Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren

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Kündigungsschutz Anwalt Erding: So wehren Sie sich erfolgreich gegen eine Kündigung

Gekündigt in Erding? So reagieren Sie richtig

Die Nachricht kommt oft überraschend und trifft hart: Eine Kündigung stellt nicht nur Ihre berufliche, sondern auch Ihre finanzielle Zukunft auf den Kopf. Gerade hier im aufstrebenden Wirtschaftsraum Erding, wo sich kleine und mittlere Unternehmen neben Großbetrieben wie dem Flughafen München behaupten, sind Arbeitnehmerrechte ein wichtiges Thema. Ein Fall aus unserer Kanzlei in der Erdinger Innenstadt verdeutlicht, wie wichtig schnelles Handeln ist:

Fallbeispiel aus Erding:

Frau M. aus Erding arbeitete seit vier Jahren bei einem mittelständischen Logistikunternehmen in Flughafennähe. An einem Freitag erhielt sie ohne Vorankündigung die Kündigung – angeblich aus betriebsbedingten Gründen. Doch nur eine Woche später stellte das Unternehmen für ihre Position einen neuen Mitarbeiter ein. Dank rechtzeitiger rechtlicher Beratung und einer gut vorbereiteten Kündigungsschutzklage konnte Frau M. ihre Weiterbeschäftigung durchsetzen, da die angegebenen Gründe offensichtlich nur vorgeschoben waren.

Dieser Fall zeigt: Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig, und mit dem richtigen Vorgehen können Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen. Als Anwalt im Arbeitsrecht in Erding erleben wir täglich, wie Arbeitnehmer mit unberechtigten Kündigungen konfrontiert werden. Von der Kleinstadt Dorfen bis nach Wartenberg und natürlich im Stadtgebiet Erding – die Möglichkeiten, sich gegen eine Kündigung zu wehren, sind vielfältig und oft erfolgversprechend.

In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, welche Kündigungsarten es gibt, welche Fristen Sie unbedingt beachten müssen und wie Sie mit einer Kündigungsschutzklage Ihre Rechte wahren können. Gerade die lokalen Besonderheiten im Erdinger Arbeitsmarkt mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen und der Nähe zum Flughafen München erfordern eine passgenaue Strategie.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Kündigungsschutz und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Kündigungsfall hat seine eigenen Besonderheiten. Eine persönliche Beratung bei einem Kündigungsschutz Anwalt in Erding ist daher immer empfehlenswert.

Die verschiedenen Kündigungsarten und ihre Rechtmäßigkeit

Um sich effektiv gegen eine Kündigung wehren zu können, müssen Sie zunächst verstehen, welche Art von Kündigung Ihnen ausgesprochen wurde. Im Erdinger Raum, wo kleine Handwerksbetriebe neben mittelständischen Unternehmen und größeren Arbeitgebern wie der Erdinger Therme oder Zulieferern des Flughafens existieren, kommen alle Kündigungsformen vor.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form und erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Sie bedarf jedoch eines rechtfertigenden Grundes, sobald das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche (fristlose) Kündigung erfolgt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ist nur bei schwerwiegenden Verstößen zulässig. Hierfür gelten besonders strenge Anforderungen. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur fristlosen Kündigung.

In Erding und Umgebung, wo viele Familienbetriebe unter dieser Größenschwelle liegen, ist es besonders wichtig zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz für Sie gilt. Dabei werden Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt. In unserer Kanzleipraxis in der Erdinger Innenstadt begegnen uns häufig Fälle, in denen Arbeitgeber diese Berechnung falsch vornehmen und zu Unrecht davon ausgehen, dass kein Kündigungsschutz besteht.

Fallbeispiel aus Wartenberg:

Ein Angestellter eines Bauunternehmens in Wartenberg erhielt eine fristlose Kündigung, weil er angeblich Baumaterial entwendet hatte. Die Vorwürfe basierten jedoch lediglich auf Hörensagen. In der rechtlichen Auseinandersetzung konnte nachgewiesen werden, dass keine konkreten Beweise vorlagen. Das Arbeitsgericht München entschied zugunsten des Arbeitnehmers, da für eine fristlose Kündigung ein eindeutiger Nachweis erforderlich ist.

