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Was bedeutet Enterbung wirklich?
„Mein Vater hat mich enterbt!“ – Mit diesen Worten kam kürzlich eine Mandantin (Name und Details geändert) aus Taufkirchen in unsere Kanzlei. Doch was bedeutet eine Enterbung rechtlich wirklich?
Eine Enterbung liegt vor, wenn Sie in einem Testament weniger erhalten, als Ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Das kann bedeuten:
• Vollständiger Ausschluss vom Erbe
• Deutlich geringerer Erbteil
• Beschränkungen oder Belastungen des Erbteils
Ein Hausbesitzer aus der Erdinger Altstadt setzte in seinem Testament seine neue Ehefrau als Alleinerbin ein. Seine beiden Kinder aus erster Ehe wurden nicht berücksichtigt. Rechtlich liegt hier eine Enterbung vor – die Kinder haben aber trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil.
Ihre wichtigsten Rechte im Überblick
Auch wenn Sie enterbt wurden, haben Sie wichtige Rechte:
1. Anspruch auf den Pflichtteil
2. Möglichkeit der Testamentsanfechtung
3. Recht auf Einsicht in das Testament
4. Auskunftsansprüche gegen die Erben
5. Anspruch auf Wertermittlung des Nachlasses
Eine Enterbung bedeutet nicht, dass Sie komplett leer ausgehen. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch das Pflichtteilsrecht.
Der Pflichtteil als Mindestbeteiligung
Der Pflichtteil ist Ihr wichtigstes Recht bei einer Enterbung. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann in der Regel nicht entzogen werden.
Eine Familie aus Dorfen erbte ein Unternehmen im Wert von 1 Million Euro. Der Sohn wurde enterbt, hatte aber Anspruch auf einen Pflichtteil von 250.000 € (ein Viertel des Nachlasswertes, da der gesetzliche Erbteil die Hälfte gewesen wäre).
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass.
Testament anfechten – Ihre Optionen
Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden:
• Formfehler im Testament
• Irrtum des Erblassers
• Drohung oder Täuschung
• Vorliegen einer Pflichtteilsergänzung
Ein Testament aus Wartenberg konnte erfolgreich angefochten werden, weil der Erblasser über wichtige familiäre Umstände getäuscht wurde. Die Enterbung wurde dadurch unwirksam.
Wichtige Fristen bei Enterbung
Bei einer Enterbung müssen Sie verschiedene Fristen beachten:
• Testamentsanfechtung: 1 Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund
• Pflichtteilsanspruch: 3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall
• Auskunftsanspruch: 3 Jahre ab Entstehung
Versäumen Sie diese Fristen, verlieren Sie Ihre Rechte unwiderruflich. Handeln Sie daher rechtzeitig!
So setzen Sie Ihre Rechte durch
Um Ihre Rechte als Enterbter durchzusetzen, sollten Sie systematisch vorgehen:
1. Testament prüfen lassen
2. Pflichtteilsanspruch berechnen
3. Auskunft vom Erben einfordern
4. Nachlassverzeichnis anfordern
5. Ansprüche schriftlich geltend machen
Checkliste: Die ersten Schritte nach der Enterbung
□ Testament beim Nachlassgericht einsehen
□ Rechtliche Beratung einholen
□ Anfechtungsgründe prüfen
□ Fristen im Auge behalten
□ Auskunftsansprüche geltend machen
□ Pflichtteil berechnen lassen
□ Ansprüche schriftlich anmelden
□ Beweise und Unterlagen sichern
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VSP Rechtsanwälte Erding
Ihr Anwalt im Erbrecht: Jonas Kainzinger
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Rechten im Fall einer Enterbung.