Alles Wissenswerte rund um den Pflichtteil

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Das deutsche Erbrecht schützt bestimmte enge Familienangehörige durch das Rechtsinstitut des Pflichtteils. Dieser Anspruch stellt sicher, dass nahe Verwandte auch dann am Nachlass beteiligt werden, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteilsanspruch ist dabei als reiner Geldanspruch ausgestaltet und beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Die gesetzliche Regelung des Pflichtteils findet sich in den §§ 2303 ff. BGB und hat Verfassungsrang. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die besondere Bedeutung des Pflichtteils für den Schutz der Familie hervorgehoben. Diese rechtliche Garantie stellt sicher, dass Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern des Verstorbenen nicht völlig leer ausgehen können.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Die Pflichtteilsberechtigung ist im deutschen Erbrecht klar geregelt und folgt einem strengen Verwandtschaftsprinzip. Der Gesetzgeber hat den Kreis der Pflichtteilsberechtigten bewusst eng gefasst, um einerseits den Schutz der engsten Familie zu gewährleisten, andererseits aber auch die Testierfreiheit des Erblassers nicht übermäßig einzuschränken. Dabei spielt insbesondere die persönliche Beziehung zwischen Erblasser und potenziellem Pflichtteilsberechtigten keine Rolle – es kommt allein auf die rechtliche Verbindung an.

Der Pflichtteilsanspruch entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine aktive Geltendmachung durch den Berechtigten ist erforderlich, da der Anspruch nicht von selbst erfüllt wird. Die Erben sind nicht verpflichtet, von sich aus auf bestehende Pflichtteilsansprüche hinzuweisen oder diese unaufgefordert zu erfüllen.

⚖️ Pflichtteilsberechtigte Personen:

  • Überlebender Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  • Kinder des Erblassers (oder deren Nachkommen)
  • Eltern des Erblassers (nur wenn keine Kinder vorhanden)

Für die erbrechtliche Praxis in Erding und Umgebung ist die korrekte Bestimmung der Pflichtteilsberechtigten von entscheidender Bedeutung. Gerade in Patchwork-Familien oder bei mehrfach verheirateten Erblassern können sich komplexe Konstellationen ergeben. Auch die rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder oder Adoptivkinder bedarf häufig einer genauen Prüfung. Als erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen wir Sie bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Praxisbeispiel aus Erding:

Familie Müller aus Erding: Der Erblasser Herbert M. hat seine zweite Ehefrau Emma als Alleinerbin eingesetzt. Seine beiden Kinder aus erster Ehe wurden enterbt. In diesem Fall steht den Kindern jeweils ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu.

Berechnung:
Gesetzlicher Erbteil pro Kind: 1/3
Pflichtteil pro Kind: 1/6 des Nachlasswertes

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Berechnung des Pflichtteils erfordert eine sorgfältige Ermittlung des Nachlasswertes zum Zeitpunkt des Erbfalls. Dabei sind sämtliche Vermögenswerte zu berücksichtigen und nach objektiven Kriterien zu bewerten. Dies umfasst nicht nur Bargeld und Bankguthaben, sondern auch Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände und sonstige Vermögenswerte. Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei die Bewertung von Immobilien, die häufig den wertmäßig größten Teil des Nachlasses ausmachen.

Bei der Wertermittlung sind auch Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Dazu gehören nicht nur die vom Erblasser hinterlassenen Schulden, sondern auch die Kosten der Bestattung, der Testamentseröffnung und der Nachlassabwicklung. Auch Pflichtteilsverbindlichkeiten gegenüber anderen Berechtigten können den Nachlasswert mindern. Die exakte Berechnung erfordert häufig die Einschaltung von Sachverständigen, etwa für die Immobilienbewertung oder die Bewertung von Unternehmen.

Berechnungsbeispiel:

Nachlass eines Erdinger Unternehmers: 1.000.000 Euro

  • Gesetzlicher Erbteil pro Kind: 333.333 €
  • Pflichtteil pro Kind: 166.666 €
  • Gesamte Pflichtteilsansprüche: 333.332 €

Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

Die erfolgreiche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erfordert ein systematisches und konsequentes Vorgehen. Der erste Schritt ist dabei regelmäßig die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs gegenüber den Erben. Diese müssen ein vollständiges Verzeichnis des Nachlasses vorlegen und Auskunft über eventuelle Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall geben. Verweigern die Erben die Auskunft oder bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben, kann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden.

In der Praxis erweist sich die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen häufig als komplexe Aufgabe, die fundierte rechtliche Kenntnisse und Erfahrung erfordert. Oft sind umfangreiche Ermittlungen erforderlich, um den vollständigen Bestand des Nachlasses zu erfassen. Auch die Bewertung einzelner Nachlassgegenstände kann zu Streitigkeiten führen. Als Ihre Rechtsanwälte in Erding verfügen wir über die notwendige Expertise, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.

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Fazit und Handlungsempfehlung

Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl fundierte juristische Kenntnisse als auch praktische Erfahrung erfordert. Als Fachanwälte für Erbrecht in Erding begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung Ihrer Ansprüche über die Durchsetzung gegenüber den Erben bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer umfassenden Kenntnis der regionalen Besonderheiten im Raum Erding.

Die frühzeitige anwaltliche Beratung ist dabei oft der Schlüssel zum Erfolg. Sie vermeidet nicht nur kostspielige Fehler, sondern sichert auch Ihre Rechtsposition und verhindert den Verlust von Ansprüchen durch Verjährung. In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

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