Betriebsbedingte Kündigung

Bei betriebsbedingten Kündigungen beruft sich der Arbeitgeber auf wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen. Diese Kündigungsart ist in der Erdinger Wirtschaftsregion besonders im Fokus, da viele Unternehmen im Zuge der Digitalisierung oder wirtschaftlicher Schwankungen Umstrukturierungen vornehmen. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen:

  • Dass betriebliche Erfordernisse die Kündigung notwendig machen
  • Dass der betroffene Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt
  • Dass eine korrekte Sozialauswahl stattgefunden hat

Die Sozialauswahl ist ein Knackpunkt bei betriebsbedingten Kündigungen: Der Arbeitgeber muss soziale Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. In unserer Beratungspraxis in Erding stellen wir häufig fest, dass genau hier Fehler passieren, die eine Kündigung anfechtbar machen.

Achtung bei betriebsbedingter Kündigung:

Viele Arbeitgeber führen die Sozialauswahl nicht korrekt durch. Lassen Sie Ihre betriebsbedingte Kündigung unbedingt rechtlich prüfen! Die Chance auf eine erfolgreiche Anfechtung ist oft größer als Sie denken. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur betriebsbedingten Kündigung.

Verhaltensbedingte Kündigung

Diese Kündigungsart erfolgt aufgrund von Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Wichtig ist: Vorher muss in den meisten Fällen eine Abmahnung erfolgt sein. Nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann direkt gekündigt werden.

In kleineren Betrieben im Erdinger Landkreis, wo die Arbeitsbeziehungen oft persönlicher sind, kommt es häufiger zu verhaltensbedingten Kündigungen aufgrund von Konflikten. Hier ist die Verhältnismäßigkeit besonders zu prüfen: Ist das Verhalten wirklich so gravierend, dass es eine Kündigung rechtfertigt?

Personenbedingte Kündigung

Bei der personenbedingten Kündigung geht es um die Fähigkeit oder Eignung des Arbeitnehmers. Häufigster Grund ist die Krankheit, aber auch fehlende Qualifikation kann ein Grund sein. Gerade bei Krankheitskündigungen ist die Rechtslage komplex:

Wichtig bei Krankheitskündigungen:

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig:

  • Bei häufigen Kurzerkrankungen: Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen über einen längeren Zeitraum (in der Regel 3 Jahre)
  • Bei Langzeiterkrankung: Negative Gesundheitsprognose und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
  • Bei krankheitsbedingter Leistungsminderung: Dauerhaft verminderte Leistungsfähigkeit und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Artikel zu Krankheitskündigungen.

Als spezialisierter Kündigungsschutz Anwalt in Erding sehen wir immer wieder, dass Arbeitgeber diese strengen Voraussetzungen missachten und vorschnell krankheitsbedingte Kündigungen aussprechen. In vielen Fällen können wir diese erfolgreich anfechten.

Wichtige Fristen, die Sie im Landkreis Erding unbedingt einhalten müssen

Im Kündigungsschutzrecht sind Fristen entscheidend. Eine versäumte Frist kann bedeuten, dass selbst die offensichtlich unrechtmäßigste Kündigung nicht mehr angefochten werden kann. Für Arbeitnehmer im Raum Erding ist es daher essentiell, diese Fristen zu kennen und zu beachten.

Dringende Warnung:

Die 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist absolut entscheidend. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und nicht erst, wenn die Kündigungsfrist abläuft! Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung in der Regel auch dann wirksam, wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Die geografischen Besonderheiten im Landkreis Erding können bei der Fristwahrung eine Rolle spielen: Von abgelegenen Ortschaften wie Inning am Holz oder Fraunberg ist der Weg zum Arbeitsgericht München oder zu einem Kündigungsschutz Anwalt weiter. Planen Sie entsprechend Zeit ein, wenn Sie rechtliche Hilfe suchen.

