Kündigungsschutzklage erfolgreich durchsetzen
Kündigung erhalten? RA Jonas Kainzinger vertritt Sie kompetent vor dem Arbeitsgericht München und setzt Ihre Rechte durch.
Bei einer Kündigung gilt eine 3-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Handeln Sie schnell!
Rechtliche Unterstützung bei Kündigungen
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Erding prüfe ich Ihre Kündigung rechtlich und setze Ihre Ansprüche durch – fristgerecht und kompetent.
Beachten Sie die 3-Wochen-Frist
Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Diese Frist ist nicht verlängerbar und sollte unbedingt eingehalten werden.
Meine Leistungen im Kündigungsschutzrecht
Rechtliche Prüfung der Kündigung
Ich analysiere Ihre Kündigung auf formelle und materielle Wirksamkeit und prüfe, ob Kündigungsschutzvorschriften beachtet wurden.
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Sie erhalten eine sachliche und fundierte Bewertung Ihrer rechtlichen Situation, damit Sie informiert entscheiden können.
Kündigungsschutzklage
Falls gewünscht, reiche ich fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein und vertrete Ihre Interessen im gesamten Verfahren.
Verhandlung und Abfindung
Ich führe Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber über Abfindungen, Zeugnisse oder andere Regelungen und sichere Ihnen faire Konditionen.
Prüfung von Aufhebungsverträgen
Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags prüfe ich diesen rechtlich und verhandle bei Bedarf bessere Konditionen für Sie.
Kontakt aufnehmen
Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten sich rechtlich beraten lassen? Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch.
Schrannenplatz 2
85435 Erding
Sie können mich auch über das Kontaktformular erreichen oder direkt in der Kanzlei vorbeikommen.
Wichtige Informationen zum Kündigungsschutz
Wann greift der Kündigungsschutz?
Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Auch in kleineren Betrieben können jedoch andere Schutzvorschriften greifen.
Welche Kündigungsgründe gibt es?
Arbeitgeber können ordentlich aus personenbedingten (z.B. Krankheit), verhaltensbedingten (z.B. Pflichtverletzung) oder betriebsbedingten Gründen (z.B. Stellenabbau) kündigen. Jeder Kündigungsgrund unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen vereinbart.
Bewertungen unserer Mandanten
Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sagen.
Überzeugen Sie sich selbst von unserer Kompetenz im Arbeitsrecht
Kostenfreie Erstberatung vereinbarenIhr Anwalt in Erding
Persönliche Rechtsberatung durch Rechtsanwalt Jonas Kainzinger – direkt am Schrannenplatz in Erding
RA Jonas Kainzinger
Rechtsanwalt Kainzinger berät Mandanten aus Erding, Dorfen und Wartenberg in verschiedenen Rechtsgebieten. Seine fundierte juristische Ausbildung ermöglicht kompetente Rechtsberatung auf hohem Niveau.
Qualifikationen
- Überdurchschnittliche Examensergebnisse
- Erfahrung aus renommierten Großkanzleien
- Persönliche Betreuung vor Ort in Erding
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
Kanzlei in Erding
Die Kanzlei liegt zentral am Schrannenplatz 2 in Erding und ist gut erreichbar für Mandanten aus der gesamten Region – ob aus Erding, Dorfen, Wartenberg oder den umliegenden Gemeinden.
Abfindungsrechner
Berechnen Sie Ihre potenzielle Abfindungshöhe bei einer Kündigung
Dies ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Für eine individuelle und präzise Beratung kontaktieren Sie uns bitte.
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Ihre potenzielle Abfindung
Geschätzte Abfindungshöhe basierend auf der Basisformel
0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre
Diese Berechnung dient lediglich der groben Orientierung. Die Formel berücksichtigt nicht alle individuellen Faktoren und Umstände Ihres Falles.
Präzise Einschätzung gewünscht?
Für eine fundierte Bewertung Ihrer individuellen Situation kontaktieren Sie uns jetzt. Unsere Experten helfen Ihnen, die optimale Abfindung durchzusetzen.
