Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Ein Erbfall in Dorfen zeigt die Bedeutung des Güterstands
- Die drei Güterstände im deutschen Recht
- Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Normalfall
- Gütertrennung: Klare Vermögensverhältnisse
- Gütergemeinschaft: Alles gehört beiden
- Auswirkungen auf das Erbrecht: Was Erben wissen müssen
- Regionale Besonderheiten in Erding und Umgebung
- Checkliste und Handlungsempfehlungen
1. Einleitung: Ein Erbfall in Dorfen zeigt die Bedeutung des Güterstands
Familie Huber aus Dorfen erlebte nach dem Tod des Vaters eine böse Überraschung: Die Kinder erhielten deutlich weniger als erwartet, weil die Eltern in Gütertrennung lebten. Die Mutter erbte nur ein Viertel, während sie bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte bekommen hätte. Diese Situation hätte mit rechtzeitiger Beratung vermieden werden können.
Der Güterstand einer Ehe hat massive Auswirkungen auf die Vermögensnachfolge und das Erbrecht. Viele Ehepaare in Erding, Wartenberg, Taufkirchen (Vils) und den umliegenden Gemeinden wissen oft nicht, welcher Güterstand bei ihnen gilt und welche erbrechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind. Als Anwalt im Erbrecht Erding erlebe ich regelmäßig, dass Familien von den Folgen des gewählten oder nicht gewählten Güterstands überrascht werden.
Dieser umfassende Ratgeber erklärt die drei möglichen Güterstände im deutschen Recht – Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft – und zeigt deren konkrete Auswirkungen auf Ihr Erbe auf. Besonders für Familien mit Immobilienbesitz in der prosperierenden Region Erding, landwirtschaftlichen Betrieben oder mittelständischen Unternehmen ist das Verständnis dieser Zusammenhänge essentiell für eine vorausschauende Nachlassplanung. Die VSP Rechtsanwälte Erding beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Erbrechts.
2. Die drei Güterstände im deutschen Recht
Das deutsche Familienrecht kennt drei verschiedene Güterstände, die jeweils unterschiedliche Regelungen für das Vermögen der Ehepartner während der Ehe und im Todesfall vorsehen. Die Wahl des Güterstands erfolgt entweder automatisch durch das Gesetz oder durch einen notariellen Ehevertrag. Jeder Güterstand hat seine Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Ohne Ehevertrag gilt automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Für andere Güterstände ist zwingend ein notarieller Ehevertrag erforderlich. In Erding stehen hierfür mehrere Notariate zur Verfügung, die Sie bei der Gestaltung beraten können.
Die Bedeutung des Güterstands zeigt sich besonders deutlich im Erbfall. Er bestimmt nicht nur, was zum Nachlass gehört, sondern auch die Höhe des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehepartners. Gerade in der Region Erding mit ihren oft wertvollen Immobilien und zahlreichen Familienbetrieben kann die Wahl des falschen Güterstands erhebliche finanzielle Folgen haben.
3. Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Normalfall
Die Zugewinngemeinschaft ist der häufigste Güterstand in Deutschland und gilt automatisch, wenn Eheleute keinen Ehevertrag schließen. Etwa 90% aller Ehen in der Region Erding leben in diesem gesetzlichen Güterstand. Trotz des Namens handelt es sich nicht um eine Gemeinschaft des Vermögens – vielmehr bleiben die Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt.
Vermögensverhältnisse während der Ehe
In der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Was er vor der Ehe besaß, bleibt sein Eigentum. Auch während der Ehe erworbenes Vermögen gehört demjenigen, der es erworben hat. Eine Ausnahme bilden nur Haushaltsgegenstände, die während der Ehe angeschafft wurden – diese gelten als gemeinsames Eigentum.
