Kündigung und Betriebsrat: Ihre Rechte bei der Mitbestimmung in Erding

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Anwaltskanzlei VSP Erding | Kündigung und Betriebsrat: Ihre Rechte bei der Mitbestimmung in Erding

Der Betriebsrat als Schutzschild bei Kündigungen

Der Betriebsrat ist einer der wichtigsten Verbündeten für Arbeitnehmer, wenn es um Kündigungen geht. In vielen Unternehmen in Erding und Umgebung – vom Flughafen über die Brauereien bis zu den Industriebetrieben – gibt es Betriebsräte, die bei jeder Kündigung zwingend beteiligt werden müssen. Diese Mitbestimmungsrechte sind keine Formsache, sondern ein mächtiges Instrument des Arbeitnehmerschutzes.

Die Bedeutung des Betriebsrats bei Kündigungen wird oft unterschätzt. Dabei kann schon ein kleiner Fehler bei der Betriebsratsanhörung die gesamte Kündigung unwirksam machen. Für Arbeitnehmer im Landkreis Erding bedeutet das: Wo ein Betriebsrat existiert, haben Sie deutlich bessere Chancen, sich gegen eine Kündigung zu wehren.

Die VSP Rechtsanwälte in Erding erleben täglich, wie wichtig die korrekte Einbindung des Betriebsrats ist. Etwa 40% aller Kündigungen, die wir prüfen, weisen Fehler bei der Betriebsratsanhörung auf. Diese formalen Mängel sind oft der Schlüssel zum Erfolg einer Kündigungsschutzklage – unabhängig davon, ob die Kündigung inhaltlich berechtigt war oder nicht.

Besonders in größeren Betrieben der Region, wie den Erdinger Weißbräu, dem Flughafen München oder den zahlreichen mittelständischen Unternehmen entlang der A94, spielt der Betriebsrat eine zentrale Rolle. Aber auch in kleineren Betrieben ab fünf Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden – und dann gelten dieselben strengen Regeln.

Die Anhörungspflicht: Ohne Betriebsrat keine wirksame Kündigung

§ 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist eindeutig: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören. Diese Pflicht gilt ausnahmslos – egal ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, ob in der Probezeit oder nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Rechtlicher Grundsatz: Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Das gilt selbst dann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer tatsächlich die Kasse bestohlen hat oder monatelang krankgefeiert war. Die Anhörung ist keine Formalie, sondern zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung.

Aber was bedeutet „ordnungsgemäße Anhörung“ konkret? Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat alle relevanten Informationen mitteilen:

Pflichtangaben bei der Betriebsratsanhörung

1. Persönliche Daten des Arbeitnehmers:

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum und Familienstand
  • Unterhaltspflichten (wichtig für Sozialauswahl)
  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Besonderer Kündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit etc.)

2. Angaben zum Arbeitsverhältnis:

  • Eintrittsdatum und Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Arbeitsplatz und Tätigkeit
  • Vergütung
  • Frühere Abmahnungen oder Versetzungen

3. Kündigungsgründe im Detail:

  • Konkrete Sachverhaltsdarstellung
  • Datum und Uhrzeit von Vorfällen
  • Zeugen
  • Beweismittel
  • Stellungnahme des Arbeitnehmers (falls erfolgt)

4. Art und Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung:

  • Ordentlich oder außerordentlich
  • Kündigungstermin
  • Kündigungsfrist
Wichtiger Hinweis: Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat dieselben Informationen geben, die er auch dem Arbeitsgericht mitteilen würde. Verschweigt er wesentliche Umstände oder stellt den Sachverhalt geschönt dar, ist die Anhörung fehlerhaft und die Kündigung unwirksam!

Die Stellungnahmefrist des Betriebsrats

Nach Erhalt der Anhörung hat der Betriebsrat Zeit zur Stellungnahme:

  • Bei ordentlichen Kündigungen: eine Woche
  • Bei außerordentlichen Kündigungen: drei Tage

Diese Fristen beginnen mit Zugang der vollständigen Unterlagen. Sind die Informationen unvollständig, läuft die Frist nicht! In der Praxis bedeutet das: Ein cleverer Betriebsrat kann durch Nachfragen die Kündigung erheblich verzögern oder sogar verhindern.