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Wissenswertes zur Abfindung
Keine garantierte Abfindung
In Deutschland besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Diese wird meist nur bei betriebsbedingten Kündigungen oder im Rahmen eines Vergleichs gezahlt.
Faustregel zur Berechnung
Als grobe Orientierung gilt die Faustformel: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich und variiert je nach individuellen Umständen.
Einflussfaktoren auf die Höhe
Neben Gehalt und Betriebszugehörigkeit beeinflussen Alter, Gesundheitszustand, Kündigungsgrund und Arbeitsmarktchancen die mögliche Abfindungshöhe.
Verhandlung ist entscheidend
Mit professioneller anwaltlicher Unterstützung können in der Praxis oft deutlich höhere Abfindungen verhandelt werden als die, die initial angeboten werden.
Ihre Rechtsanwälte in Erding
Lernen Sie VSP Rechtsanwälte kennen. Wir stehen für kompetente Beratung in Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht – persönlich und lösungsorientiert in Erding.
Bewertungen unserer Mandanten
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Kostenfreie Erstberatung vereinbarenHäufige Fragen zum Kündigungsschutz
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Kündigungsschutz – informieren Sie sich, um Ihre Rechte optimal zu wahren.
Was ist die 3-Wochen-Frist im Kündigungsschutz und warum ist sie so wichtig?
Die 3-Wochen-Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist im Kündigungsschutzgesetz. Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung und endet genau drei Wochen später. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam – selbst wenn sie eigentlich aus rechtlichen Gründen unwirksam wäre. Eine Klage nach Ablauf der Frist ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Welche Kündigungen können vor Gericht angefochten werden?
Grundsätzlich können fast alle Arten von Kündigungen vor Gericht angefochten werden. Der Erfolg hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Betriebsgröße: Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern.
- Beschäftigungsdauer: Sie müssen länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.
- Art der Kündigung: Bei verhaltensbedingter Kündigung muss in der Regel eine vorherige Abmahnung erfolgt sein.
- Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Eltern in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Schutz.
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen oder in der Probezeit gibt es Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen – etwa wenn ein Diskriminierungstatbestand vorliegt.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie:
- Bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG
- Bei Kündigung aufgrund eines Sozialplans
- Bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG
In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart. Dabei wird das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitnehmer erhält eine finanzielle Entschädigung.
Die Höhe orientiert sich meist an der Formel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Durch geschickte Verhandlungsführung können jedoch oft höhere Beträge erzielt werden.
Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?
Bei einer Kündigungsschutzklage können folgende Kosten entstehen:
- Gerichtskosten: Abhängig vom Streitwert (in der Regel 1-3 Monatsgehälter)
- Anwaltskosten: Ebenfalls abhängig vom Streitwert
Wichtig zu wissen:
- Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die diese Kosten übernimmt.
- Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
- In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
In den meisten Fällen führt eine Kündigungsschutzklage zu einem Vergleich, bei dem oft vereinbart wird, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt.
Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht ab?
Ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht läuft typischerweise wie folgt ab:
- Einreichung der Klage: Die Klage muss innerhalb der 3-Wochen-Frist beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
- Gütetermin: Zunächst findet ein Gütetermin statt (meist 1-3 Monate nach Klageeinreichung), bei dem das Gericht versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Etwa 90% aller Kündigungsschutzverfahren enden bereits hier mit einem Vergleich.
- Kammertermin: Kommt es nicht zu einer Einigung, folgt der Kammertermin, bei dem Beweise erhoben und Zeugen gehört werden können.
- Urteil: Das Gericht entscheidet, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz beträgt etwa 3-6 Monate. Gegen das Urteil kann Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden.
Während des laufenden Verfahrens besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Lohnzahlung. Bei einem Sieg vor Gericht müsste der Arbeitgeber jedoch rückwirkend Lohn nachzahlen.
Weitere Fragen zum Kündigungsschutz?
Jeder Fall ist individuell. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre spezifische Situation und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
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