RECHTSANWALT ARBEITSRECHT ERDING

Arbeitszeugnis professionell prüfen lassen

Rechtsanwalt Jonas Kainzinger entschlüsselt am Schrannenplatz in Erding den Geheimcode Ihres Arbeitszeugnisses und hilft Ihnen, Ihr Karrierepotenzial voll auszuschöpfen.

Detaillierte Zeugnisanalyse
Aufdeckung versteckter Formulierungen
Kanzlei direkt am Schrannenplatz 2
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger
RA Jonas Kainzinger

Bewertungen unserer Mandanten

Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sagen.

LPdragonfly1989LPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Christoph HofstetterChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Edina HannichEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
sari kartikasari kartika
17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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EXPERTENWISSEN & ZEUGNISANALYSE

Den Geheimcode Ihres Arbeitszeugnisses entschlüsseln

Bei der Kanzlei VSP analysieren wir Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte Botschaften und Formulierungen, die Ihre Karrierechancen beeinträchtigen könnten. Mit unserem juristischen Fachwissen helfen wir Ihnen, ein optimales Zeugnis zu erhalten, das Ihre Leistungen angemessen würdigt.

Detaillierte Zeugnisanalyse
Juristische Expertise
Konkrete Verbesserungsvorschläge
Individuelle Betreuung
Arbeitszeugnis Prüfung in der Kanzlei VSP

Arbeitszeugnis professionell prüfen lassen

Das Arbeitszeugnis ist Ihre wichtigste Referenz auf dem Arbeitsmarkt. Doch hinter vermeintlich positiven Formulierungen können sich negative Bewertungen verbergen. Entdecken Sie, wie unsere Experten Ihnen helfen, ein optimales Zeugnis zu erhalten.

Warum ist die Zeugnisanalyse wichtig?

Arbeitszeugnisse unterliegen dem Wohlwollensprinzip und müssen grundsätzlich positiv formuliert sein. Genau deshalb hat sich eine spezielle "Zeugnissprache" entwickelt, bei der auch scheinbar positive Formulierungen negative Bewertungen enthalten können. Eine professionelle Analyse deckt diese versteckten Botschaften auf und sichert Ihre berufliche Zukunft.

Was prüfen wir genau?

Wir analysieren Ihr Arbeitszeugnis umfassend auf alle relevanten Aspekte: Formale Korrektheit, Vollständigkeit der Pflichtbestandteile, versteckte negative Formulierungen, Beurteilung von Leistung und Verhalten, fehlende positive Formulierungen und die Gesamtbewertung. Dabei berücksichtigen wir auch Branchenstandards und aktuelle Rechtsprechung.

Wie läuft die Zeugniskorrektur ab?

Nach der Analyse erhalten Sie von uns konkrete Verbesserungsvorschläge für Ihr Zeugnis. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber und verhandeln für Sie ein optimiertes Zeugnis. Wir unterstützen Sie optional auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, falls der Arbeitgeber nicht kooperiert.

Typische Fallstricke im Zeugnis

Formulierungen wie "hat sich bemüht", "im Großen und Ganzen" oder "war stets pünktlich" klingen positiv, sind in der Zeugnissprache aber negativ konnotiert. Auch fehlende Standardformulierungen oder ungewöhnliche Reihenfolgen können problematisch sein. Wir erkennen diese subtilen Hinweise und helfen, sie zu korrigieren.

Rechtlicher Anspruch auf gutes Zeugnis

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis. Dieses darf Ihrem beruflichen Fortkommen nicht ungerechtfertigt schaden. Unser Team aus spezialisierten Anwälten kennt die rechtlichen Grundlagen und hilft Ihnen, diesen Anspruch durchzusetzen.

Welche Zeugnisse können wir prüfen?

Wir prüfen alle Arten von Arbeitszeugnissen: Einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Ausbildungszeugnisse und Praktikumszeugnisse. Egal ob Sie Berufseinsteiger, Fachkraft oder Führungskraft sind – unsere Expertise hilft Ihnen, ein optimales Zeugnis zu erhalten, das Ihre Karriere fördert.

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis jetzt prüfen!