Herr Müller erbt während der Ehe das elterliche Anwesen in Wartenberg. Dieses Haus gehört allein ihm, nicht seiner Ehefrau. Allerdings wird der Wertzuwachs während der Ehe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Der Zugewinnausgleich
Der Begriff „Zugewinn“ bezeichnet die Differenz zwischen dem Endvermögen bei Beendigung der Ehe und dem Anfangsvermögen bei Eheschließung. Hat ein Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen als der andere, muss er die Hälfte der Differenz ausgleichen. Dieser Ausgleich erfolgt aber nur bei Scheidung oder im Todesfall.
Wichtig für die Berechnung sind die Stichtage: Das Anfangsvermögen wird zum Tag der Eheschließung ermittelt, das Endvermögen zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags oder zum Todestag. Schenkungen und Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, sodass nur deren Wertsteigerung in den Zugewinn fällt.
Erbrechtliche Folgen der Zugewinngemeinschaft
Im Erbfall hat die Zugewinngemeinschaft besondere Auswirkungen auf das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehepartners. Neben dem regulären Erbteil erhält der überlebende Ehepartner den sogenannten pauschalierten Zugewinnausgleich in Form einer Erhöhung seines Erbteils um ein Viertel.
– Ehepartner neben Kindern: 1/4 + 1/4 (Zugewinnausgleich) = 1/2
– Ehepartner neben Eltern/Geschwistern: 1/2 + 1/4 = 3/4
– Ehepartner als Alleinerbe: gesamter Nachlass
(Rechtsgrundlage: § 1371 BGB)
Der überlebende Ehepartner kann alternativ die Erbschaft ausschlagen und stattdessen den konkret berechneten Zugewinnausgleich plus den Pflichtteil verlangen. Diese Option kann vorteilhaft sein, wenn der verstorbene Ehepartner während der Ehe erheblich mehr Vermögen erworben hat.
4. Gütertrennung: Klare Vermögensverhältnisse
Die Gütertrennung muss durch notariellen Ehevertrag vereinbart werden und führt zu einer vollständigen Trennung der Vermögen der Ehepartner. In der Region Erding wählen oft Unternehmer, Freiberufler und Paare mit sehr unterschiedlichen Vermögensverhältnissen diesen Güterstand. Auch bei Wiederverheiratung nach einer schwierigen Scheidung ist die Gütertrennung beliebt.
Kennzeichen der Gütertrennung
Bei der Gütertrennung gibt es keinerlei vermögensrechtliche Verflechtung zwischen den Ehepartnern. Jeder verwaltet sein Vermögen selbstständig und haftet nur für eigene Schulden. Es findet auch bei Beendigung der Ehe kein Zugewinnausgleich statt. Diese klare Trennung kann Streitigkeiten vermeiden, führt aber im Erbfall oft zu unerwünschten Ergebnissen.
Die Gütertrennung kann im Erbfall für den überlebenden Ehepartner sehr nachteilig sein! Der pauschalierte Zugewinnausgleich entfällt, wodurch sich der gesetzliche Erbteil erheblich reduziert. Eine sorgfältige testamentarische Regelung ist daher unerlässlich.
Erbrechtliche Nachteile der Gütertrennung
Der größte Nachteil der Gütertrennung zeigt sich im Erbfall: Der überlebende Ehepartner erhält keinen pauschalierten Zugewinnausgleich. Sein gesetzlicher Erbteil beträgt neben Kindern nur 1/4 (statt 1/2 bei Zugewinngemeinschaft) und neben Verwandten der zweiten Ordnung nur 1/2 (statt 3/4).
Unternehmer Schmidt aus Taufkirchen (Vils) hinterlässt ein Vermögen von 800.000 Euro. Bei Gütertrennung erbt seine Witwe neben zwei Kindern nur 200.000 Euro (1/4). Bei Zugewinngemeinschaft wären es 400.000 Euro (1/2) gewesen – ein Unterschied von 200.000 Euro!
Wann ist Gütertrennung sinnvoll?
