Kanzleiräumen am Schrannenplatz in Erding.

 

Welche Unterlagen benötige ich?

Ein vollständiges Nachlassverzeichnis erfordert eine lückenlose Dokumentation aller Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen. Dies dient nicht nur der Transparenz gegenüber Erben und Pflichtteilsberechtigten, sondern kann auch steuerliche und rechtliche Konsequenzen vermeiden. Die folgenden Unterlagen sind essenziell:

Konten und Vermögen

Kontoauszüge der letzten zehn Jahre

Depotauszüge und Nachweise über Wertpapiere

Sparbücher und Nachweise über weitere Geldanlagen

Grundbuchauszüge für Immobilienbesitz

Mietverträge und Nachweise über Mieteinnahmen

Nachweise über Schenkungen oder größere Vermögensübertragungen

Tipp:
Fragen Sie die Banken aus Erding und der Region an und bitten Sie diese um eine offizielle Auskunft über das Vermögen des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt. Viele Banken stellen eine sogenannte Nachlassbankauskunft bereit, die alle relevanten Kontostände, Depots und Verbindlichkeiten zu diesem Stichtag auflistet.

Immobilien und Sachwerte

Grundbuchauszüge und Kaufverträge für Immobilien

Aktuelle Immobilienbewertungen

Inventarlisten über wertvolle Gegenstände

Fahrzeugbrief und Kfz-Zulassungsschein

Schulden und Verbindlichkeiten

Darlehensverträge und Hypothekenunterlagen

Nachweise über offene Rechnungen oder Kredite

Steuerbescheide und Steuererklärungen der letzten Jahre

Verträge über laufende Verpflichtungen

Versicherungen und Rentenansprüche

Policen für Lebens-, Unfall- und Rentenversicherungen

Nachweise über bestehende Ansprüche aus Rentenzahlungen oder Betriebsrenten

Bescheide über Sozialversicherungsleistungen

Ein vollständiges Nachlassverzeichnis hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und den Erbfall geordnet abzuwickeln. Falls Sie Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen oder der Erstellung des Verzeichnisses benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Erbrecht zur Seite.

Welche Rolle spielt das Nachlassverzeichnis

Ein präzises Nachlassverzeichnis nimmt eine zentrale Position im Nachlassverfahren ein, da es als Grundlage für die Ermittlung des Nachlasswerts dient. Dieser Wert ist für verschiedene rechtliche und finanzielle Aspekte von entscheidender Bedeutung. So benötigt das Finanzamt diese Informationen, um die Höhe der Erbschaftssteuer korrekt festzusetzen.

Für Pflichtteilsberechtigte ist das Verzeichnis unverzichtbar, da sie anhand der dokumentierten Vermögenswerte entscheiden können, ob sie ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen möchten. Überlebende Ehegatten nutzen die Aufstellung als Berechnungsgrundlage für einen möglichen Zugewinnausgleich.

Gläubiger des Verstorbenen können anhand des Nachlassverzeichnisses die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen einschätzen. Nicht zuletzt bestimmt der erfasste Nachlasswert auch die Höhe verschiedener Verfahrenskosten, etwa für die notarielle Erstellung des Verzeichnisses selbst oder für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

Ein sorgfältig erstelltes Nachlassverzeichnis schafft somit Transparenz für alle Beteiligten und bildet die rechtssichere Grundlage für die gesamte Nachlassabwicklung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung

 

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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

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