Fallbeispiel aus Erding: Der 68-jährige Michael K. aus Erding (fiktiver Name) wurde nach 32 Jahren Ehe von seiner Frau Ingrid überraschend enterbt. Als sie kürzlich verstarb, erfuhr er, dass ihr gesamtes Vermögen an ihre Nichte gehen sollte. Bei einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Erbrecht in Erding lernte er, dass er zwischen dem „kleinen“ und dem „großen“ Pflichtteil wählen kann – ein Unterschied, der für ihn mehrere zehntausend Euro bedeuten könnte.
Inhaltsverzeichnis:
- Grundlagen des Pflichtteils: Was steht enterbten Angehörigen zu?
- Der große Pflichtteil: Pauschalierter Zugewinnausgleich im Erbrecht
- Der kleine Pflichtteil: Realer Zugewinnausgleich als Alternative
- Großer vs. kleiner Pflichtteil: Wann ist welche Option vorteilhafter?
- Fallstudie aus Erding: Optimale Strategie für enterbte Ehegatten
- Wichtige Fristen und Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung des Pflichtteils: Rechtliche Schritte und Empfehlungen
Grundlagen des Pflichtteils: Was steht enterbten Angehörigen zu?
Wer sein Testament verfasst, kann grundsätzlich frei entscheiden, wer erben soll. Diese Testierfreiheit wird jedoch durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Bestimmte Personen – darunter Ehepartner – können selbst bei vollständiger Enterbung nicht komplett leer ausgehen. Sie haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil, der ihnen als minimaler Anteil am Nachlass zusteht.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldforderung gegen die tatsächlichen Erben geltend gemacht. Für enterbte Ehegatten gelten jedoch besondere Regeln, die im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterstand stehen. Hier kommen die Begriffe „großer Pflichtteil“ und „kleiner Pflichtteil“ ins Spiel.
Rechtlicher Hinweis: Das Pflichtteilsrecht ist in den §§ 2303 bis 2338 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), Eltern und der Ehegatte des Verstorbenen. Eltern allerdings nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Im Raum Erding erleben wir in unserer Beratungspraxis regelmäßig Fälle, in denen Ehegatten enterbt wurden und nun vor der Entscheidung stehen: großer oder kleiner Pflichtteil? Diese Wahl kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, wie unser Praxisbeispiel zeigen wird.
Entscheidend für die Höhe des Pflichtteils ist zunächst der gesetzliche Erbteil des Ehegatten. Dieser hängt vom Güterstand der Ehe und von der Anzahl der hinterlassenen Verwandten ab. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – in dem die meisten Ehen in Erding und Umgebung geführt werden – erhält der überlebende Ehegatte neben Verwandten erster Ordnung (Kinder, Enkel) 1/4 als Erbteil plus 1/4 als pauschalierten Zugewinnausgleich, also insgesamt 1/2 des Nachlasses.
Der große Pflichtteil: Pauschalierter Zugewinnausgleich im Erbrecht
Der „große Pflichtteil“ kommt zur Anwendung, wenn der enterbte Ehegatte den pauschalierten Zugewinnausgleich wählt. Dies ist der Standardfall und wird oft als vorteilhafter angesehen. Beim großen Pflichtteil wird der gesetzliche Erbteil des Ehegatten inklusive des pauschalierten Zugewinnausgleichs zugrunde gelegt.
Um den großen Pflichtteil zu berechnen, wird zunächst der gesetzliche Erbteil bestimmt, als hätte der Ehegatte nicht auf das Erbe verzichtet. Vom gesetzlichen Regelfall ausgehend, erhält der überlebende Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft:
- 1/4 als regulärer Erbteil
- 1/4 als pauschalierter Zugewinnausgleich
Zusammen ergibt dies einen gesetzlichen Erbanspruch von 1/2 des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, somit 1/4 des gesamten Nachlasses.
Beispiel aus Erding: Familie Weber lebte 40 Jahre in ihrem Eigenheim in Erding-Klettham. Als Herr Weber verstarb, stellte seine Frau fest, dass er sie in seinem Testament enterbt und stattdessen seine Geschwister als Erben eingesetzt hatte. Das Nachlassvermögen beträgt 400.000 Euro. Bei Wahl des großen Pflichtteils stehen Frau Weber 25% des Nachlasses zu, also 100.000 Euro.