Beispiel aus einem Erdinger Produktionsbetrieb: Der Arbeitgeber wollte einem Mitarbeiter wegen angeblicher Arbeitsverweigerung kündigen. Die Betriebsratsanhörung enthielt nur den pauschalen Vorwurf. Der Betriebsrat fragte nach: Wann genau? Welche Arbeit? Wer hat es angeordnet? Gab es Zeugen? Bis alle Fragen beantwortet waren, war die Zweiwochenfrist für die fristlose Kündigung verstrichen.

Fehlerquellen bei der Anhörung

Die häufigsten Fehler, die wir bei VSP Rechtsanwälte in der Praxis sehen:

1. Unvollständige Sachverhaltsdarstellung: „Mitarbeiter ist unzuverlässig“ reicht nicht. Der Betriebsrat braucht konkrete Beispiele mit Datum und Details.

2. Nachgeschobene Gründe: Was nicht in der Anhörung steht, darf später auch nicht zur Begründung der Kündigung herangezogen werden.

3. Falsche Fristen: Wird die Frist auch nur um einen Tag verkürzt, ist die Anhörung fehlerhaft.

4. Unklare Kündigungsart: Will der Arbeitgeber hilfsweise ordentlich kündigen, muss er auch dafür den Betriebsrat anhören.

5. Fehlende Sozialangaben: Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen alle für die Sozialauswahl relevanten Daten mitgeteilt werden.

Widerspruchsrecht des Betriebsrats: Wann und wie?

Der Betriebsrat kann nicht nur angehört werden – er kann der Kündigung auch widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht ist in § 102 Abs. 3 BetrVG geregelt und an bestimmte Gründe gebunden.

Die Widerspruchsgründe im Detail

1. Fehlerhafte Sozialauswahl: Der häufigste Widerspruchsgrund bei betriebsbedingten Kündigungen. Der Betriebsrat prüft, ob sozial stärkere Arbeitnehmer hätten entlassen werden müssen.

Praxistipp: Die Sozialauswahl erfolgt nach vier Kriterien: Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Der Betriebsrat kennt oft die sozialen Verhältnisse aller Mitarbeiter besser als die Personalabteilung.

2. Verstoß gegen Auswahlrichtlinien: Gibt es Betriebsvereinbarungen zur Personalauswahl, muss sich der Arbeitgeber daran halten.

3. Weiterbeschäftigung an anderem Arbeitsplatz möglich: Der Betriebsrat kennt oft freie Stellen im Unternehmen, die der Arbeitgeber „übersehen“ hat.

4. Weiterbeschäftigung nach Umschulung/Fortbildung: Besonders relevant in technischen Betrieben, wo Umschulungen möglich sind.

5. Unzumutbare Härte: Etwa bei schwerer Krankheit, kurz vor der Rente oder in besonderen persönlichen Notlagen.

Die Wirkung des Widerspruchs

Ein ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrats hat wichtige Folgen:

Vorteile eines Betriebsratswiderspruchs:

  • ✓ Weiterbeschäftigungsanspruch während des Kündigungsschutzprozesses
  • ✓ Volle Lohnfortzahlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung
  • ✓ Psychologischer Druck auf den Arbeitgeber
  • ✓ Bessere Verhandlungsposition für Abfindung
  • ✓ Signal an andere Mitarbeiter: Der Betriebsrat kämpft

Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist besonders wertvoll. Statt monatelang ohne Gehalt auf den Prozessausgang zu warten, arbeiten Sie normal weiter. Das kann Monate oder sogar Jahre dauern – bei voller Bezahlung!

Erfolgsbeispiel aus Dorfen: Eine Mitarbeiterin eines Autozulieferers sollte betriebsbedingt gekündigt werden. Der Betriebsrat widersprach wegen fehlerhafter Sozialauswahl. Sie arbeitete während des 18-monatigen Prozesses normal weiter. Am Ende einigte man sich auf eine Abfindung von 45.000 Euro – zusätzlich zu den 18 Monatsgehältern, die sie während des Prozesses verdient hatte.