Trotz der erbrechtlichen Nachteile kann Gütertrennung in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Typische Fälle in unserer Beratungspraxis in Erding sind:
- Unternehmer, die ihr Betriebsvermögen vor Zugriff schützen wollen
- Ehen mit großem Altersunterschied oder sehr unterschiedlichen Vermögen
- Internationale Ehen mit Auslandsbezug
- Patchwork-Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen
In diesen Fällen sollte die Gütertrennung aber zwingend mit einem durchdachten Testament kombiniert werden, um die erbrechtlichen Nachteile auszugleichen. Als Anwalt im Erbrecht Erding empfehle ich oft die modifizierte Zugewinngemeinschaft als Alternative, die Vorteile beider Systeme vereint.
5. Gütergemeinschaft: Alles gehört beiden
Die Gütergemeinschaft ist der seltenste Güterstand und kommt in der Praxis kaum noch vor. In der Region Erding begegnet sie uns meist nur bei älteren Ehepaaren oder in landwirtschaftlichen Familien, wo sie früher zur Hofübergabe genutzt wurde. Auch die Gütergemeinschaft muss notariell vereinbart werden.
Das Prinzip der Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen beider Ehepartner zu gemeinschaftlichem Vermögen (Gesamtgut). Beide Ehepartner sind Miteigentümer des gesamten Vermögens, unabhängig davon, wer was eingebracht oder erworben hat. Ausnahmen bilden nur das Sondergut (unpfändbare Rechte) und das Vorbehaltsgut (durch Ehevertrag ausgenommene Gegenstände).
Die Verwaltung des Gesamtguts erfolgt grundsätzlich gemeinsam (§ 1421 BGB). Für wichtige Rechtsgeschäfte ist immer die Zustimmung beider Ehepartner erforderlich. Dies kann im Alltag zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen.
Praktische Probleme der Gütergemeinschaft
Die gemeinsame Verwaltung führt oft zu Komplikationen. Selbst für alltägliche Bankgeschäfte benötigt man theoretisch die Zustimmung des anderen Ehepartners. In der Praxis helfen sich viele Paare mit gegenseitigen Vollmachten, was aber den Sinn der gemeinsamen Verwaltung konterkariert. Auch die gemeinsame Haftung für Schulden kann problematisch werden.
Erbrechtliche Besonderheiten
Im Todesfall wird die Gütergemeinschaft aufgelöst. Der überlebende Ehepartner erhält zunächst die Hälfte des Gesamtguts als seinen Anteil. Die andere Hälfte fällt in den Nachlass und wird nach den allgemeinen Regeln vererbt. Der überlebende Ehepartner erbt davon seinen gesetzlichen Anteil.
Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb in Langenpreising kann mit den Kindern eine fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart werden. Der Hof bleibt dann ungeteilt im Familienbesitz. Diese Konstruktion ist aber sehr komplex und bedarf sorgfältiger rechtlicher Gestaltung.
Eine Besonderheit ist die fortgesetzte Gütergemeinschaft mit den gemeinsamen Abkömmlingen. Diese entsteht nicht automatisch, sondern muss im Ehevertrag oder Testament angeordnet werden. Sie kann für Familienbetriebe oder landwirtschaftliche Höfe sinnvoll sein, ist aber in der Verwaltung äußerst schwerfällig.
6. Auswirkungen auf das Erbrecht: Was Erben wissen müssen
Der Güterstand hat massive Auswirkungen auf die Erbfolge und die Höhe der Erbteile. Viele Familien in Erding und Umgebung sind sich dieser Tragweite nicht bewusst und erleben im Erbfall böse Überraschungen. Die Kenntnis der erbrechtlichen Folgen ist daher essentiell für eine vorausschauende Nachlassplanung.
