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Die wichtigsten Grundlagen zur Erbausschlagung
Kürzlich erreichte uns in der Kanzlei ein dringender Anruf aus Wartenberg: Eine Familie (Namen und Details geändert) hatte gerade erfahren, dass sie ein stark sanierungsbedürftiges Haus geerbt hatte. Die Schulden überstiegen den Wert der Immobilie deutlich – doch was tun?
Die Erbausschlagung ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das Sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen schützen kann. Mit der Ausschlagung lehnen Sie das Erbe komplett ab – mit allen Rechten und Pflichten.
Ein Erbe geht automatisch auf Sie über, wenn Sie nicht aktiv ausschlagen. Sie müssen also handeln, wenn Sie das Erbe nicht antreten möchten!
Die 6-Wochen-Frist – Darauf müssen Sie achten
Die 6-Wochen-Frist ist die wichtigste Frist im Erbrecht überhaupt. Sie beginnt in dem Moment, in dem Sie:
• vom Erbfall erfahren UND
• von Ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangen
Ein Mandant aus Dorfen erfuhr am 15. März vom Tod seines Onkels. Das Testament, in dem er als Erbe eingesetzt wurde, wurde aber erst am 1. April eröffnet. Die 6-Wochen-Frist begann erst am 1. April zu laufen, da er erst dann von seiner Erbenstellung erfuhr.
Viele denken, die Frist beginne immer mit dem Todestag. Das ist falsch! Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihrer Erbenstellung erfahren.
Gründe für eine Erbausschlagung
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Erbausschlagung sinnvoll sein kann:
• Überschuldeter Nachlass
• Hohe Pflegeheimkosten
• Sanierungsbedürftige Immobilien
• Unbekannte Verbindlichkeiten
• Steuerliche Gründe
Eine Erbengemeinschaft erbte ein Mehrfamilienhaus in der Erdinger Innenstadt. Erst nach Annahme des Erbes stellten sie fest, dass erhebliche Brandschutzmängel bestanden. Die Sanierungskosten überstiegen den Wert der Immobilie. Eine rechtzeitige Ausschlagung hätte die Erben vor dieser Belastung bewahrt.
Ablauf der Erbausschlagung
Die Ausschlagung muss formal korrekt erfolgen:
1. Persönliches Erscheinen beim Nachlassgericht
2. ODER notarielle Beurkundung der Ausschlagungserklärung
3. Fristgerechte Einreichung beim zuständigen Nachlassgericht
Rechtliche Folgen der Ausschlagung
Eine Ausschlagung hat weitreichende Konsequenzen:
• Die Ausschlagung ist unwiderruflich
• Sie gilt auch für Ihre Nachkommen
• Der nächste gesetzliche Erbe rückt nach
• Sie verlieren alle Rechte am Nachlass
• Sie werden von allen Pflichten befreit
Die Ausschlagung kann nicht teilweise erfolgen. Sie müssen das Erbe komplett ausschlagen oder komplett annehmen.
Typische Fehler vermeiden
Bei der Erbausschlagung passieren häufig folgende Fehler:
• Fristversäumnis
• Falsche Form der Ausschlagung
• Unklare Erklärungen
• Verfügungen über den Nachlass
• Fehlende Beratung zur Nachhaftung
Eine Familie aus Taufkirchen wollte ein überschuldetes Erbe ausschlagen. Sie schickten einen einfachen Brief ans Nachlassgericht. Die Ausschlagung war unwirksam – die notarielle Form wurde nicht eingehalten. Durch schnelles Handeln konnten wir die Frist noch wahren und eine formgültige Ausschlagung erreichen.
Checkliste: Erbe ausschlagen – So gehen Sie vor
□ Informationen zum Nachlass sammeln
□ 6-Wochen-Frist im Auge behalten
□ Rechtliche Beratung einholen
□ Entscheidung treffen
□ Termin beim Notar oder Nachlassgericht vereinbaren
□ Ausschlagungserklärung abgeben
□ Eingang beim Nachlassgericht sicherstellen
□ Bestätigung aufbewahren
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Telefon: 08122 5538790
VSP Rechtsanwälte Erding
Ihr Anwalt im Erbrecht: Jonas Kainzinger
Wir beraten Sie gerne persönlich zur Erbausschlagung und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.