Enterbt – Diese Rechte haben Sie wirklich im Erbfall

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Dieser Artikel informiert Sie umfassend über Ihre Rechte im Fall einer Enterbung. Die rechtliche Situation kann im Einzelfall komplexer sein - lassen Sie sich bei konkreten Fragen persönlich beraten.

Dieser Artikel informiert Sie umfassend über Ihre Rechte im Fall einer Enterbung. Die rechtliche Situation kann im Einzelfall komplexer sein – lassen Sie sich bei konkreten Fragen persönlich beraten.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Enterbung wirklich?

„Mein Vater hat mich enterbt!“ – Mit diesen Worten kam kürzlich eine Mandantin (Name und Details geändert) aus Taufkirchen in unsere Kanzlei. Doch was bedeutet eine Enterbung rechtlich wirklich?

Eine Enterbung liegt vor, wenn Sie in einem Testament weniger erhalten, als Ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Das kann bedeuten:
• Vollständiger Ausschluss vom Erbe
• Deutlich geringerer Erbteil
• Beschränkungen oder Belastungen des Erbteils

Beispiel aus unserer Kanzlei (Details geändert):
Ein Hausbesitzer aus der Erdinger Altstadt setzte in seinem Testament seine neue Ehefrau als Alleinerbin ein. Seine beiden Kinder aus erster Ehe wurden nicht berücksichtigt. Rechtlich liegt hier eine Enterbung vor – die Kinder haben aber trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil.

Ihre wichtigsten Rechte im Überblick

Auch wenn Sie enterbt wurden, haben Sie wichtige Rechte:

1. Anspruch auf den Pflichtteil
2. Möglichkeit der Testamentsanfechtung
3. Recht auf Einsicht in das Testament
4. Auskunftsansprüche gegen die Erben
5. Anspruch auf Wertermittlung des Nachlasses

Wichtig zu wissen:
Eine Enterbung bedeutet nicht, dass Sie komplett leer ausgehen. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige durch das Pflichtteilsrecht.

Der Pflichtteil als Mindestbeteiligung

Der Pflichtteil ist Ihr wichtigstes Recht bei einer Enterbung. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann in der Regel nicht entzogen werden.

Regionaler Fall aus der Praxis (Details anonymisiert):
Eine Familie aus Dorfen erbte ein Unternehmen im Wert von 1 Million Euro. Der Sohn wurde enterbt, hatte aber Anspruch auf einen Pflichtteil von 250.000 € (ein Viertel des Nachlasswertes, da der gesetzliche Erbteil die Hälfte gewesen wäre).
Achtung:
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass.

Testament anfechten – Ihre Optionen

Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden:

• Formfehler im Testament
• Irrtum des Erblassers
• Drohung oder Täuschung
• Vorliegen einer Pflichtteilsergänzung

Fall aus unserer Erdinger Praxis (Details geändert):
Ein Testament aus Wartenberg konnte erfolgreich angefochten werden, weil der Erblasser über wichtige familiäre Umstände getäuscht wurde. Die Enterbung wurde dadurch unwirksam.

Wichtige Fristen bei Enterbung

Bei einer Enterbung müssen Sie verschiedene Fristen beachten:

• Testamentsanfechtung: 1 Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund
• Pflichtteilsanspruch: 3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall
• Auskunftsanspruch: 3 Jahre ab Entstehung

Wichtiger Hinweis:
Versäumen Sie diese Fristen, verlieren Sie Ihre Rechte unwiderruflich. Handeln Sie daher rechtzeitig!

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Um Ihre Rechte als Enterbter durchzusetzen, sollten Sie systematisch vorgehen:

1. Testament prüfen lassen
2. Pflichtteilsanspruch berechnen
3. Auskunft vom Erben einfordern
4. Nachlassverzeichnis anfordern
5. Ansprüche schriftlich geltend machen

Als Anwalt im Erbrecht in Erding unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach einer Enterbung. Wir kennen die regionalen Besonderheiten und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Checkliste: Die ersten Schritte nach der Enterbung

Ihre ersten Schritte:
□ Testament beim Nachlassgericht einsehen
□ Rechtliche Beratung einholen
□ Anfechtungsgründe prüfen
□ Fristen im Auge behalten
□ Auskunftsansprüche geltend machen
□ Pflichtteil berechnen lassen
□ Ansprüche schriftlich anmelden
□ Beweise und Unterlagen sichern
Wurden Sie enterbt? Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
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VSP Rechtsanwälte Erding
Ihr Anwalt im Erbrecht: Jonas Kainzinger
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Rechten im Fall einer Enterbung.
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Jonas Kainzinger

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