Grenzen des Widerspruchsrechts

Der Betriebsrat kann nicht jeder Kündigung wirksam widersprechen:

  • Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist ein Widerspruch oft schwierig
  • Der Widerspruch muss form- und fristgerecht erfolgen
  • Nur die gesetzlichen Gründe berechtigen zum Widerspruch
  • Ein „politischer“ Widerspruch ohne Rechtsgrund ist wirkungslos

Trotzdem: Ein engagierter Betriebsrat findet oft Widerspruchsgründe, wo der Arbeitgeber keine vermutet.

Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

Wer sich im Betriebsrat engagiert, genießt besonderen Schutz. Das ist auch nötig – sonst würde sich niemand trauen, die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Der Gesetzgeber hat daher hohe Hürden für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern errichtet.

Der Kündigungsschutz im Überblick

Ordentliche Kündigung: Grundsätzlich ausgeschlossen! Ein Betriebsratsmitglied kann während seiner Amtszeit und ein Jahr danach nicht ordentlich gekündigt werden. Das gilt selbst bei Betriebsschließung.

Außerordentliche Kündigung: Nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, muss das Arbeitsgericht entscheiden.

Wichtig: Der Kündigungsschutz gilt auch für:

  • Ersatzmitglieder des Betriebsrats
  • Mitglieder des Wahlvorstands (während der Wahl und 6 Monate danach)
  • Wahlbewerber (bis 6 Monate nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse)
  • Initiatoren einer Betriebsratswahl (besonderer Schutz)

Die Hürden für eine Kündigung

Will ein Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied kündigen, muss er hohe Hürden überwinden:

1. Wichtiger Grund: Das Fehlverhalten muss so schwer wiegen, dass selbst die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

2. Zustimmung des Betriebsrats: Die Kollegen müssen mehrheitlich zustimmen. In der Praxis kommt das selten vor.

3. Ersetzung durch das Arbeitsgericht: Lehnt der Betriebsrat ab, kann das Gericht die Zustimmung ersetzen – aber nur bei eindeutigen Fällen.

4. Strenge Fristen: Der Antrag beim Arbeitsgericht muss innerhalb von zwei Wochen gestellt werden.

Warnung für Arbeitgeber: Eine ohne die erforderliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist nicht nur unwirksam – sie kann sogar strafbar sein! § 119 BetrVG sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Typische Fallkonstellationen

In der Praxis der VSP Rechtsanwälte sehen wir immer wieder ähnliche Muster:

Der „unbequeme“ Betriebsrat: Ein Betriebsratsmitglied, das häufig Überstunden anmahnt oder auf Arbeitsschutz pocht, wird plötzlich wegen Kleinigkeiten abgemahnt. Ziel: Ein Kündigungsgrund soll konstruiert werden.

Die Betriebsschließung: Auch bei Stilllegung des ganzen Betriebs sind Betriebsräte besonders geschützt. Sie können verlangen, in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt zu werden.

Der Aufhebungsvertrag: Vorsicht! Auch Betriebsräte können Aufhebungsverträge schließen. Aber der Druck darf nicht zu groß werden, sonst ist der Vertrag anfechtbar.

Aktueller Fall aus Erding: Der Betriebsratsvorsitzende eines Logistikunternehmens am Flughafen sollte wegen angeblicher Arbeitszeitmanipulation gekündigt werden. Die Vorwürfe stellten sich als haltlos heraus – offenbar sollte ein aktiver Betriebsrat „entsorgt“ werden. Das Verfahren endete mit einer Entschuldigung des Arbeitgebers und einer Entschädigung.

Typische Fehler und Fallstricke aus der Praxis

In unserer täglichen Arbeit bei VSP Rechtsanwälte begegnen uns immer wieder dieselben Fehler. Für Arbeitnehmer sind diese Fehler Gold wert – sie können eine eigentlich berechtigte Kündigung zu Fall bringen.

