RECHTSANWALT ARBEITSRECHT ERDING

Rechtssichere Abmahnungen für Arbeitgeber

Rechtsanwalt Jonas Kainzinger erstellt am Schrannenplatz in Erding formell korrekte und inhaltlich wirksame Abmahnungen, die vor Gericht Bestand haben.

Rechtssichere Formulierungen
Vorbereitung für mögliche Kündigung
Kanzlei direkt am Schrannenplatz 2

Achtung: Formfehler bei Abmahnungen können im Kündigungsschutzprozess teuer werden. Eine professionell gestaltete Abmahnung ist die Basis für wirksame arbeitsrechtliche Maßnahmen.

Rechtsanwalt Jonas Kainzinger
RA Jonas Kainzinger

Bewertungen unserer Mandanten

Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sagen.

LPdragonfly1989LPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Christoph HofstetterChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Edina HannichEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
sari kartikasari kartika
17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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ARBEITSRECHT EXPERTISE

Rechtssichere Abmahnungen erstellen

Bei der Kanzlei VSP unterstützen wir Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung wirksamer und rechtssicherer Abmahnungen. Mit unserer juristischen Expertise minimieren Sie Risiken und legen bei Bedarf eine solide Grundlage für spätere Kündigungen.

Rechtssichere Formulierungen
Individuelle Fallbetrachtung
Konkrete Fallbeschreibung
Aktuelle Rechtsprechung beachtet
Fachanwalt für Arbeitsrecht berät zu Abmahnungen

Abmahnungen rechtssicher erstellen

Die Abmahnung ist ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument zur Wahrung Ihrer Interessen als Arbeitgeber. Sie ist in der Regel Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung und bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung von Abmahnungen.

Die Funktionen einer Abmahnung

Eine wirksame Abmahnung erfüllt mehrere wichtige Funktionen: Mit der Dokumentationsfunktion halten Sie einen Pflichtverstoß fest. Die Rügefunktion macht dem Arbeitnehmer klar, dass sein Verhalten vertragswidrig ist. Am wichtigsten ist die Warnfunktion, mit der Sie dem Arbeitnehmer verdeutlichen, dass bei Wiederholung des Fehlverhaltens arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.

Wann ist eine Abmahnung sinnvoll?

Eine Abmahnung ist bei steuerbarem Fehlverhalten des Arbeitnehmers angezeigt, etwa bei wiederholter Unpünktlichkeit, unentschuldigtem Fehlen, Arbeitsverweigerung, Beleidigungen oder Verletzung von Nebenpflichten. Sie ist in der Regel nicht erforderlich bei schwerwiegenden Verstößen wie Diebstahl oder Betrug, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. Bei nicht steuerbarem Verhalten wie krankheitsbedingten Leistungsmängeln ist eine Abmahnung nicht zielführend.

Anforderungen an eine wirksame Abmahnung

Eine rechtssichere Abmahnung muss drei wesentliche Anforderungen erfüllen: Sie muss das beanstandete Verhalten konkret beschreiben (mit Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit), sie muss dieses Verhalten ausdrücklich als Vertragsverstoß rügen und sie muss für den Wiederholungsfall die Kündigung ankündigen. Pauschale Vorwürfe oder allgemeine Formulierungen wie "wiederholtes Zuspätkommen" reichen nicht aus.

Formale Anforderungen

Eine Abmahnung ist grundsätzlich formfrei und kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist jedoch die Schriftform dringend zu empfehlen. Der Arbeitnehmer muss die Abmahnung nicht unterschreiben, aber Sie als Arbeitgeber sollten den Zugang dokumentieren. Es ist ratsam, die Abmahnung zeitnah nach dem Fehlverhalten auszusprechen – in der Praxis wird oft ein Zeitraum von maximal zwei Wochen als angemessen angesehen.

Typische Fehler vermeiden

Bei der Erstellung von Abmahnungen passieren häufig Fehler, die deren Wirksamkeit beeinträchtigen: Zu allgemeine Formulierungen, fehlende Konkretisierung des Verhaltens, keine explizite Kündigungsandrohung oder das Zusammenfassen mehrerer unterschiedlicher Pflichtverstöße in einer Abmahnung. Auch unbewiesene Behauptungen, falsche Sachverhaltsdarstellungen oder eine unverhältnismäßige Reaktion können zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen.

Nach der Abmahnung

Nach Erhalt einer Abmahnung hat der Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen, die ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden muss. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann der Arbeitnehmer die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Ändert der Arbeitnehmer sein Verhalten dauerhaft, verliert die Abmahnung mit der Zeit ihre Wirkung. Es existiert keine gesetzliche "Verjährungsfrist", aber je nach Schwere des Verstoßes kann die Abmahnung nach 1-3 Jahren ihre Relevanz verlieren.