Der pauschalierte Zugewinnausgleich hat den Vorteil, dass keine detaillierten Berechnungen erforderlich sind. Es werden weder der tatsächliche Zugewinn während der Ehe noch die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen ermittelt. Dies macht die Abwicklung einfacher und schneller.
Besonders für Ehepaare in Erding, Wartenberg oder Dorfen, deren Vermögen hauptsächlich aus gemeinsam erworbenem Wohneigentum besteht, kann der große Pflichtteil eine unkomplizierte und faire Lösung darstellen. Viele Immobilien in der Region haben in den letzten Jahrzehnten erheblich an Wert gewonnen, was den pauschalierten Ansatz oft attraktiv macht.
Rechtlicher Hinweis: Die Wahl des pauschalierten Zugewinnausgleichs (großer Pflichtteil) ist eine Entscheidung, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Sie sollte daher wohlüberlegt sein und idealerweise nach rechtlicher Beratung erfolgen.
Der kleine Pflichtteil: Realer Zugewinnausgleich als Alternative
Der „kleine Pflichtteil“ kommt ins Spiel, wenn der enterbte Ehegatte statt des pauschalierten Zugewinnausgleichs den realen Zugewinnausgleich wählt. In diesem Fall wird nur der gesetzliche Erbteil ohne den pauschalierten Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Bei dieser Option erhält der überlebende Ehegatte:
- Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ohne Zugewinnausgleich (also 1/8 des Nachlasses)
- Plus den tatsächlichen, individuell berechneten Zugewinnausgleich
Der reale Zugewinnausgleich wird nach den Regeln des Eherechts berechnet. Hierbei wird die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen beider Ehegatten ermittelt. Die Hälfte des Überschusses, den ein Ehegatte mehr erwirtschaftet hat, steht dem anderen zu.
Beispiel aus der Erdinger Praxis: Das Ehepaar Müller aus Erding-Altenerding lebte 25 Jahre in Zugewinngemeinschaft. Als Frau Müller starb, hinterließ sie ein Vermögen von 300.000 Euro. Ihr Mann brachte zu Beginn der Ehe 20.000 Euro ein und hat jetzt ein Vermögen von 100.000 Euro. Frau Müller begann mit 10.000 Euro. Wählt Herr Müller den kleinen Pflichtteil, erhält er 1/8 des Nachlasses (37.500 Euro) plus den realen Zugewinnausgleich, der in diesem Fall 95.000 Euro beträgt. Insgesamt also 132.500 Euro – deutlich mehr als der große Pflichtteil von 75.000 Euro.
Der kleine Pflichtteil kann besonders vorteilhaft sein, wenn:
- Der verstorbene Ehegatte ein wesentlich höheres Vermögen aufgebaut hat
- Der Zugewinn während der Ehe außergewöhnlich hoch war
- Der überlebende Ehegatte wenig zum gemeinsamen Vermögensaufbau beigetragen hat
Achtung: Die Berechnung des realen Zugewinnausgleichs erfordert eine detaillierte Vermögensaufstellung beider Ehegatten zu Beginn und Ende der Ehe. Dies kann komplex und zeitaufwendig sein, besonders bei langen Ehen, wo Nachweise über das Anfangsvermögen oft schwer zu erbringen sind. In Erding unterstützen spezialisierte Anwälte im Erbrecht bei dieser Berechnung.
Großer vs. kleiner Pflichtteil: Wann ist welche Option vorteilhafter?
Die Entscheidung zwischen großem und kleinem Pflichtteil hängt von den individuellen Vermögensverhältnissen ab. Hier eine Gegenüberstellung, die Betroffenen in Erding und Umgebung bei der Entscheidung helfen kann:
Großer Pflichtteil | Kleiner Pflichtteil |
---|---|
Einfache Berechnung (pauschal) | Komplexe Berechnung (individuell) |
Keine Nachweise über Vermögensentwicklung nötig | Erfordert detaillierte Vermögensaufstellungen |
Vorteilhaft bei geringem Zugewinn während der Ehe | Vorteilhaft bei hohem Zugewinn des Verstorbenen |
Planbare, schnellere Abwicklung | Oft langwierigere Durchsetzung |
1/4 des Nachlasses (bei Zugewinngemeinschaft) | 1/8 des Nachlasses plus realer Zugewinnausgleich |
Für viele Ehepaare aus dem Erdinger Raum, besonders solche mit ähnlichem Vermögenszuwachs während der Ehe, ist der große Pflichtteil die unkompliziertere und oft auch wirtschaftlich sinnvollere Wahl. Wenn jedoch ein Ehepartner deutlich mehr Vermögen aufgebaut hat – etwa durch eine erfolgreiche selbständige Tätigkeit oder Erbschaften – kann der kleine Pflichtteil mit realem Zugewinnausgleich finanziell attraktiver sein.