Weitere wichtige Fristen im Kündigungsschutz:

  • Kündigungsfristen: Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber betragen je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 4 Wochen und 7 Monaten. In Arbeitsverträgen können längere Fristen vereinbart sein.
  • Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit: Spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei kürzeren Fristen unverzüglich, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit in Erding arbeitssuchend melden, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.
  • Nachfrist bei versäumter Klagefrist: In besonderen Fällen kann eine Nachfrist von bis zu zwei Wochen beantragt werden, wenn Sie die 3-Wochen-Frist unverschuldet versäumt haben.

Fallbeispiel aus Dorfen:

Ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs in Dorfen erhielt seine Kündigung während er im Urlaub war. Die Kündigung wurde in seinen Briefkasten eingeworfen. Als er zwei Wochen später zurückkehrte, blieben ihm nur noch wenige Tage für die Klageerhebung. Dank einer schnellen Terminvereinbarung in unserer Kanzlei konnte noch rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Das Arbeitsgericht stellte später fest, dass die Kündigung aufgrund formaler Fehler unwirksam war.

Für Arbeitnehmer im Erdinger Landkreis ist es wichtig zu wissen, dass das zuständige Arbeitsgericht für Kündigungsschutzklagen das Arbeitsgericht München ist. Die Anfahrt von Erding nach München kann je nach Verkehrslage Zeit in Anspruch nehmen – ein weiterer Grund, frühzeitig zu handeln und sich idealerweise durch einen Anwalt im Arbeitsrecht in Erding vertreten zu lassen.

Die Kündigungsschutzklage – Der richtige Weg zum Arbeitsgericht München

Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste rechtliche Instrument, um sich gegen eine unberechtigte Kündigung zu wehren. Für Arbeitnehmer aus dem Raum Erding bedeutet dies, den Weg zum Arbeitsgericht München zu finden – sei es persönlich oder vertreten durch einen spezialisierten Anwalt im Arbeitsrecht.

Grundlagen der Kündigungsschutzklage

Mit der Kündigungsschutzklage wird festgestellt, ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht. Im Falle einer unwirksamen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis fort, und Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung sowie Nachzahlung des entgangenen Lohns.

Wichtiger Hinweis:

Der bloße Widerspruch gegen die Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber reicht nicht aus! Nur eine fristgerechte Klage beim Arbeitsgericht München wahrt Ihre Rechte.

Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens

Die meisten Kündigungsschutzverfahren von Arbeitnehmern aus dem Landkreis Erding verlaufen nach folgendem Muster:

  1. Gütetermin: Etwa 2-3 Wochen nach Klageerhebung findet ein Gütetermin statt, bei dem eine gütliche Einigung angestrebt wird.
  2. Vergleichsvorschlag: Oft unterbreitet das Gericht einen Vergleichsvorschlag, der häufig eine Abfindung beinhaltet.
  3. Kammertermin: Kommt kein Vergleich zustande, folgt ein Kammertermin, bei dem Beweise erhoben werden.
  4. Urteil: Wird die Klage gewonnen, muss der Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen und den Lohn nachzahlen.

Besonderheit für Erdinger Arbeitnehmer:

Das Arbeitsgericht München ist für den gesamten Landkreis Erding zuständig. Bei der Anreise sollten Sie ausreichend Zeit einplanen. Vom Erdinger Bahnhof aus erreichen Sie das Arbeitsgericht mit der S-Bahn (S2) und anschließendem Fußweg in etwa 50 Minuten. Mit dem Auto sollten Sie bei der Anreise die Verkehrssituation und Parkplatzsuche berücksichtigen. Informationen zur Anreise finden Sie auf unserer Webseite.

Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Erding übernehmen wir für unsere Mandanten die Vertretung vor Gericht, sodass diese in vielen Fällen nicht persönlich erscheinen müssen. Dies ist besonders für Berufstätige eine erhebliche Erleichterung.

Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

Die Chancen, mit einer Kündigungsschutzklage Erfolg zu haben, sind oft besser als viele Arbeitnehmer vermuten. In unserer Kanzleipraxis in Erding sehen wir, dass mehr als die Hälfte aller Kündigungen angreifbare Schwachstellen aufweisen. Besonders häufige Fehler von Arbeitgebern sind:

  • Formfehler (z.B. fehlende Schriftform oder Unterschrift)
  • Fehlerhafte oder fehlende Anhörung des Betriebsrats
  • Unzureichende Begründung der Kündigung
  • Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
  • Fehlende vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingten Kündigungen

Fallbeispiel aus dem Erdinger Stadtgebiet:

Ein Mitarbeiter eines Gastronomiebetriebs in der Erdinger Altstadt wurde gekündigt, weil er angeblich mehrfach zu spät zur Arbeit erschienen sei. In der Kündigungsschutzklage konnte jedoch nachgewiesen werden, dass erstens keine vorherige Abmahnung erfolgt war und zweitens die behaupteten Verspätungen nur unwesentlich (5-10 Minuten) und nicht dokumentiert waren. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam, und der Arbeitnehmer konnte seine Stelle behalten.

Als Anwalt im Arbeitsrecht in Erding setzen wir bereits vor der Klageerhebung auf eine gründliche Prüfung aller Erfolgsaussichten. In vielen Fällen kann schon ein anwaltliches Schreiben den Arbeitgeber zum Einlenken bewegen, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kündigungsschutzratgeber.

Abfindung statt Weiterbeschäftigung – Lohnt sich das in Erding?

In vielen Kündigungsschutzverfahren endet der Rechtsstreit mit einem Vergleich, der eine Abfindung vorsieht. Die entscheidende Frage für viele Arbeitnehmer im Raum Erding lautet: Sollte ich auf Weiterbeschäftigung bestehen oder eine Abfindung akzeptieren?

Wann ist eine Abfindung sinnvoll?

Die Entscheidung für oder gegen eine Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in der Erdinger Wirtschaftsregion besonders zu berücksichtigen sind:

  • Arbeitsmarktlage: Der Arbeitsmarkt im Landkreis Erding ist dank des Flughafens München und einer starken mittelständischen Wirtschaft vergleichsweise robust. Die Chancen auf eine neue Anstellung sind oft gut.
  • Betriebsklima: Ist nach einem Rechtsstreit eine konstruktive Zusammenarbeit noch möglich?
  • Finanzielle Situation: Überbrückt die Abfindung die Zeit bis zu einer Neuanstellung ausreichend?
  • Persönliche Präferenzen: Möchten Sie einen Neuanfang oder ist Ihnen die Sicherheit des bestehenden Arbeitsplatzes wichtiger?

Fallbeispiel aus Moosinning:

Ein technischer Angestellter eines Unternehmens in Moosinning erhielt eine betriebsbedingte Kündigung. Die Kündigungsschutzklage hatte gute Erfolgsaussichten, da die Sozialauswahl fehlerhaft war. Da der Arbeitnehmer jedoch bereits ein attraktives Jobangebot bei einem Unternehmen näher an seinem Wohnort hatte, entschied er sich für einen Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 9.000 Euro. Diese entsprach etwa einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – ein für den Erdinger Raum üblicher Abfindungsfaktor.

Abfindungs-Schnellrechner:

Eine Faustregel für die Berechnung Ihrer möglichen Abfindung:

0,5 x Monatsgehalt x Beschäftigungsjahre = Abfindung

Beispiel: Bei 3.000 € Bruttogehalt und 5 Jahren Betriebszugehörigkeit wären das etwa 7.500 €.

Einen detaillierten Abfindungsrechner finden Sie auf unserer Webseite.

