Inhalt
Einführung: Wenn das Testament den Pflichtteil missachtet
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteilsanspruch ist im deutschen Erbrecht fest verankert und stellt eine Art „Mindestbeteiligung“ am Nachlass dar. Er wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um zu verhindern, dass nahe Familienangehörige komplett vom Erbe ausgeschlossen werden können. Selbst wenn der Erblasser dies in seinem Testament ausdrücklich so festlegt, können die Pflichtteilsberechtigten immer noch ihren gesetzlich garantierten Mindestanteil einfordern.
Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur in sehr wenigen, gesetzlich genau definierten Ausnahmefällen möglich – etwa wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser nach dem Leben getrachtet oder ihn körperlich schwer misshandelt hat. Auch eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung kann unter Umständen eine Pflichtteilsentziehung rechtfertigen. In der Praxis sind erfolgreiche Pflichtteilsentziehungen aber äußerst selten.
Anspruchsberechtigt für den Pflichtteil sind:
- Die Kinder des Verstorbenen
- Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Die Eltern (aber nur, wenn keine Kinder existieren)
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Die Berechnung des Pflichtteils ist oft komplexer als viele Menschen zunächst annehmen. Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – doch schon die Ermittlung dieses Ausgangswerts kann in der Praxis zu Schwierigkeiten führen. Besonders bei Immobilien im Großraum Erding, wo die Wertsteigerungen in den letzten Jahren erheblich waren, ist eine professionelle Wertermittlung unerlässlich.
Als Anwalt für Erbrecht in Erding erleben wir häufig, dass Erben den Wert des Nachlasses zu niedrig ansetzen oder bestimmte Vermögenswerte „vergessen“. Hier ist eine gründliche Recherche und Dokumentation aller Nachlassbestandteile wichtig. Auch Schenkungen zu Lebzeiten müssen unter Umständen berücksichtigt werden, was die Berechnung zusätzlich verkompliziert.
Für eine korrekte Berechnung des Pflichtteils sind folgende Schritte notwendig:
1. Ermittlung des Nachlasswertes zum Todeszeitpunkt
2. Berechnung des hypothetischen gesetzlichen Erbteils
3. Halbierung dieses Wertes
Wichtig: Zum Nachlass gehören auch:
- Immobilienvermögen
- Bankguthaben und Wertpapiere
- Lebensversicherungen
- Schmuck und Wertgegenstände
- Fahrzeuge
Durchsetzung des Pflichtteils
Die Durchsetzung des Pflichtteils erfordert oft ein strategisches Vorgehen. Als Pflichtteilsberechtigter stehen Ihnen dabei verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, die Sie kennen und gezielt einsetzen sollten. Besonders wichtig ist der Auskunftsanspruch – denn ohne genaue Kenntnis des Nachlasses können Sie die Höhe Ihres Anspruchs nicht beziffern.
In unserer Praxis als Anwalt für Erbrecht in Erding sehen wir häufig, dass Erben zunächst zögerlich oder gar nicht auf Auskunftsersuchen reagieren. Hier ist es wichtig, von Anfang an professionell und bestimmt aufzutreten. Ein durchdachtes Vorgehen kann langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren oft vermeiden.
Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie folgende zentrale Rechte:
1. Auskunftsanspruch über den Nachlass
2. Wertermittlungsanspruch
3. Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils
Wichtige Fristen beachten
Zeit ist im Erbrecht ein kritischer Faktor, den viele Betroffene unterschätzen. Die gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteils sind strikt und können nicht verlängert werden. Besonders tückisch ist dabei, dass die Frist bereits mit der Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Benachteiligung zu laufen beginnt – nicht erst mit dem Erhalt offizieller Dokumente.
In der erbrechtlichen Beratung hier in Erding erleben wir immer wieder Fälle, in denen Pflichtteilsberechtigte zu lange warten und dann ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können. Besonders bei größeren Nachlässen oder wenn Immobilien im Spiel sind, kann dies zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Folgende Fristen müssen Sie bei der Geltendmachung des Pflichtteils unbedingt beachten:
– 3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Benachteiligung
– Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall
– Bei Schenkungen zu Lebzeiten: 10 Jahre rückwirkend für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
Rechtliche Unterstützung in Erding
Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erfordert nicht nur fundiertes rechtliches Wissen, sondern auch viel Erfahrung im Umgang mit familiären Konfliktsituationen. Gerade weil es sich meist um Auseinandersetzungen innerhalb der Familie handelt, ist ein besonders sensibles Vorgehen gefragt. Gleichzeitig muss aber auch mit der nötigen Konsequenz gehandelt werden, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Im Raum Erding haben wir es häufig mit Nachlässen zu tun, die Immobilien beinhalten. Die stark gestiegenen Immobilienpreise in der Region machen die Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen besonders komplex. Hinzu kommen oft emotionale Bindungen an Familienhäuser oder -grundstücke, die bei der Lösungsfindung berücksichtigt werden müssen.
Als Anwalt für Erbrecht in Erding unterstützen wir Sie mit unserem spezialisierten Wissen bei:
– Der Berechnung Ihres Pflichtteils
– Der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
– Verhandlungen mit den Erben
– Gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn nötig
Kostenlose Erstberatung zu Ihrem Pflichtteilsanspruch
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei in Erding. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
Oder rufen Sie uns an: 08122 5538790