Schrannenplatz 2, 85435 Erding
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AUFHEBUNGSVERTRAG ERDING
Optimale Aufhebungsverträge – professionell aushandeln
Ein Aufhebungsvertrag kann vorteilhafter sein als eine Kündigung – wenn er richtig verhandelt wird. RA Kainzinger berät Sie zu allen rechtlichen Aspekten und sorgt für optimale Konditionen.
Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne rechtliche Prüfung! Ein unüberlegter Aufhebungsvertrag kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

Bewertungen unserer Mandanten
Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sagen.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Kompetenz im Arbeitsrecht
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenVorteile und Risiken eines Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag kann sowohl Chancen als auch Risiken bieten. Erfahren Sie, worauf es ankommt und warum eine rechtliche Beratung unverzichtbar ist.
Vorteile eines Aufhebungsvertrags
Abfindungszahlung verhandeln
Bei einem Aufhebungsvertrag können Sie eine Abfindung aushandeln, die oft höher ausfällt als die gesetzlichen Mindestsätze. Mit professioneller Unterstützung können deutlich bessere Konditionen erreicht werden.
Sofortige Beendigung möglich
Anders als bei einer Kündigung können Sie das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beenden oder einen für beide Seiten passenden Zeitpunkt vereinbaren.
Kein belastender Rechtsstreit
Ein Aufhebungsvertrag vermeidet langwierige und belastende Gerichtsverfahren. Stattdessen kann eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden.
Positives Arbeitszeugnis sichern
Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kann die Formulierung eines wohlwollenden qualifizierten Arbeitszeugnisses vereinbart werden, was für Ihre weitere Karriere wertvoll ist.
Risiken ungeprüfter Aufhebungsverträge
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ein nicht fachgerecht gestalteter Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld führen. Dies kann durch richtige Formulierungen vermieden werden.
Zu niedrige Abfindung
Ohne professionelle Verhandlung akzeptieren viele Arbeitnehmer Abfindungen, die deutlich unter den marktüblichen Beträgen liegen. Eine anwaltliche Vertretung kann zu wesentlich besseren Ergebnissen führen.
Übersehene Ansprüche
Häufig werden im Aufhebungsvertrag wichtige Ansprüche wie Resturlaub, Überstunden, Boni oder Sonderzahlungen nicht berücksichtigt, was zu finanziellen Einbußen führt.
Ungünstige Vereinbarungen
Manchmal enthalten Aufhebungsverträge ungünstige Klauseln wie übermäßige Wettbewerbsverbote oder zu weitreichende Verzichtserklärungen, die Ihre berufliche Zukunft einschränken können.
Warum Sie einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen sollten
Ein Aufhebungsvertrag ist ein zweischneidiges Schwert: Er kann erhebliche Vorteile bieten, aber auch gravierende Nachteile mit sich bringen. Eine professionelle rechtliche Prüfung durch RA Kainzinger am Schrannenplatz in Erding vor der Unterschrift ist daher unerlässlich.
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenAufhebungsvertrag prüfen lassen
Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift von Rechtsanwalt Jonas Kainzinger prüfen.
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Überzeugen Sie sich selbst von unserer Kompetenz im Arbeitsrecht
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenSo unterstützen wir Sie bei Ihrem Aufhebungsvertrag
Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Verhandlung – wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess.
Kostenlose Erstberatung
In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre Situation und klären die wichtigsten Fragen:
- Wie ist Ihre arbeitsrechtliche Situation einzuschätzen?
- Ist ein Aufhebungsvertrag für Sie sinnvoll?
- Welche Alternativen gibt es?
- Mit welcher Abfindungshöhe können Sie realistisch rechnen?
Prüfung vorliegender Dokumente
Wir prüfen alle relevanten Unterlagen gründlich:
- Arbeitsvertrag und etwaige Zusatzvereinbarungen
- Bereits vorliegender Entwurf eines Aufhebungsvertrags
- Relevante Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
- Eventuell vorliegende Abmahnungen oder Kündigungen
Entwicklung einer Verhandlungsstrategie
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine individuelle Strategie:
- Festlegung der Verhandlungsziele (Abfindungshöhe, Beendigungszeitpunkt etc.)