Ein fehlerhaftes oder negatives Arbeitszeugnis kann Ihre Karrierechancen erheblich beeinträchtigen. Investieren Sie in eine professionelle Prüfung und sichern Sie Ihre berufliche Zukunft.

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LPdragonfly1989LPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Christoph HofstetterChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Edina HannichEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
sari kartikasari kartika
17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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Zeugnisformulierungen entschlüsseln

In der "Zeugnissprache" können harmlos wirkende Formulierungen eine versteckte negative Bedeutung haben. Hier finden Sie einige typische Beispiele aus der Praxis.

Formulierung im Zeugnis
Wirkliche Bedeutung
"Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."
Sehr gut (Note 1) - Dies ist die beste Bewertung in der Zeugnissprache.
"Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt."
Gut (Note 2) - Eine sehr gute Beurteilung, aber eine Stufe unterhalb der Bestnote.
"Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt."
Befriedigend (Note 3) - Eine durchschnittliche Bewertung, die bereits kritisch zu sehen ist.
"Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen."
Mangelhaft (Note 5) - Deutlich negative Bewertung: Der Mitarbeiter hat es trotz Bemühungen nicht geschafft.
"Er war stets pünktlich."
Negative Bewertung - Dies impliziert, dass Pünktlichkeit die einzige positive Eigenschaft war.
"Er war im Großen und Ganzen zuverlässig."
Negative Bewertung - Dies deutet auf wiederholte Unzuverlässigkeit hin.
"Er zeigte für seine Arbeit Verständnis."
Negative Bewertung - Impliziert mangelnde Fachkenntnisse und Kompetenz.
"Er hat alle Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse erledigt."
Negative Bewertung - Betont Bemühungen statt Ergebnisse, deutet auf mangelnde Kompetenz hin.
"Er war mit seinen Vorgesetzten stets loyal."
Negative Bewertung - Impliziert Probleme mit Kollegen oder im Team.
"Für die Belange der Kunden zeigte er stets Verständnis."
Negative Bewertung - Impliziert, dass der Mitarbeiter den Kunden zu sehr entgegenkam, evtl. zum Nachteil des Unternehmens.

Wichtiger Hinweis

Die Zeugnissprache verändert sich stetig und kann je nach Branche, Region und Unternehmensgröße variieren. Auch die Rechtsprechung entwickelt sich kontinuierlich weiter. Eine pauschale Bewertung einzelner Formulierungen ist daher nicht immer möglich – der Gesamtkontext des Zeugnisses muss berücksichtigt werden.

Für eine umfassende und rechtssichere Analyse Ihres individuellen Arbeitszeugnisses empfehlen wir eine persönliche Beratung durch unsere spezialisierten Anwälte.

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Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
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Edina HannichEdina Hannich
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Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
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17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis und dessen Prüfung. Für eine individuelle Beratung zu Ihrem persönlichen Zeugnis kontaktieren Sie uns gerne.

Q Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Sie als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dieses muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Auf Ihr Verlangen muss das Zeugnis auch Angaben über Leistung und Verhalten enthalten (qualifiziertes Zeugnis). Der Anspruch entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Sie können aber auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn dafür ein berechtigter Anlass besteht, z.B. bei Vorgesetztenwechsel oder längerer Abwesenheit.

Q Was muss in einem qualifizierten Arbeitszeugnis enthalten sein?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte folgende Bestandteile enthalten:

  • Überschrift mit der Bezeichnung "Zeugnis" oder "Arbeitszeugnis"
  • Einleitung mit persönlichen Daten und der Beschäftigungsdauer
  • Beschreibung der Tätigkeit und des Aufgabenbereichs
  • Beurteilung der fachlichen Leistung (Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg)
  • Beurteilung des sozialen Verhaltens (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
  • Beendigungsformel (Grund der Beendigung, sofern neutral oder positiv)
  • Schlussformel (mit Dankes- und Bedauernsformel, guten Wünschen)
  • Ort, Datum und Unterschrift mit lesbarem Namen und Funktionsbezeichnung

Die genaue Ausgestaltung kann je nach Branche und Position variieren. Wichtig ist, dass das Zeugnis vollständig, klar und widerspruchsfrei formuliert ist.