Die Top 10 der Arbeitgeberfehler

1. Die verspätete Anhörung: Der Betriebsrat wird erst angehört, nachdem die Kündigungsfrist schon läuft. Fatal bei außerordentlichen Kündigungen!

2. Die Salamitaktik: Erst wird ein Teil des Sachverhalts mitgeteilt, dann „nachgebessert“. Das funktioniert nicht – die Anhörung muss vollständig sein.

3. Der vergessene Sonderkündigungsschutz: Schwerbehinderte, Schwangere, Elternzeitler – hier gelten Extras, die gern übersehen werden.

4. Die fehlerhafte Frist: Samstage zählen mit, Sonn- und Feiertage nicht. Wer das verwechselt, verliert.

5. Der übergangene Betriebsrat: „Der war doch im Urlaub“ gilt nicht. Dann muss der Stellvertreter angehört werden.

Checkliste: Diese Fehler machen Kündigungen unwirksam

  • ✓ Betriebsrat gar nicht angehört
  • ✓ Unvollständige oder falsche Angaben
  • ✓ Frist nicht eingehalten
  • ✓ Falsches Gremium angehört (z.B. nur der Vorsitzende)
  • ✓ Anhörung nach Kündigungsausspruch
  • ✓ Widerspruch des Betriebsrats ignoriert
  • ✓ Sonderkündigungsschutz übersehen

Fallbeispiele aus der Region

Fall 1: Die voreilige Kündigung (Erdinger Brauerei)

Ein Brauereimitarbeiter wurde fristlos gekündigt, weil er alkoholisiert zur Arbeit erschienen war. Der Betriebsrat wurde informiert, hatte aber noch nicht geantwortet, als die Kündigung ausgesprochen wurde. Ergebnis: Kündigung unwirksam, Abfindung 25.000 Euro.

Fall 2: Die unvollständige Anhörung (Flughafen München)

Bei einer betriebsbedingten Kündigung wurden dem Betriebsrat nicht alle vergleichbaren Mitarbeiter genannt. Die Sozialauswahl war damit nicht nachprüfbar. Der Mitarbeiter wurde weiterbeschäftigt und erhielt nach zwei Jahren Prozessdauer 60.000 Euro Abfindung.

Fall 3: Der übersehene Wahlbewerber (Mittelständler in Wartenberg)

Ein Mitarbeiter hatte sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen, wurde aber nicht gewählt. Drei Monate später sollte er betriebsbedingt gekündigt werden. Problem: Wahlbewerber genießen noch sechs Monate Sonderkündigungsschutz! Die Kündigung war nichtig.

Wichtiger Hinweis: Diese Fehler sind keine „Formalienjurisprudenz“. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass der Betriebsrat seine Schutzfunktion wahrnehmen kann. Jeder Fehler schwächt diese Funktion und macht die Kündigung daher unwirksam.

Die Gegenstrategie der Arbeitgeber

Natürlich lernen auch Arbeitgeber dazu. Moderne Personalabteilungen arbeiten mit Checklisten und Mustern. Trotzdem passieren Fehler – besonders unter Zeitdruck:

  • Bei fristlosen Kündigungen ist die Zweiwochenfrist oft das Problem
  • Bei Massenentlassungen wird die Komplexität unterschätzt
  • Bei emotionalen Konflikten siegt manchmal der Ärger über die Vernunft
  • Externe Berater kennen die betrieblichen Besonderheiten nicht

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Genau hinschauen lohnt sich fast immer!

Strategien für Arbeitnehmer: So nutzen Sie die Betriebsratsrechte

Wer von einer Kündigung bedroht oder betroffen ist, sollte den Betriebsrat sofort einschalten. Aber wie geht man strategisch klug vor?

Vor der Kündigung: Prävention ist alles

1. Frühzeitig den Betriebsrat informieren: Gibt es erste Anzeichen für eine Kündigung, sollte der Betriebsrat Bescheid wissen. Er kann oft vermitteln oder zumindest vorbereitet sein.

2. Dokumentation anlegen: Sammeln Sie alles: Gesprächsnotizen, E-Mails, Zeugen. Der Betriebsrat braucht Fakten für seinen Widerspruch.