- Erarbeitung von Argumenten für die Verhandlung
- Identifikation möglicher Alternativen und Kompromisse
- Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Aspekte (Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden)
Verhandlung mit dem Arbeitgeber
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber:
- Professionelle Korrespondenz mit der Arbeitgeberseite
- Verhandlung aller relevanten Punkte des Aufhebungsvertrags
- Teilnahme an persönlichen Verhandlungsgesprächen (auf Wunsch)
- Kontinuierliche Abstimmung der Verhandlungsschritte mit Ihnen
Vertragsprüfung und Abschluss
Wir begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss:
- Detaillierte Prüfung des endgültigen Vertragsentwurfs
- Sicherstellung, dass alle vereinbarten Punkte korrekt enthalten sind
- Kontrolle auf versteckte Nachteile und rechtliche Fallstricke
- Beratung zu den Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und weitere Sozialleistungen
- Unterstützung bei der finalen Unterzeichnung
Lassen Sie sich bei Ihrem Aufhebungsvertrag professionell unterstützen
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenKompetenz & Expertise
Bei VSP von Spitzbergen erwartet Sie hochqualifizierte Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit fundiertem Fachwissen
RA Jonas Kainzinger
Rechtsanwalt Kainzinger betreut mit seiner wertvollen Erfahrung aus renommierten Großkanzleien anspruchsvolle Mandate von Privatpersonen und Unternehmen in Erding und Umgebung. Seine überdurchschnittlichen Examensergebnisse und sein fundiertes Fachwissen ermöglichen qualifizierte Rechtsberatung auf hohem Niveau in verschiedenen Rechtsgebieten.
Besondere Qualifikationen
- Überdurchschnittliche Examensergebnisse in beiden juristischen Staatsexamina
- Fundierte Praxiserfahrung aus der Tätigkeit in führenden deutschen Großkanzleien
- Kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten
- Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen
Expertise & Kernkompetenzen
RA Kainzinger verfügt über umfangreiche Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen. Seine fundierte juristische Ausbildung und langjährige praktische Erfahrung ermöglichen es ihm, komplexe rechtliche Fragestellungen präzise zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Diese fundierte rechtliche Expertise bringt er in seine tägliche Arbeit für die Mandanten in Erding ein.
Abfindungsrechner
Berechnen Sie Ihre potenzielle Abfindungshöhe bei einer Kündigung
Dies ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Für eine individuelle und präzise Beratung kontaktieren Sie uns bitte.
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Ihre potenzielle Abfindung
Geschätzte Abfindungshöhe basierend auf der Basisformel
0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre
Diese Berechnung dient lediglich der groben Orientierung. Die Formel berücksichtigt nicht alle individuellen Faktoren und Umstände Ihres Falles.
Präzise Einschätzung gewünscht?
Für eine fundierte Bewertung Ihrer individuellen Situation kontaktieren Sie uns jetzt. Unsere Experten helfen Ihnen, die optimale Abfindung durchzusetzen.
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Wissenswertes zur Abfindung
Keine garantierte Abfindung
In Deutschland besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Diese wird meist nur bei betriebsbedingten Kündigungen oder im Rahmen eines Vergleichs gezahlt.
Faustregel zur Berechnung
Als grobe Orientierung gilt die Faustformel: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich und variiert je nach individuellen Umständen.
Einflussfaktoren auf die Höhe
Neben Gehalt und Betriebszugehörigkeit beeinflussen Alter, Gesundheitszustand, Kündigungsgrund und Arbeitsmarktchancen die mögliche Abfindungshöhe.
Verhandlung ist entscheidend
Mit professioneller anwaltlicher Unterstützung können in der Praxis oft deutlich höhere Abfindungen verhandelt werden als die, die initial angeboten werden.
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Kostenfreie Erstberatung vereinbarenDas Wichtigste zu Aufhebungsverträgen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Aufhebungsvertrag und dessen Folgen
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?
Der grundlegende Unterschied liegt in der Einvernehmlichkeit:
- Kündigung: Einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Muss gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen einhalten und unterliegt bei arbeitgeberseitiger Kündigung dem Kündigungsschutz.
- Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis kann zu einem frei verhandelbaren Zeitpunkt enden, unabhängig von gesetzlichen Kündigungsfristen.
Der Aufhebungsvertrag bietet mehr Gestaltungsspielraum, kann aber auch Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld bergen, wenn er nicht fachgerecht gestaltet wird.
Mit welcher Abfindungshöhe kann ich bei einem Aufhebungsvertrag rechnen?
Die Höhe einer Abfindung ist grundsätzlich frei verhandelbar. Als grobe Orientierung gilt häufig die Faustformel:
0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Die tatsächliche Höhe hängt jedoch von vielen Faktoren ab:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Alter des Arbeitnehmers
- Branche und wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Verhandlungsposition (z.B. bei unwirksamer Kündigung besser)
- Qualität der Verhandlungsführung
Mit professioneller anwaltlicher Unterstützung lassen sich in der Regel deutlich höhere Abfindungen erzielen als bei eigener Verhandlung.
Führt ein Aufhebungsvertrag immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Nein, ein Aufhebungsvertrag führt nicht zwangsläufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Drohende betriebsbedingte Kündigung: Wenn der Arbeitgeber nachweislich eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen würde und diese rechtmäßig wäre, entfällt die Sperrzeit.
- Einhaltung der Kündigungsfrist: Wenn das Arbeitsverhältnis trotz Aufhebungsvertrag erst zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist endet.
- Dokumentation im Vertrag: Die drohende Kündigung sollte im Aufhebungsvertrag dokumentiert sein.
Eine fachgerechte Formulierung des Aufhebungsvertrags ist entscheidend, um Sperrzeiten zu vermeiden. Dies ist einer der wichtigsten Gründe, warum eine anwaltliche Beratung vor Unterzeichnung so wichtig ist.
Wichtig: Die endgültige Entscheidung über eine Sperrzeit trifft immer die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Eine absolute Garantie kann daher niemand geben.
Welche wichtigen Klauseln sollte ein Aufhebungsvertrag enthalten?
Ein gut gestalteter Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte klar regeln:
- Beendigungszeitpunkt: Wann das Arbeitsverhältnis endet
- Abfindungshöhe und -zahlungsmodalitäten: Betrag, Fälligkeit, ggf. steuerliche Behandlung
- Freistellung: Ob und wie lange der Arbeitnehmer freigestellt wird (unter Fortzahlung der Vergütung)
- Urlaubsabgeltung: Regelung zu Resturlaub
- Arbeitszeugnis: Zeitpunkt der Erstellung und Qualität (wohlwollend, qualifiziert)
- Rückgabe von Firmeneigentum: Wann und wie
- Kündigungsgrund: Bei drohender betriebsbedingter Kündigung zur Vermeidung einer Sperrzeit
- Erledigungsklausel: Regelung, dass alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind
- Wettbewerbsverbot: Ob und in welchem Umfang dieses gilt
Die genaue Ausgestaltung dieser Klauseln sollte individuell an Ihre Situation angepasst werden. Dies ist ein weiterer Grund, warum eine fachkundige Beratung vor Unterzeichnung so wichtig ist.
Wie wird die Abfindung steuerlich behandelt?
Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein:
- Fünftelregelung (§ 34 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was den Progressionseffekt mildern und die Steuerlast senken kann.
- Freibetrag für Arbeitnehmer ab 50 Jahren (§ 3 Nr. 9 EStG): Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Freibetrag von bis zu 11.000 € gewährt werden.
Abfindungen sind in der Regel sozialversicherungsfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt bei der Berechnung des Steuersatzes für andere Einkünfte.
Tipp: Die steuerliche Optimierung kann bereits bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrags berücksichtigt werden, z.B. durch Festlegung des Auszahlungszeitpunkts. Eine steuerliche Beratung sollte jedoch ergänzend in Anspruch genommen werden.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag?
Jeder Fall ist anders. In einer persönlichen Erstberatung klären wir Ihre individuellen Fragen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Aufhebungsvertrag.
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenOder rufen Sie uns direkt an: 08122 5538790
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