Rechtlicher Hinweis: Die Entscheidung zwischen großem und kleinem Pflichtteil muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Testament getroffen werden (§ 1371 Abs. 3 BGB). Diese Frist sollte unbedingt beachtet werden, da sonst automatisch der große Pflichtteil zur Anwendung kommt.
Fallstudie aus Erding: Optimale Strategie für enterbte Ehegatten
Kommen wir zurück zu unserem Eingangsbeispiel von Michael K. aus Erding, der von seiner verstorbenen Frau Ingrid enterbt wurde. Hier die Details:
Ausgangssituation:
- 32 Jahre Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
- Michael brachte zu Beginn der Ehe 25.000 DM (ca. 12.800 EUR) ein
- Ingrid startete mit 10.000 DM (ca. 5.100 EUR)
- Michaels aktuelles Vermögen: 180.000 EUR
- Ingrids Nachlass: 520.000 EUR (hauptsächlich ein geerbtes Haus in Dorfen und Ersparnisse)
- Ingrid hat ihre Nichte als Alleinerbin eingesetzt
Michael K. hat nun zwei Optionen:
Option 1: Großer Pflichtteil
1/4 des Nachlasses = 130.000 EUR
Option 2: Kleiner Pflichtteil mit realem Zugewinnausgleich
- Kleiner Pflichtteil (1/8 des Nachlasses): 65.000 EUR
- Zugewinnausgleichsberechnung:
- Ingrids Anfangsvermögen: 5.100 EUR
- Ingrids Endvermögen: 520.000 EUR
- Ingrids Zugewinn: 514.900 EUR
- Michaels Anfangsvermögen: 12.800 EUR
- Michaels Endvermögen: 180.000 EUR
- Michaels Zugewinn: 167.200 EUR
- Differenz der Zugewinne: 347.700 EUR
- Zugewinnausgleichsanspruch (die Hälfte der Differenz): 173.850 EUR
- Gesamtanspruch: 65.000 EUR + 173.850 EUR = 238.850 EUR
In diesem Fall ist der kleine Pflichtteil mit realem Zugewinnausgleich für Michael deutlich vorteilhafter, da er über 100.000 EUR mehr erhält als beim großen Pflichtteil. Dies liegt vor allem daran, dass Ingrid durch eine Erbschaft ein deutlich höheres Vermögen aufbauen konnte.
Wichtiger Hinweis: In Fällen wie dem von Michael K. ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig. Die Durchsetzung des realen Zugewinnausgleichs erfordert eine sorgfältige Beweisführung über das Anfangs- und Endvermögen. In Erding haben sich spezialisierte Rechtsanwälte für Erbrecht auf solche komplexen Fälle eingestellt.
Wichtige Fristen und Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen
Bei Pflichtteilsansprüchen sind einige wichtige Fristen zu beachten, die auch für Betroffene aus dem Raum Erding, Dorfen und Wartenberg gelten:
- Ausschlagungsfrist: Wurde man als Erbe im Testament eingesetzt, aber mit Beschränkungen belegt, muss man innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Testament die Erbschaft ausschlagen, um den Pflichtteil geltend machen zu können.
- Wahlrecht zwischen großem und kleinem Pflichtteil: Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Testament getroffen werden (§ 1371 Abs. 3 BGB).
- Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Der Anspruch verjährt grundsätzlich drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte von dem Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat.
Checkliste: Vorgehen bei Enterbung als Ehegatte
- Testament und Vermögenssituation prüfen
- Eigene Vermögensverhältnisse dokumentieren
- Anfangsvermögen beider Ehegatten ermitteln (besonders wichtig für den kleinen Pflichtteil)
- Beratungstermin bei einem Anwalt für Erbrecht in Erding vereinbaren
- Vergleichsberechnung durchführen lassen: großer vs. kleiner Pflichtteil
- Innerhalb der Drei-Monats-Frist entscheiden
- Pflichtteilsanspruch schriftlich gegenüber den Erben geltend machen
- Bei Ablehnung oder Uneinigkeit: gerichtliche Durchsetzung vorbereiten
Für Einwohner von Erding und Umgebung empfiehlt es sich, regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Erbrecht zu besuchen, wie sie von örtlichen Rechtsanwälten oder der Volkshochschule Erding angeboten werden. Hier erhält man wertvolle Hinweise, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.