Gesetzliche Erbfolge und Güterstand
Die gesetzliche Erbfolge wird maßgeblich vom Güterstand beeinflusst. Der Unterschied kann beträchtlich sein: Bei der Planung Ihrer Vermögensnachfolge sollten Sie daher auch die professionelle Testamentsgestaltung berücksichtigen.
Neben Kindern (1. Ordnung):
– Zugewinngemeinschaft: 1/2 (1/4 Erbteil + 1/4 Zugewinnausgleich)
– Gütertrennung bei 1-2 Kindern: gleichmäßige Aufteilung
– Gütertrennung bei 3+ Kindern: 1/4
– Gütergemeinschaft: 1/4 (plus Hälfte des Gesamtguts)Neben Eltern/Geschwistern (2. Ordnung):
– Zugewinngemeinschaft: 3/4
– Gütertrennung: 1/2
– Gütergemeinschaft: 1/2 (plus Hälfte des Gesamtguts)
Pflichtteilsrecht und Güterstand
Auch das Pflichtteilsrecht wird vom Güterstand beeinflusst. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei Gütertrennung fällt der Pflichtteil des Ehepartners daher deutlich niedriger aus als bei Zugewinngemeinschaft. Dies kann bei der Nachfolgeplanung für Unternehmen in der Region Erding von Vorteil sein. Für detaillierte Informationen zum Pflichtteilsrecht empfehlen wir die Beratung durch unseren spezialisierten Anwalt für Pflichtteilsrecht.
Wichtig ist auch die Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen. Wurden zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, können Pflichtteilsberechtigte unter Umständen Ergänzung verlangen. Die Berechnung erfolgt gestaffelt über zehn Jahre und kann erhebliche Nachforderungen auslösen.
Erbschaftsteuer und Güterstand
Der Güterstand wirkt sich auch auf die Erbschaftsteuer aus. Bei der Zugewinngemeinschaft ist der fiktive Zugewinnausgleich steuerfrei. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen:
Der pauschalierte Zugewinnausgleich (1/4 Erhöhung des Erbteils) ist komplett erbschaftsteuerfrei. Bei größeren Vermögen kann dies Zehntausende Euro Steuern sparen. Zusätzlich gilt der persönliche Freibetrag von 500.000 Euro.
Bei der Gütertrennung entfällt dieser Steuervorteil. Der überlebende Ehepartner muss sein gesamtes Erbe versteuern, soweit es den Freibetrag übersteigt. Gerade bei wertvollen Immobilien in der Boom-Region Erding kann dies schnell zu hohen Steuerlasten führen.
Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament
Die Nachteile bestimmter Güterstände können durch geschickte testamentarische Gestaltung ausgeglichen werden. Beliebte Instrumente sind:
- Berliner Testament: Gegenseitige Erbeinsetzung der Ehepartner mit Schlusserbeneinsetzung der Kinder
- Vor- und Nacherbschaft: Absicherung des Ehepartners bei gleichzeitigem Vermögenserhalt für die Kinder
- Vermächtnisse: Gezielte Zuwendungen ohne Erbenstellung
- Teilungsanordnungen: Bestimmung der Verteilung des Nachlasses
Als Anwalt im Erbrecht Erding rate ich dringend, den Güterstand und die testamentarische Gestaltung aufeinander abzustimmen. Nur so lassen sich optimale Ergebnisse für alle Beteiligten erreichen.
7. Regionale Besonderheiten in Erding und Umgebung
Die Region Erding weist einige Besonderheiten auf, die bei der Wahl des Güterstands und der Nachlassplanung berücksichtigt werden sollten. Die prosperierende Wirtschaftsregion im Einzugsbereich des Flughafens München hat in den letzten Jahren eine enorme Wertsteigerung bei Immobilien erlebt.