3. Sonderkündigungsschutz prüfen: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit – informieren Sie den Betriebsrat über jeden besonderen Schutz.

4. Aktiv werden: Wer sich zur Betriebsratswahl aufstellen lässt, genießt besonderen Schutz. Das kann in Krisensituationen helfen.

Tipp aus der Praxis: In Betrieben ohne Betriebsrat können schon drei Mitarbeiter die Wahl initiieren. Ab diesem Moment genießen sie Kündigungsschutz! Das hat schon manche Kündigungswelle gestoppt.

Nach der Kündigung: Schnell und richtig handeln

Sofortmaßnahmen (erste 24 Stunden):

  • Betriebsrat informieren und Kopie der Kündigung geben
  • Klären: Wurde der Betriebsrat vorher angehört?
  • Anhörungsschreiben beim Betriebsrat einsehen
  • Prüfen: Hat der Betriebsrat widersprochen?
  • Anwalt einschalten (parallel zum Betriebsrat)

Die ersten Tage:

  • Mit dem Betriebsrat die Anhörung durchgehen
  • Fehler in der Anhörung dokumentieren
  • Weiterbeschäftigungsantrag vorbereiten (bei Widerspruch)
  • Strategie mit Betriebsrat und Anwalt abstimmen
Praxisbeispiel Teamwork: Ein Mitarbeiter eines Erdinger Maschinenbauers wurde verhaltensbedingt gekündigt. Der Betriebsrat fand heraus, dass in der Anhörung ein wichtiger Entlastungszeuge nicht erwähnt wurde. Der Anwalt nutzte dies vor Gericht. Ergebnis: Kündigung unwirksam, Weiterbeschäftigung plus 20.000 Euro Abfindung.

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Ein guter Betriebsrat ist Gold wert, aber die Zusammenarbeit will gelernt sein:

Do’s:

  • Offene Kommunikation – der Betriebsrat muss alles wissen
  • Realistische Einschätzung – nicht jede Kündigung ist angreifbar
  • Geduld – Betriebsräte arbeiten ehrenamtlich
  • Unterstützung – bieten Sie Hilfe bei der Recherche an

Don’ts:

  • Druck ausüben – das schadet nur
  • Alleingänge – stimmen Sie sich ab
  • Unrealistische Erwartungen – der Betriebsrat kann nicht zaubern
  • Vertraulichkeiten ausplaudern – Diskretion ist wichtig

Wenn es keinen Betriebsrat gibt

In vielen kleineren Betrieben in Erding gibt es keinen Betriebsrat. Das ist schade, aber kein Weltuntergang:

Alternativen ohne Betriebsrat:

  • ✓ Direkt mit Anwalt vorgehen
  • ✓ Betriebsratsgründung initiieren (Kündigungsschutz!)
  • ✓ Gewerkschaft einschalten
  • ✓ Kollegen als Zeugen gewinnen
  • ✓ Besonders sorgfältig dokumentieren

Übrigens: Schon der Versuch, einen Betriebsrat zu gründen, löst Kündigungsschutz aus. Manche Kündigungswelle wurde so gestoppt.

Checkliste und professionelle Hilfe in Erding

Zum Abschluss fassen wir das Wichtigste zusammen und zeigen, wo Sie in Erding professionelle Hilfe finden.

Die Master-Checkliste: Kündigung und Betriebsrat

Vor der Kündigung:

  • ☐ Warnsignale ernst nehmen
  • ☐ Betriebsrat frühzeitig einbinden
  • ☐ Sonderkündigungsschutz prüfen
  • ☐ Alles dokumentieren
  • ☐ Zeugen sichern

Bei Erhalt der Kündigung:

  • ☐ Ruhe bewahren
  • ☐ Zugang dokumentieren (Datum!)
  • ☐ Sofort Betriebsrat informieren
  • ☐ Anhörung beim Betriebsrat einsehen
  • ☐ Binnen 3 Tagen arbeitslos melden
  • ☐ Anwalt einschalten

Prüfung der Betriebsratsanhörung:

  • ☐ Wurde überhaupt angehört?
  • ☐ War die Anhörung vollständig?
  • ☐ Wurden die Fristen eingehalten?
  • ☐ Stimmen die Angaben?
  • ☐ Hat der Betriebsrat widersprochen?