Berechnung und Verhandlung von Abfindungen

Die Höhe einer Abfindung orientiert sich meist an der Formel: 0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre. In der Praxis können jedoch erhebliche Abweichungen nach oben oder unten auftreten. Im Wirtschaftsraum Erding beobachten wir bei mittelständischen Unternehmen oft Abfindungen zwischen 0,3 und 0,8 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

Entscheidende Faktoren für die Verhandlungsposition sind:

  • Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage
  • Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
  • Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses
  • Alter und Wiedereingliederungschancen des Arbeitnehmers

Als Anwalt im Arbeitsrecht in Erding stehen wir Ihnen bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindung zur Seite. Dabei berücksichtigen wir auch die steuerlichen Auswirkungen: Abfindungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt sein (sogenannte „Fünftelregelung„).

Wichtiger Hinweis zur Sperrzeit:

Eine Abfindung kann unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausging und Sie erst im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einer Abfindung zustimmen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Abfindung und Arbeitslosengeld.

Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere, Eltern und Schwerbehinderte

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es für bestimmte Personengruppen einen besonderen Schutz, der im Erdinger Raum viele Arbeitnehmer betrifft. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt unabhängig von der Betriebsgröße und oft auch während der Probezeit.

Kündigungsschutz für Schwangere und junge Eltern

Für werdende Mütter und junge Eltern gilt ein besonders strenger Kündigungsschutz:

  • Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig.
  • Während der Elternzeit besteht ebenfalls ein besonderer Kündigungsschutz.
  • Die zuständige Behörde (in Bayern das Gewerbeaufsichtsamt) kann nur in absoluten Ausnahmefällen eine Kündigung genehmigen.

Wichtig für Schwangere:

Sie müssen dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung Ihre Schwangerschaft mitteilen, wenn diese dem Arbeitgeber noch nicht bekannt war. Im Zweifel sollten Sie die Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber für Schwangere.

Fallbeispiel aus Erding-Klettham:

Eine Einzelhandelskauffrau aus Erding-Klettham erhielt in der Probezeit eine Kündigung. Da sie zu diesem Zeitpunkt in der 8. Woche schwanger war, informierte sie ihren Arbeitgeber umgehend über die Schwangerschaft und legte ein ärztliches Attest vor. Die Kündigung war damit unwirksam, und das Arbeitsverhältnis bestand fort. Der Arbeitgeber musste die Mitarbeiterin bis zum Beginn des Mutterschutzes weiterbeschäftigen und das Gehalt nachzahlen.

Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Vor jeder Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen. In der Region Erding ist hierfür das Zentrum Bayern Familie und Soziales in München zuständig.

Wichtig zu wissen:

  • Der Arbeitgeber muss vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
  • Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam – selbst wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts wusste.
  • Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber daher rechtzeitig über eine Schwerbehinderung informieren.

Ausführliche Informationen zum Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung finden Sie in unserem Spezialratgeber.

Auch in Kleinbetrieben im Erdinger Landkreis, in denen das allgemeine Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, besteht dieser besondere Schutz für schwerbehinderte Menschen.

Weitere Sonderfälle im Kündigungsschutz

Neben den genannten Gruppen genießen auch folgende Personen einen besonderen Kündigungsschutz:

  • Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände
  • Arbeitnehmer in Pflegezeit oder Familienpflegezeit
  • Auszubildende nach der Probezeit
  • Arbeitnehmer im Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Wehrdienst

Als spezialisierter Anwalt im Arbeitsrecht in Erding prüfen wir in jedem Einzelfall, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht und welche rechtlichen Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Konkrete Handlungsempfehlungen nach einer Kündigung

Wenn Sie im Raum Erding eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Folgen Sie diesem Aktionsplan, um Ihre Rechte optimal zu wahren:

Checkliste: So gehen Sie nach einer Kündigung vor

  1. Kündigung prüfen: Ist sie schriftlich? Von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben?
  2. Datum notieren: Wann haben Sie die Kündigung erhalten? Die 3-Wochen-Frist läuft!
  3. Rechtliche Beratung suchen: Vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei einem Anwalt im Arbeitsrecht in Erding.
  4. Bei der Agentur für Arbeit melden: Melden Sie sich arbeitssuchend, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.
  5. Arbeitspapiere sichern: Fordern Sie Arbeitgeberzeugnisse, Arbeitsbescheinigungen etc. an.
  6. Urlaub klären: Lassen Sie sich offene Urlaubstage auszahlen oder nehmen Sie sie vor dem Ausscheiden.
  7. Dokumentation erstellen: Sammeln Sie alle Unterlagen zum Arbeitsverhältnis und der Kündigung.
  8. Betriebsrat informieren: Falls vorhanden, informieren Sie den Betriebsrat über die Kündigung.
  9. Nach neuer Stelle suchen: Beginnen Sie parallel mit der Jobsuche.