Immobilienwerte und Erbschaftsteuer
Die Immobilienpreise in Erding, Dorfen, Wartenberg und den umliegenden Gemeinden haben sich in den letzten zehn Jahren teilweise verdoppelt. Ein Einfamilienhaus, das 2010 noch 400.000 Euro wert war, wird heute oft mit 800.000 Euro oder mehr bewertet. Diese Wertsteigerung hat erhebliche Auswirkungen auf Zugewinnausgleich und Erbschaftsteuer.
Das Finanzamt Erding orientiert sich bei der Erbschaftsteuer an den aktuellen Bodenrichtwerten. Diese liegen in guten Lagen von Erding bereits bei über 1.000 Euro/qm. Eine realistische Bewertung und steuerliche Optimierung ist daher essentiell.
Landwirtschaftliche Betriebe
In den ländlichen Gemeinden um Erding gibt es noch viele landwirtschaftliche Betriebe. Hier gelten besondere Regelungen:
- Höfeordnung für bestimmte Betriebe
- Landguterbrecht mit Sonderregelungen
- Steuerliche Privilegierung bei Betriebsübergabe
- Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge
Die Hofübergabe sollte frühzeitig geplant werden. Die Wahl des richtigen Güterstands kann hier erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft ist eine Option, wird aber wegen ihrer Schwerfälligkeit selten gewählt.
Mittelständische Unternehmen
Erding ist Standort vieler erfolgreicher Mittelständler. Für Unternehmerfamilien stellen sich besondere Herausforderungen:
Ein Bauunternehmer aus Oberding hatte Gütertrennung vereinbart, um das Unternehmen zu schützen. Im Testament wurde die Ehefrau aber nicht ausreichend bedacht. Nach seinem Tod musste das Unternehmen teilweise verkauft werden, um ihren Pflichtteil zu bedienen. Mit besserer Planung wäre dies vermeidbar gewesen.
Für Unternehmer empfiehlt sich oft die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Dabei wird das Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich ausgenommen, während die erbrechtlichen Vorteile erhalten bleiben. Diese Gestaltung bedarf aber sorgfältiger notarieller Beratung.
Grenzüberschreitende Aspekte
Durch die Nähe zum Flughafen München leben in der Region Erding viele internationale Paare. Hier ist besondere Vorsicht geboten:
- Welches Güterrecht gilt bei internationalen Ehen?
- Anerkennung deutscher Eheverträge im Ausland
- Europäische Güterrechtsverordnung beachten
- Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) berücksichtigen
Die VSP Rechtsanwälte in Erding beraten regelmäßig internationale Paare bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge. Eine frühzeitige Planung vermeidet späteren Ärger und hohe Kosten.
8. Checkliste und Handlungsempfehlungen
Zum Abschluss dieses umfassenden Ratgebers haben wir die wichtigsten Punkte in einer praktischen Checkliste zusammengefasst:
Checkliste Güterstand und Erbrecht:
1. Bestandsaufnahme:
☐ Welcher Güterstand gilt bei uns aktuell?
☐ Existiert ein Ehevertrag? Wenn ja, was regelt er?
☐ Wie hoch ist unser jeweiliges Vermögen?
☐ Welche Wertsteigerungen gab es während der Ehe?
2. Zielsetzung klären:
☐ Wie soll der überlebende Ehepartner abgesichert werden?
☐ Welche Rolle spielen Kinder aus erster Ehe?
☐ Soll Betriebsvermögen geschützt werden?
☐ Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
3. Gestaltung prüfen:
☐ Ist der aktuelle Güterstand noch passend?
☐ Sollte ein Ehevertrag geschlossen/geändert werden?
☐ Ist ein Testament vorhanden und aktuell?
☐ Sind alle Dokumente aufeinander abgestimmt?
4. Umsetzung:
☐ Termin beim Notar vereinbaren
☐ Unterlagen zusammenstellen
☐ Steuerliche Beratung einholen
☐ Regelmäßige Überprüfung einplanen
Konkrete Handlungsempfehlungen
Für junge Ehepaare ohne Kinder: Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft ist meist ausreichend. Ein Testament sollte dennoch erstellt werden, um den Partner optimal abzusichern. Bei sehr unterschiedlichen Vermögen kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll sein.