Weitere Schritte:

  • ☐ Kündigungsschutzklage (3-Wochen-Frist!)
  • ☐ Weiterbeschäftigungsantrag stellen
  • ☐ Strategie entwickeln
  • ☐ Verhandlungen vorbereiten

Typische Fehlerquellen auf einen Blick

Diese Fehler machen Kündigungen oft unwirksam:

  • ⚠️ Betriebsrat nicht oder zu spät angehört
  • ⚠️ Unvollständige Informationen an Betriebsrat
  • ⚠️ Falsche oder zu kurze Fristen
  • ⚠️ Widerspruch des Betriebsrats ignoriert
  • ⚠️ Sonderkündigungsschutz übersehen
  • ⚠️ Formfehler (mündlich statt schriftlich)
  • ⚠️ Kündigungsgrund stimmt nicht mit Anhörung überein

Professionelle Unterstützung in Erding

Bei Kündigungen mit Betriebsratsbeteiligung ist professionelle Hilfe oft entscheidend. Die VSP Rechtsanwälte in Erding sind auf diese Fälle spezialisiert:

Unsere Leistungen:

  • Prüfung der Betriebsratsanhörung auf Fehler
  • Koordination mit dem Betriebsrat
  • Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München
  • Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
  • Verhandlung von Abfindungen
  • Beratung von Betriebsräten

Warum schnelles Handeln wichtig ist:

  • 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage
  • Beweise sichern, solange sie verfügbar sind
  • Weiterbeschäftigungsanspruch schnell durchsetzen
  • Fehler in der Betriebsratsanhörung sofort dokumentieren
Regionaler Vorteil: Als Anwälte in Erding kennen wir die örtlichen Betriebe, ihre Betriebsräte und die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts München. Wir wissen, welche Richter wie entscheiden und können Ihre Chancen realistisch einschätzen.

Kosten und Finanzierung

Die Angst vor Anwaltskosten sollte Sie nicht vom Gang zum Anwalt abhalten:

  • Erstberatung: Oft kostenlos oder vergünstigt bei VSP
  • Rechtsschutzversicherung: Übernimmt meist alle Kosten
  • Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen
  • Gewerkschaftlicher Rechtsschutz: Für Mitglieder kostenlos
  • Erfolgshonorar: In bestimmten Fällen möglich

Selbst ohne diese Hilfen: Die Kosten einer Kündigungsschutzklage sind überschaubar und stehen meist in keinem Verhältnis zu dem, was auf dem Spiel steht.

Fazit: Der Betriebsrat als mächtiger Verbündeter

Die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen ist mehr als eine Formalie – sie ist ein mächtiges Instrument des Arbeitnehmerschutzes. Fehler bei der Anhörung können selbst eine an sich berechtigte Kündigung zu Fall bringen.

Für Arbeitnehmer in Erding und Umgebung bedeutet das: Wo ein Betriebsrat existiert, haben Sie deutlich bessere Karten. Nutzen Sie diese Chance! Und wo kein Betriebsrat existiert: Vielleicht ist es Zeit, einen zu gründen.

Unser Rat: Unterschätzen Sie niemals die Bedeutung der Betriebsratsanhörung. Was nach Bürokratie aussieht, ist in Wahrheit Ihr Schutzschild. Ein einziger Fehler des Arbeitgebers kann den Unterschied machen zwischen Jobverlust und Weiterbeschäftigung, zwischen Null Euro und hoher Abfindung.

Kündigung erhalten? Wir prüfen die Betriebsratsanhörung!

Die VSP Rechtsanwälte in Erding sind spezialisiert auf Kündigungsschutz und Betriebsverfassungsrecht. Wir prüfen schnell und kompetent, ob bei Ihrer Kündigung alles rechtmäßig gelaufen ist.

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