Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen des Pflichtteilsrechts – Was steht mir zu?
- Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Wie wird der Pflichtteil berechnet?
- Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs
- Typische Fallstricke beim Pflichtteil
- Wichtige Fristen und Verjährung
- Checkliste: So gehen Sie vor
Grundlagen des Pflichtteilsrechts – Was steht mir zu?
Familie Huber (Name geändert) aus der Erdinger Innenstadt erlebte kürzlich einen typischen Fall: Nach dem Tod des Vaters stellte sich heraus, dass er sein gesamtes Vermögen der neuen Lebensgefährtin vermacht hatte. Die beiden Kinder aus erster Ehe gingen leer aus – doch ist das rechtlich überhaupt möglich?
Das Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige vor einer vollständigen Enterbung. Auch wenn der Erblasser Sie im Testament nicht berücksichtigt hat, steht Ihnen als nahem Angehörigen ein Mindestanteil am Nachlass zu – der sogenannte Pflichtteil.
Ein Hausbesitzer aus Altenerding verfügt in seinem Testament, dass sein Einfamilienhaus im Wert von 800.000 € vollständig an seinen Bruder gehen soll. Seine Ehefrau und die beiden Kinder werden nicht bedacht. In diesem Fall steht der Ehefrau und jedem Kind ein Pflichtteilsanspruch zu. Die Höhe beträgt jeweils ein Viertel des gesetzlichen Erbteils, also hier für jeden Pflichtteilsberechtigten 100.000 €.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Nicht jeder Verwandte hat Anspruch auf einen Pflichtteil. Das Gesetz sieht nur einen eng begrenzten Kreis von Berechtigten vor:
• Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
• Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
• Eltern des Verstorbenen (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)
Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Auch Lebensgefährten in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften gehen beim Pflichtteil leer aus – selbst wenn sie jahrzehntelang zusammengelebt haben.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt in mehreren Schritten:
1. Ermittlung des Nachlasswertes zum Zeitpunkt des Erbfalls
2. Berücksichtigung von Schenkungen der letzten 10 Jahre
3. Berechnung des gesetzlichen Erbteils
4. Halbierung des gesetzlichen Erbteils = Pflichtteil
Ein Unternehmer aus Dorfen hinterlässt ein Vermögen von 1 Million Euro. Er hat seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt, die beiden gemeinsamen Kinder wurden enterbt. Der gesetzliche Erbteil jedes Kindes hätte 1/4 (250.000 €) betragen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also jeweils 125.000 €.
Viele Erblasser versuchen, den Pflichtteil durch Schenkungen zu Lebzeiten zu umgehen. Solche Schenkungen können jedoch für die Berechnung des Pflichtteils relevant sein – besonders wenn sie in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgten.
Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs
Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, sollten Sie strukturiert vorgehen:
1. Informieren Sie sich über den Sterbefall
2. Sichten Sie vorhandene Unterlagen
3. Fordern Sie ein Nachlassverzeichnis an
4. Lassen Sie den Nachlass bewerten
5. Machen Sie den Pflichtteil geltend
6. Setzen Sie Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch
Typische Fallstricke beim Pflichtteil
Bei der Geltendmachung des Pflichtteils lauern einige Stolperfallen:
• Verspätete Geltendmachung
• Falsche Berechnung des Nachlasswertes
• Übersehen von relevanten Schenkungen
• Unkenntnis über Auskunftsansprüche
• Voreiliger Verzicht auf Rechte
Eine Mandantin aus Wartenberg wollte ihren Pflichtteil geltend machen. Der Erbe behauptete, der Nachlass sei überschuldet. Erst durch unsere Nachforschungen kam heraus, dass der Erblasser zwei Jahre vor seinem Tod ein Grundstück verschenkt hatte. Diese Schenkung musste bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden.
Wichtige Fristen und Verjährung
Beim Pflichtteilsrecht müssen Sie verschiedene Fristen beachten:
• Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers
• Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre
• Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall erfahren haben
• Auskunftsansprüche verjähren ebenfalls nach 3 Jahren
• Bei Schenkungen gibt es eine 10-Jahres-Frist für die Einbeziehung in die Berechnung
Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen! Auch wenn Sie zunächst zögern, Ihren Pflichtteil einzufordern – die Verjährung läuft unerbittlich. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Checkliste: So gehen Sie vor
□ Klären Sie Ihre Pflichtteilsberechtigung
□ Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen zum Nachlass
□ Fordern Sie ein Nachlassverzeichnis vom Erben
□ Prüfen Sie mögliche Schenkungen der letzten 10 Jahre
□ Lassen Sie den Nachlass professionell bewerten
□ Machen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch schriftlich geltend
□ Holen Sie sich rechtliche Unterstützung für die Durchsetzung
□ Beachten Sie die Verjährungsfristen
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei in Erding.
Termin vereinbaren
Telefon: 08122 5538790
VSP Rechtsanwälte Erding
Ihr Anwalt im Erbrecht: Jonas Kainzinger
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Pflichtteilsansprüchen.