Testament gefunden? Die Ablieferungspflicht im Raum Erding

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Erfahren Sie vom Anwalt Erbrecht Erding, wo Sie in Erding und Umgebung ein Testament abliefern müssen





Testament gefunden? Die Ablieferungspflicht im Raum Erding

Die rechtlichen Grundlagen der Testamentsablieferung

Nach deutschem Recht hat jeder die Möglichkeit, durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge zu ändern. Diese Testierfreiheit ist in § 1937 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. Damit der letzte Wille eines Verstorbenen auch tatsächlich umgesetzt werden kann, muss das Testament dem Nachlassgericht vorliegen.

Ein aktueller Fall aus unserer Region: Beim Ausräumen eines Hauses im Landkreis Erding fanden die Angehörigen in einer Schublade ein handgeschriebenes Testament. Zunächst waren sie unsicher, wie sie damit umgehen sollten und welche rechtlichen Pflichten sie nun haben.

Wichtig zu wissen:

  • Die Ablieferungspflicht ist in § 2259 BGB gesetzlich geregelt
  • Sie gilt für jeden, der ein Testament findet oder besitzt
  • Die Pflicht besteht unabhängig vom Inhalt des Testaments
  • Auch vermeintlich ungültige Testamente müssen abgeliefert werden

Die Ablieferungspflicht: Wer muss was tun?

Jede Person, die ein Testament findet oder verwahrt, ist verpflichtet, dieses unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Dokument möglicherweise unwirksam ist oder ob Zweifel an seiner Echtheit bestehen.

Die Ablieferungspflicht gilt für:

  • Familienangehörige, die ein Testament finden
  • Personen, die das Testament zur Aufbewahrung erhalten haben
  • Zufällige Finder eines Testaments
  • Personen, die das Testament nach dem Tod des Erblassers erhalten

Wichtiger Hinweis: Die Beurteilung der Gültigkeit eines Testaments steht ausschließlich dem Nachlassgericht zu. Niemand darf selbst entscheiden, ob ein gefundenes Testament gültig ist oder nicht.

Fristen und zuständige Stellen in Erding

Bei Fund eines Testaments im Raum Erding ist eine unverzügliche Ablieferung beim Nachlassgericht Erding erforderlich. „Unverzüglich“ bedeutet dabei „ohne schuldhaftes Zögern“ – Sie haben also die Möglichkeit, sich zunächst rechtliche Beratung zu suchen.

Zuständiges Nachlassgericht für den Landkreis Erding:

Amtsgericht Erding
Nachlassabteilung
Münchener Straße 9
85435 Erding

Die Ablieferung kann auch beim nächstgelegenen Amtsgericht erfolgen. Dies ist besonders relevant für Einwohner aus:

  • Dorfen
  • Wartenberg
  • Taufkirchen
  • Moosinning
  • Forstern
  • Markt Schwaben

Aus der Praxis: Eine Familie aus dem nördlichen Landkreis fand ein Testament, während der Verstorbene zuletzt in München gemeldet war. Die Ablieferung konnte problemlos beim näher gelegenen Amtsgericht Erding erfolgen, das die Weiterleitung übernahm.

Rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung

Wichtig: Die Nichtablieferung eines Testaments kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben – sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht!

Wer ein Testament nicht ordnungsgemäß abliefert, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Schadenersatzansprüche benachteiligter Erben in voller Höhe des entstandenen Schadens
  • Strafrechtliche Verfolgung wegen Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB
  • Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder erhebliche Geldstrafe
  • Bei Manipulation des Testaments: Zusätzliche Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Erding verdeutlicht die möglichen Folgen: Nach dem Tod eines Erblassers wurde ein Testament zunächst nicht abgeliefert, das die Erbverteilung grundlegend geändert hätte. Als das Dokument später zufällig entdeckt wurde, führte dies zu einem Strafverfahren und erheblichen Schadenersatzforderungen.

Schutz des letzten Willens

Um sicherzustellen, dass ein Testament nach dem Tod auch tatsächlich gefunden und berücksichtigt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten der sicheren Verwahrung.

Empfohlene Schutzmaßnahmen für Ihr Testament:

  • Errichtung eines notariellen Testaments mit automatischer Hinterlegung beim Amtsgericht
  • Amtliche Verwahrung auch für privatschriftliche Testamente beim Amtsgericht Erding
  • Registrierung im Zentralen Testamentsregister
  • Information von Vertrauenspersonen über Existenz und Aufbewahrungsort

Vorteile der amtlichen Verwahrung:

  • Sichere Aufbewahrung bis zum Erbfall
  • Automatische Benachrichtigung des Nachlassgerichts im Todesfall
  • Vermeidung von Manipulation oder Verlust
  • Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Praktische Tipps für den Ernstfall

Sofortmaßnahmen bei Testamentsfund:

  1. Testament sicher und unverändert verwahren
  2. Keine Änderungen oder Markierungen vornehmen
  3. Rechtliche Beratung einholen
  4. Ablieferung beim Amtsgericht Erding oder nächstgelegenem Amtsgericht
  5. Abgabebestätigung sorgfältig aufbewahren

Besondere Situationen bei der Testamentsablieferung

Häufige Sonderfälle in der Praxis:

  • Fund mehrerer, möglicherweise widersprüchlicher Testamente
  • Im Ausland errichtete Testamente
  • Vorliegen nur einer Kopie des Testaments
  • Beschädigte oder schwer lesbare Testamente
  • Zweifel an der Echtheit des Dokuments

In all diesen Fällen gilt: Die Ablieferungspflicht besteht uneingeschränkt. Das Nachlassgericht wird die erforderlichen Prüfungen vornehmen und über die Gültigkeit entscheiden.

Ihre Ansprechpartner für Erbrecht in Erding:

Kanzlei VSP
Telefon: 08122 5538790
Kompetente Beratung zu allen Fragen der Testamentsablieferung


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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

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