Eine ausdruckbare Checkliste finden Sie hier: Kündigungscheckliste als PDF.

Die richtige Kommunikation mit dem Arbeitgeber nach der Kündigung

Im persönlichen Umgang mit dem Arbeitgeber nach einer Kündigung sollten Sie einige Grundregeln beachten:

  • Bewahren Sie Ruhe: Emotionale Ausbrüche oder Drohungen schaden Ihrer Position.
  • Kommunizieren Sie schriftlich: Wichtige Angelegenheiten sollten Sie per E-Mail oder Brief klären, um Beweise zu haben.
  • Erfüllen Sie Ihre Pflichten: Bis zum letzten Arbeitstag müssen Sie Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Zugeständnissen: Unterschreiben Sie keine Dokumente ohne rechtliche Beratung.

Fallbeispiel aus Taufkirchen:

Ein Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs in Taufkirchen (Vils) erhielt seine Kündigung per E-Mail. Statt spontan zu antworten, druckte er die E-Mail aus, notierte das Datum und suchte rechtlichen Rat. In der Beratung stellte sich heraus, dass die Kündigung per E-Mail unwirksam war, da sie die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht einhielt. Durch sein besonnenes Handeln konnte er seine Rechte wahren und erreichte später eine vorteilhafte Aufhebungsvereinbarung mit Abfindung.

In der Region Erding mit ihrem Mix aus traditionellen Familienbetrieben und modernen Unternehmen ist oft ein individuell angepasstes Vorgehen notwendig. Als Anwalt im Arbeitsrecht in Erding beraten wir Sie genau zu Ihrer spezifischen Situation und entwickeln eine passgenaue Strategie.

Finanzielle Absicherung nach einer Kündigung

Eine Kündigung kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Bereiten Sie sich mit diesen Schritten vor:

  • Arbeitslosengeld beantragen: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit in Erding (Herzog-Ludwig-Str. 14).
  • Budget planen: Passen Sie Ihre Ausgaben vorübergehend an die neue Situation an.
  • Versicherungsschutz prüfen: Klären Sie Ihren Krankenversicherungsschutz und andere wichtige Versicherungen.
  • Ansprüche berechnen lassen: Lassen Sie ausstehende Zahlungen wie Überstunden, Boni oder Tantiemen berechnen.

Tipp für Erdinger Arbeitnehmer:

Die Agentur für Arbeit Erding bietet regelmäßig Beratungstermine und Workshops für Arbeitssuchende an. Nutzen Sie diese Angebote, um Ihre Jobsuche zu optimieren und Ihre Chancen auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu verbessern. Mehr Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie in unserem Ratgeber.

Abschließende Empfehlung

Eine Kündigung ist immer eine Herausforderung, bietet aber auch die Chance für einen beruflichen Neuanfang. Der Erdinger Arbeitsmarkt mit seiner Nähe zum Flughafen München und einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur bietet gute Perspektiven in verschiedenen Branchen.

Als Anwalt im Arbeitsrecht in Erding steht Ihnen Jonas Kainzinger von der Kanzlei VSP bei allen Fragen rund um das Thema Kündigung zur Seite – von der ersten Beratung über die Kündigungsschutzklage bis hin zur Verhandlung einer angemessenen Abfindung.

Kontaktieren Sie uns unter 08122 5538790 oder besuchen Sie uns in der Kanzlei VSP Rechtsanwälte Erding. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren und Ihre berufliche Zukunft zu sichern.


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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

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