Für Familien mit Kindern: Hier ist eine sorgfältige Abstimmung von Güterstand und Testament essentiell. Das beliebte Berliner Testament hat Vor- und Nachteile, die genau abgewogen werden sollten. Pflichtteilsansprüche der Kinder sind zu bedenken.
Für Unternehmer: Reine Gütertrennung ist oft zu radikal. Besser ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die Betriebsvermögen ausklammert. Die Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig geregelt werden, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden.
Für Senioren: Eine Überprüfung bestehender Regelungen ist wichtig. Haben sich die Vermögensverhältnisse geändert? Sind alle Dokumente noch aktuell? Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten ergänzt werden.
Für Patchwork-Familien: Hier ist besondere Sorgfalt geboten. Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu ungewollten Ergebnissen. Ein maßgeschneidertes Testament ist unverzichtbar, eventuell kombiniert mit einem Erbvertrag.
Typische Fehler vermeiden
In unserer Beratungspraxis in Erding begegnen uns immer wieder die gleichen Fehler:
1. Gütertrennung ohne Testament: Der überlebende Partner ist nicht ausreichend abgesichert
2. Berliner Testament ohne Pflichtteilsklausel: Kinder können sofort ihren Pflichtteil fordern
3. Veraltete Dokumente: Testament passt nicht mehr zur aktuellen Situation
4. Fehlende Abstimmung: Ehevertrag und Testament widersprechen sich
5. Unterschätzte Steuerlast: Erbschaftsteuer wurde nicht eingeplant
Der richtige Zeitpunkt
Viele Menschen schieben die Regelung ihrer Vermögensnachfolge auf. Dabei gilt: Je früher, desto besser! Idealerweise sollten Sie sich in folgenden Situationen beraten lassen:
- Vor oder kurz nach der Eheschließung
- Bei Geburt des ersten Kindes
- Beim Erwerb von Immobilien
- Bei Gründung eines Unternehmens
- Nach größeren Vermögensveränderungen
- Spätestens ab dem 50. Lebensjahr
- Bei Änderung der Familienverhältnisse
Professionelle Beratung nutzen
Die Wahl des richtigen Güterstands und die Gestaltung der Vermögensnachfolge sind komplex. Fehler können teuer werden und zu familiären Konflikten führen. Eine professionelle Beratung zahlt sich aus:
- Analyse Ihrer individuellen Situation
- Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen
- Steueroptimierte Gestaltung
- Rechtssichere Dokumentation
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
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Fazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
Die Wahl des richtigen Güterstands und eine durchdachte Nachlassplanung sind keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung. Gerade in der wirtschaftlich starken Region Erding mit ihren hohen Immobilienwerten und vielen Familienbetrieben kann die richtige Gestaltung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft bietet für viele Ehepaare einen guten Kompromiss zwischen Flexibilität während der Ehe und Absicherung im Erbfall. Gütertrennung und Gütergemeinschaft haben ihre Berechtigung in speziellen Situationen, bedürfen aber besonders sorgfältiger ergänzender Regelungen.
Entscheidend ist die individuelle Abstimmung aller Komponenten: Güterstand, Testament, Erbvertrag und steuerliche Gestaltung müssen ein stimmiges Gesamtkonzept ergeben. Die VSP Rechtsanwälte in Erding unterstützen Sie dabei mit ihrer Expertise im Erbrecht und ihrer Kenntnis der regionalen Besonderheiten.
Nehmen Sie sich die Zeit für eine sorgfältige Planung. Ihre Familie wird es Ihnen danken. Denn im Ernstfall zählt nur eines: dass Ihre Liebsten abgesichert sind und Ihr Lebenswerk in guten Händen bleibt.
– Bundesfinanzhof – aktuelle Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer
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