Abfindung optimal aushandeln & maximieren
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger unterstützt Sie am Schrannenplatz in Erding bei der Verhandlung Ihrer Abfindung und setzt Ihre Interessen konsequent durch.
Schrannenplatz 2, 85435 Erding
Telefon: 08122 5538790
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger unterstützt Sie am Schrannenplatz in Erding bei der Verhandlung Ihrer Abfindung und setzt Ihre Interessen konsequent durch.
Bei der Kanzlei VSP unterstützen wir Sie durch fundiertes arbeitsrechtliches Fachwissen und strategische Verhandlungsführung dabei, Ihre Abfindung zu maximieren. Mit unserer Expertise erzielen Sie ein optimales Ergebnis und sichern Ihre finanziellen Interessen.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können Sie oft eine Abfindung aushandeln. Mit der richtigen Strategie und juristischem Beistand lässt sich die Höhe deutlich maximieren. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Anders als oft angenommen, besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf Abfindung. Nur in speziellen Fällen wie betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan oder bei unwirksamen Kündigungen können direkte Ansprüche entstehen. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall ein gesetzlicher Anspruch besteht oder eine Abfindung verhandelbar ist.
Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab: Dienstalter, Gehalt, Kündigungsgrund und der Verhandlungsposition. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Eine gute Vorbereitung ist dabei entscheidend.
Abfindungen können durch die sogenannte Fünftelregelung steuerlich begünstigt sein. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Abfindung steueroptimiert gestalten können und beziehen weitere Aspekte wie Arbeitslosengeld, Sperrzeit und Sozialversicherungsbeiträge in unsere Überlegungen mit ein.
Der professionelle Umgang mit dem Arbeitgeber ist entscheidend. Als Ihre Rechtsvertreter übernehmen wir die Kommunikation und Verhandlungsführung. Wir kennen die üblichen Taktiken und wissen, wie wir diesen begegnen können, um Ihre Position zu stärken und die Verhandlungsergebnisse zu verbessern.
Die rechtssichere Gestaltung des Aufhebungsvertrags oder Abfindungsvergleichs ist elementar. Wir prüfen kritisch alle Klauseln und achten darauf, dass keine versteckten Nachteile enthalten sind. Eine rechtssichere Formulierung schützt Sie vor späteren Problemen und sichert Ihre Ansprüche.
In vielen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage der Schlüssel zu einer höheren Abfindung. Sie setzt den Arbeitgeber unter Verhandlungsdruck und kann Ihre Position deutlich verbessern. Wir beraten Sie, ob dieser Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist und setzen ihn professionell für Sie um.
Bei einer Kündigung oder einem anstehenden Aufhebungsvertrag zählt jeder Tag. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, wie wir Ihre Abfindung maximieren können.
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenBei VSP von Spitzbergen erwartet Sie hochqualifizierte Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit fundiertem Fachwissen
Rechtsanwalt Kainzinger betreut mit seiner wertvollen Erfahrung aus renommierten Großkanzleien anspruchsvolle Mandate von Privatpersonen und Unternehmen in Erding und Umgebung. Seine überdurchschnittlichen Examensergebnisse und sein fundiertes Fachwissen ermöglichen qualifizierte Rechtsberatung auf hohem Niveau in verschiedenen Rechtsgebieten.
RA Kainzinger verfügt über umfangreiche Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen. Seine fundierte juristische Ausbildung und langjährige praktische Erfahrung ermöglichen es ihm, komplexe rechtliche Fragestellungen präzise zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Diese fundierte rechtliche Expertise bringt er in seine tägliche Arbeit für die Mandanten in Erding ein.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Abfindungsverhandlungen. Für eine individuelle Beratung zu Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie uns gerne.
In Deutschland besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmen bestehen bei betriebsbedingten Kündigungen mit einem Sozialplan nach § 112 BetrVG, bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 1a KSchG oder wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Abfindungsansprüche vereinbart wurden. In den meisten Fällen ist eine Abfindung jedoch Verhandlungssache. Ein Rechtsanwalt kann Ihre Situation prüfen und einschätzen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht oder wie eine Abfindung erfolgreich verhandelt werden kann.
Als Faustregel gilt oft die sogenannte "Abfindungsformel": 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis kann die Höhe jedoch stark variieren und hängt von zahlreichen Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Kündigungsgrund, Soziale Faktoren, Verhandlungsposition und Branche. Bei spezifischen Kündigungsgründen wie Diskriminierung oder bei unwirksamen Kündigungen können deutlich höhere Abfindungen erzielt werden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann eine realistische Einschätzung für Ihren individuellen Fall geben und die bestmögliche Abfindungshöhe verhandeln.
Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Einkommensteuer. Allerdings können sie steuerlich begünstigt nach der sogenannten "Fünftelregelung" (§ 34 EStG) behandelt werden. Dabei wird die Steuerbelastung so berechnet, als würde die Abfindung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt, was den Progressionseffekt mindert und die Steuerlast reduzieren kann. Die steuerliche Gestaltung einer Abfindung sollte bereits in den Verhandlungen berücksichtigt werden. Ein erfahrener Anwalt kann gemeinsam mit einem Steuerberater die optimale Gestaltung für Ihren individuellen Fall erarbeiten.
Die wichtigste Frist im Zusammenhang mit Abfindungsverhandlungen ist die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung. Innerhalb dieser drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung anfechten möchten. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da sonst die Kündigung als wirksam gilt und damit auch die Verhandlungsposition für eine Abfindung deutlich geschwächt wird. Es ist daher ratsam, unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung anwaltlichen Rat einzuholen, um keine wichtigen Fristen zu versäumen.
Eine Abfindung selbst führt nicht zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes. Allerdings kann es bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen kommen, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese Sperrzeit kann unter bestimmten Umständen vermieden werden, etwa wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss des Aufhebungsvertrags bereits eine neue Stelle in Aussicht hat oder wenn die Kündigung ohnehin unvermeidbar gewesen wäre. Ein erfahrener Anwalt kann die Abfindungsvereinbarung so gestalten, dass das Risiko einer Sperrzeit minimiert wird.
Idealerweise sollten Sie einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht so früh wie möglich konsultieren - am besten unmittelbar nach Erhalt der Kündigung oder sogar schon, wenn sich eine Kündigung abzeichnet. Die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt der Kündigung beginnt sofort zu laufen, und eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg. Auch wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung angeboten wird, sollten Sie diesen vor der Unterschrift unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur versteckte Nachteile aufdecken, sondern auch eine deutlich höhere Abfindung für Sie verhandeln.
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