KÜNDIGUNGSSCHUTZRECHT ERDING

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Durchsetzung optimaler Abfindungen

Bei einer Kündigung gilt eine 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Handeln Sie schnell, um Ihre Rechte zu wahren.

Rechtsanwalt Jonas Kainzinger, Kündigungsschutz in Erding
RA Jonas Kainzinger

Bewertungen unserer Mandanten

Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sagen.

LPdragonfly1989LPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Christoph HofstetterChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Edina HannichEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
sari kartikasari kartika
17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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Überzeugen Sie sich selbst von unserer Kompetenz im Arbeitsrecht

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Kündigung erhalten? Handeln Sie jetzt!

Wichtig: Die 3-Wochen-Frist läuft! Nach Erhalt Ihrer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um rechtlich vorzugehen.

So können wir Ihnen helfen:

Schnelle rechtliche Prüfung Ihrer Kündigung

Wir analysieren, ob Ihre Kündigung wirksam ist und welche Handlungsoptionen Sie haben.

Professionelle Einschätzung Ihrer Chancen

Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, damit Sie informiert entscheiden können.

Einreichen der Kündigungsschutzklage

Bei Bedarf reichen wir fristgerecht eine Kündigungsschutzklage für Sie ein und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Verhandlung optimaler Abfindungen

Wir verhandeln für Sie die bestmögliche Abfindung und können oft höhere Beträge erzielen als üblich angeboten werden.

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Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Spezialisierte Kündigungsschutz-Expertise
Zentral in Erding am Schrannenplatz
Schnelle Erstberatung binnen 24h
Persönliche Betreuung Ihres Falls

"Nach meiner plötzlichen Kündigung war ich völlig überfordert. Rechtsanwalt Kainzinger hat schnell reagiert, die Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht und für mich eine deutlich höhere Abfindung verhandelt, als mir ursprünglich angeboten wurde. Ein echter Glücksfall!"

M
Michael K. aus Erding
★★★★★

Kompetenz & Expertise

Bei VSP von Spitzbergen erwartet Sie hochqualifizierte Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit fundiertem Fachwissen

RA Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Kainzinger betreut mit seiner wertvollen Erfahrung aus renommierten Großkanzleien anspruchsvolle Mandate von Privatpersonen und Unternehmen in Erding und Umgebung. Seine überdurchschnittlichen Examensergebnisse und sein fundiertes Fachwissen ermöglichen qualifizierte Rechtsberatung auf hohem Niveau in verschiedenen Rechtsgebieten.

Besondere Qualifikationen

  • Überdurchschnittliche Examensergebnisse in beiden juristischen Staatsexamina
  • Fundierte Praxiserfahrung aus der Tätigkeit in führenden deutschen Großkanzleien
  • Kompetente Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten
  • Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen

Expertise & Kernkompetenzen

RA Kainzinger verfügt über umfangreiche Expertise in verschiedenen Rechtsbereichen. Seine fundierte juristische Ausbildung und langjährige praktische Erfahrung ermöglichen es ihm, komplexe rechtliche Fragestellungen präzise zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Diese fundierte rechtliche Expertise bringt er in seine tägliche Arbeit für die Mandanten in Erding ein.

Abfindungsrechner

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Dies ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Für eine individuelle und präzise Beratung kontaktieren Sie uns bitte.

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Wissenswertes zur Abfindung

1

Keine garantierte Abfindung

In Deutschland besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Diese wird meist nur bei betriebsbedingten Kündigungen oder im Rahmen eines Vergleichs gezahlt.

2

Faustregel zur Berechnung

Als grobe Orientierung gilt die Faustformel: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich und variiert je nach individuellen Umständen.

3

Einflussfaktoren auf die Höhe

Neben Gehalt und Betriebszugehörigkeit beeinflussen Alter, Gesundheitszustand, Kündigungsgrund und Arbeitsmarktchancen die mögliche Abfindungshöhe.

4

Verhandlung ist entscheidend

Mit professioneller anwaltlicher Unterstützung können in der Praxis oft deutlich höhere Abfindungen verhandelt werden als die, die initial angeboten werden.

Bewertungen unserer Mandanten

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LPdragonfly1989LPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Robert BetzRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Christoph HofstetterChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Edina HannichEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Johanna SchlunkJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
ManuelManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Carolin MüllerCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Eva GöckenerEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Chantal GleixnerChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
sari kartikasari kartika
17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Szacsek GabeszSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Violetta R.J.Violetta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Thomas GThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Alex AgrohAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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Häufige Fragen zum Kündigungsschutz

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Kündigungsschutz – informieren Sie sich, um Ihre Rechte optimal zu wahren.

Was ist die 3-Wochen-Frist im Kündigungsschutz und warum ist sie so wichtig?

Die 3-Wochen-Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist im Kündigungsschutzgesetz. Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet genau drei Wochen später. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam – selbst wenn sie eigentlich aus rechtlichen Gründen unwirksam wäre. Eine Klage nach Ablauf der Frist ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Welche Kündigungen können vor Gericht angefochten werden?

Grundsätzlich können fast alle Arten von Kündigungen vor Gericht angefochten werden. Der Erfolg hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Betriebsgröße: Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern.
  • Beschäftigungsdauer: Sie müssen länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
  • Art der Kündigung: Bei verhaltensbedingter Kündigung muss in der Regel eine vorherige Abmahnung erfolgt sein.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Eltern in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Schutz.

Auch bei befristeten Arbeitsverträgen oder in der Probezeit gibt es Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen – etwa wenn ein Diskriminierungstatbestand vorliegt.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie:

  • Bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG
  • Bei Kündigung aufgrund eines Sozialplans
  • Bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG

In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart. Dabei wird das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitnehmer erhält eine finanzielle Entschädigung.

Die Höhe orientiert sich meist an der Formel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Durch geschickte Verhandlungsführung können jedoch oft höhere Beträge erzielt werden.

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?

Bei einer Kündigungsschutzklage können folgende Kosten entstehen:

  • Gerichtskosten: Abhängig vom Streitwert (in der Regel 1-3 Monatsgehälter)
  • Anwaltskosten: Ebenfalls abhängig vom Streitwert

Wichtig zu wissen:

  • Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die diese Kosten übernimmt.
  • Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
  • In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

In den meisten Fällen führt eine Kündigungsschutzklage zu einem Vergleich, bei dem oft vereinbart wird, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt.

Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht ab?

Ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Einreichung der Klage: Die Klage muss innerhalb der 3-Wochen-Frist beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  2. Gütetermin: Zunächst findet ein Gütetermin statt (meist 1-3 Monate nach Klageeinreichung), bei dem das Gericht versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Etwa 90% aller Kündigungsschutzverfahren enden bereits hier mit einem Vergleich.
  3. Kammertermin: Kommt es nicht zu einer Einigung, folgt der Kammertermin, bei dem Beweise erhoben und Zeugen gehört werden können.
  4. Urteil: Das Gericht entscheidet, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz beträgt etwa 3-6 Monate. Gegen das Urteil kann Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Während des laufenden Verfahrens besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Lohnzahlung. Bei einem Sieg vor Gericht müsste der Arbeitgeber jedoch rückwirkend Lohn nachzahlen.

Weitere Fragen zum Kündigungsschutz?

Jeder Fall ist individuell. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre spezifische Situation und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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Kontakt & Anfahrt

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Adresse

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85452 Erding

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Tel: 08122 / 5538790
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