Q Was bedeutet das Wohlwollensprinzip bei Arbeitszeugnissen?

Das Wohlwollensprinzip besagt, dass ein Arbeitszeugnis das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unbillig erschweren darf. Es muss daher grundsätzlich wohlwollend formuliert sein. Dies führt dazu, dass Arbeitszeugnisse in einer besonderen, teilweise verschlüsselten Sprache verfasst werden, bei der bestimmte Formulierungen oder das Weglassen üblicher positiver Beschreibungen negative Aussagen transportieren können.

Das Wohlwollensprinzip steht im Spannungsverhältnis zum Wahrheitsgrundsatz, nach dem ein Zeugnis keine falschen Angaben enthalten darf. Arbeitgeber sind daher nicht verpflichtet, überdurchschnittliche Leistungen zu bestätigen, wenn diese nicht erbracht wurden. Sie müssen jedoch darauf achten, dass kritische Beurteilungen nicht durch ungewöhnliche oder mehrdeutige Formulierungen verschleiert werden.

Q Wie lange habe ich Zeit, ein Arbeitszeugnis einzufordern oder zu korrigieren?

Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses unterliegt der regulären gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB). Wenn Ihr Arbeitsverhältnis also am 31.03.2025 endet, können Sie Ihr Zeugnis grundsätzlich bis zum 31.12.2028 einfordern.

Für den Anspruch auf Berichtigung eines fehlerhaften Arbeitszeugnisses gilt die gleiche Verjährungsfrist. Es ist jedoch empfehlenswert, Korrekturen so früh wie möglich einzufordern, idealerweise innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Zeugnisses. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger kann es werden, Änderungen durchzusetzen, da Arbeitgeber argumentieren können, dass sie sich an Leistungen und Verhalten nicht mehr genau erinnern können.

Q Muss der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis genannt werden?

Der genaue Kündigungsgrund muss in der Regel nicht im Arbeitszeugnis genannt werden. Es ist jedoch üblich, die Art der Beendigung zu erwähnen (z.B. "Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen" oder "auf eigenen Wunsch"). Wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, wird häufig nur ein neutraler Satz wie "Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag" verwendet.

Als Arbeitnehmer können Sie beeinflussen, wie die Beendigung dargestellt wird. Wenn Sie selbst gekündigt haben, sollte dies positiv formuliert werden ("auf eigenen Wunsch"), da eine fehlende Angabe den Eindruck einer arbeitgeberseitigen Kündigung erwecken könnte. Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung können Sie unter Umständen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Vergleichs vereinbaren, dass die Beendigung neutral oder sogar als Eigenkündigung dargestellt wird.

Q Wie kann ich gegen ein unzureichendes Arbeitszeugnis vorgehen?

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Analysieren Sie das Zeugnis: Lassen Sie es von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um versteckte negative Formulierungen zu identifizieren.
  2. Direktes Gespräch: Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und erläutern Sie sachlich Ihre Einwände und Verbesserungswünsche.
  3. Schriftliche Aufforderung: Wenn das Gespräch nicht zum Erfolg führt, fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Korrektur auf und setzen eine angemessene Frist (ca. 2-3 Wochen).
  4. Anwaltliche Unterstützung: Ein spezialisierter Anwalt kann für Sie ein Schreiben aufsetzen und die Verhandlungen übernehmen.
  5. Zeugnis-Korrekturtitel: Als letztes Mittel können Sie gerichtlich gegen das unzureichende Zeugnis vorgehen und einen sogenannten Zeugnis-Korrekturtitel erwirken.

Die Erfolgsaussichten sind in der Regel gut, wenn Sie tatsächlich bessere Leistungen erbracht haben als im Zeugnis dargestellt. Unser erfahrenes Anwaltsteam unterstützt Sie gerne bei allen Schritten dieses Prozesses.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis?

Jedes Arbeitszeugnis ist individuell und erfordert eine persönliche Bewertung. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Analyse und professionelle Unterstützung bei der Optimierung Ihres Zeugnisses.

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Kontakt & Anfahrt

Kanzlei VSP Erding

Adresse

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85452 Erding

Kontakt

Tel: 08122 / 5538790
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