Durchsetzung des Pflichtteils: Rechtliche Schritte und Empfehlungen
Die Durchsetzung des Pflichtteils – ob groß oder klein – kann in der Praxis herausfordernd sein. Besonders in und um Erding, wo oft Immobilienvermögen eine Rolle spielt, entstehen häufig Konflikte. Hier einige Empfehlungen:
- Offene Kommunikation: Versuchen Sie zunächst, mit den Erben ins Gespräch zu kommen. Manchmal ist eine außergerichtliche Einigung möglich und für alle Beteiligten vorteilhaft.
- Professionelle Unterstützung: Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt in Erding kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und komplexe Berechnungen durchführen.
- Auskunftsanspruch nutzen: Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie einen Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis und die Auskunft über Schenkungen zu Lebzeiten.
- Vermögensbewertung: Besonders bei Immobilien in begehrten Lagen wie Erding-Zentrum oder Altham kann eine professionelle Bewertung sinnvoll sein.
Wichtiger Hinweis: Die Erben haben das Recht, den Pflichtteil in bestimmten Fällen hinauszuschieben, wenn die sofortige Erfüllung sie unbillig hart treffen würde – etwa wenn dafür das Familienheim verkauft werden müsste. In der Praxis ist diese Stundung jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Für Erdinger Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig zu wissen, dass das Amtsgericht Erding als Nachlassgericht zwar bei der Testamentseröffnung und der Erteilung des Erbscheins zuständig ist, für Pflichtteilsklagen jedoch meist das Landgericht Landshut als übergeordnetes Gericht angerufen werden muss.
Die Durchsetzung des Pflichtteils kann mehrere Monate bis Jahre in Anspruch nehmen, besonders wenn der reale Zugewinnausgleich berechnet werden muss. Eine gute Vorbereitung und frühzeitige rechtliche Beratung können diesen Prozess jedoch erheblich beschleunigen.
Rechtlicher Hinweis: Die Kosten für die anwaltliche Vertretung in Pflichtteilsangelegenheiten richten sich nach dem Gegenstandswert, also der Höhe des Pflichtteils. In vielen Fällen lohnt sich diese Investition, da durch sachkundige Vertretung oft höhere Ansprüche durchgesetzt werden können – wie im Beispiel von Michael K. aus Erding.
Fazit: Der Pflichtteil als wichtiges Schutzrecht für enterbte Ehegatten
Das Wahlrecht zwischen großem und kleinem Pflichtteil bietet enterbten Ehegatten in Erding und Umgebung eine wichtige Möglichkeit, ihre finanziellen Interessen zu wahren. Die Wahl der richtigen Option kann, wie unser Praxisbeispiel zeigt, einen erheblichen Unterschied bedeuten – im Fall von Michael K. mehr als 100.000 Euro.
Während der große Pflichtteil durch seine einfache Berechnung und Abwicklung besticht, kann der kleine Pflichtteil mit realem Zugewinnausgleich besonders dann vorteilhaft sein, wenn der verstorbene Ehegatte einen deutlich höheren Vermögenszuwachs hatte. Eine individuelle Berechnung und Beratung ist daher unerlässlich.
Das Pflichtteilsrecht schützt Ehegatten davor, nach oft jahrzehntelanger Ehe völlig leer auszugehen. Es berücksichtigt den gemeinsamen Beitrag zum Vermögensaufbau und sorgt für einen gewissen finanziellen Ausgleich – auch wenn dies manchmal mit rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden ist.
Für Betroffene in Erding und den umliegenden Gemeinden wie Dorfen, Wartenberg, Taufkirchen oder Moosinning steht mit spezialisierten Anwälten im Erbrecht kompetente Hilfe zur Verfügung, um die optimale Strategie zu entwickeln und durchzusetzen.
Sie haben Fragen zum Pflichtteilsrecht oder benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Kontaktieren Sie uns unter 08122 5538790 oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei VSP Rechtsanwälte in Erding. Anwalt Jonas Kainzinger berät Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.