Lassen Sie Ihre Abmahnungen professionell erstellen

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht für die Erstellung rechtssicherer Abmahnungen. Wir beraten Sie individuell zu Ihrem konkreten Fall und helfen Ihnen, sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen zu erfüllen, um Ihre Abmahnungen vor Gericht standhalten zu lassen.

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LPdragonfly1989LPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Christoph HofstetterChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Edina HannichEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
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17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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Unsere Dienstleistungen zu Abmahnungen

Die Kanzlei VSP bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung von Abmahnungen. Erfahren Sie, wie wir Sie als Arbeitgeber konkret unterstützen können.

Erstellung rechtssicherer Abmahnungen

  • Individuelle Formulierung von Abmahnungen für Ihren konkreten Fall
  • Präzise Darstellung des abzumahnenden Verhaltens mit allen erforderlichen Details
  • Rechtssichere Formulierung der Vertragswidrigkeit und Kündigungsandrohung
  • Entwicklung maßgeschneiderter Abmahnungsschreiben gemäß aktueller Rechtsprechung
  • Beachtung aller formalen und inhaltlichen Anforderungen für gerichtsfeste Dokumente

Beratung vor dem Aussprechen einer Abmahnung

  • Rechtliche Prüfung, ob das Fehlverhalten tatsächlich abmahnungsfähig ist
  • Strategische Beratung zur Verhältnismäßigkeit einer Abmahnung im konkreten Fall
  • Entscheidungshilfe, ob eine Abmahnung oder eine andere Maßnahme sinnvoller ist
  • Beratung zur Sammlung und Sicherung von Beweisen für das Fehlverhalten
  • Einschätzung der rechtlichen Risiken beim Aussprechen oder Unterlassen einer Abmahnung

Nachbereitung und Folgemaßnahmen

  • Beratung zum Umgang mit Gegendarstellungen des Arbeitnehmers
  • Überprüfung und Bewertung der Reaktion des Arbeitnehmers auf die Abmahnung
  • Strategische Planung weiterer Schritte bei wiederholtem Fehlverhalten
  • Führen einer rechtssicheren Dokumentation für eventuell folgende Kündigungsverfahren
  • Beratung zur Aufbewahrung und späteren Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte

Häufig gestellte Fragen zu Abmahnungen

Wie viele Abmahnungen sind vor einer Kündigung erforderlich?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Abmahnungen, die vor einer Kündigung erforderlich sind. Die erforderliche Anzahl hängt von der Schwere des Fehlverhaltens ab. Bei leichten Verstößen wie geringfügigen Verspätungen sind in der Regel mindestens zwei bis drei Abmahnungen notwendig. Bei schwerwiegenderen Verstößen kann bereits eine einzige Abmahnung ausreichen. Bei besonders schweren Pflichtwidrigkeiten wie Diebstahl oder tätlichen Angriffen kann unter Umständen sogar eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.

Wann verjährt eine Abmahnung?

Eine Abmahnung "verjährt" nicht im rechtlichen Sinne, es gibt keine gesetzliche Frist, nach der eine Abmahnung automatisch unwirksam wird. Allerdings verliert eine Abmahnung mit der Zeit ihre Warnfunktion, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten dauerhaft geändert hat. Als Faustregel gilt: Je schwerwiegender der Verstoß, desto länger bleibt die Abmahnung relevant. Bei leichten Verstößen kann die Abmahnung nach 1-2 Jahren ihre Bedeutung verlieren, bei schwereren Verstößen kann sie auch nach mehreren Jahren noch berücksichtigt werden. Entscheidend ist immer der Einzelfall und die Frage, ob der Arbeitnehmer seitdem einwandfreies Verhalten gezeigt hat.

Wie sollte man mit einer Gegendarstellung des Arbeitnehmers umgehen?

Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gegendarstellung zur Abmahnung zu verfassen, die ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden muss. Als Arbeitgeber sollten Sie diese Gegendarstellung ernst nehmen und prüfen, ob die darin angeführten Einwände berechtigt sind. Wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nachweisen kann, dass die Abmahnung auf falschen Tatsachen beruht oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist, sollten Sie die Abmahnung zurücknehmen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer auch gerichtlich die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Selbst wenn Sie die Gegendarstellung nicht für berechtigt halten, ist es wichtig, diese zur Kenntnis zu nehmen und in der Personalakte zu dokumentieren.

Haben Sie Fragen zu Abmahnungen?

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne zur rechtssicheren Formulierung von Abmahnungen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Erding oder eine telefonische Erstberatung.

Kontakt & Anfahrt

Kanzlei VSP Erding

Adresse

Schrannenplatz 2
85452 Erding

Kontakt

Tel: 08122 / 5538790
info@vsp-erding.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung