Häufig werden Testamente im Zustand der Testierunfähigkeit errichtet. Diese Testamente können angefochten werden.
Als Fachkanzlei für Erbrecht beraten wir Sie umfassend zu den
Möglichkeiten einer Testamentsanfechtung. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin in unseren Kanzleiräumen direkt am Schrannenplatz in Erding.
Enterbt? So können Sie ein Testament anfechten
Der Schock ist oftmals groß: Häufiger als man denkt, werden in Deutschland gesetzliche Erben (insbesondere Kinder) enterbt und ein anderer Alleinerbe eingesetzt. In diesem Fall besteht nur ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Doch oftmals war sich der Erblasser aufgrund einer Erkrankung sich der Tragweite seines Testamentes nicht bewusst und es lag Testierunfähigkeit vor. Testierunfähigkeit kann etwa dann vorliegen, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments an einer schweren Krankheit wie Demenz oder Schizophrenie litt.
Als Fachkanzlei für Erbrecht fechten wir regelmäßig Testamente an – und der Erfolg gibt uns Recht.
Häufige Fragen zur Testamentsanfechtung
Was ist eine Testamentsanfechtung
Eine Testamentsanfechtung bedeutet, die Nichtigkeit eines Testamentes gerichtlich feststellen zu lassen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel Formfehler, Testierunfähigkeit des Erblassers oder unrechtmäßige Beeinflussung bei der Erstellung des Testaments.
Wer ist berechtigt, ein Testament anzufechten?
Grundsätzlich können alle gesetzlichen Erben, Pflichtteilsberechtigten und andere Personen, die durch das Testament benachteiligt werden, ein Testament anfechten. Dazu gehören oft nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner oder Geschwister des Erblassers.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein Testament anfechten?
Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtungsgrund bekannt wurde. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da sonst das Recht zur Anfechtung erlischt.
Was geschieht, wenn die Anfechtung des Testaments erfolgreich ist?
Wird die Anfechtung erfolgreich, so wird das angefochtene Testament für unwirksam erklärt. In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft oder es wird ein früheres, wirksames Testament berücksichtigt.
Ist es notwendig, einen Anwalt für die Anfechtung eines Testaments hinzuzuziehen?
Sofern der Streitwert über 5.000 EUR beträgt, besteht bei Streitigkeiten vor dem Landgericht Anwaltszwang. Es empfiehlt sich frühstmöglich einen spezialisierten Anwalt im Erbrecht einzuschalten.
Denn eine Testamentsanfechtung ist ein komplexer Prozess, in welchem bereits kleine Fehler zum Verlieren führen können.
Welche Kosten entstehen bei der Anfechtung eines Testaments?
ie Kosten für eine Testamentsanfechtung können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und der Notwendigkeit von Gutachten. Unsere Kanzlei VSP Erding bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um die Erfolgsaussichten und mögliche Kosten zu besprechen.
Kann ich ein gemeinschaftliches Testament anfechten?
Ja, auch ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kann angefochten werden, wenn es Gründe für eine Anfechtung gibt, wie zum Beispiel Testierunfähigkeit, Formfehler oder unrechtmäßige Beeinflussung eines der Ehegatten.
Was geschieht, wenn mehrere Testamente des Erblassers existieren?
Wenn mehrere Testamente existieren, gilt grundsätzlich das jüngste Testament. Es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dieses Testament ungültig ist. In diesem Fall kann das vorhergehende Testament zur Anwendung kommen. Eine sorgfältige Prüfung aller Testamente ist daher unerlässlich.
Sie haben eine Frage rund um Erben oder vererben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen.
Jonas Kainzinger
Rechtsanwalt
- Effektive Rechtsdurchsetzung
- Kostenlose Prüfung Ihres Falls
- Unbürokratische Hilfe
- 08122 5538790
- info@vsp-erding.de
Aufgrund unsere Spezialierung auf das Erbrecht kennen wir die Besonderheiten der Testamentsanfechtung.
Die Testamentsanfechtung in ein komplexer Prozess. Setzen Sie deshalb auf eine Fachkanzlei für Erbrecht. Wir fechten regelmäßig Testamente wegen Testierunfähigkeit oder formaler Mängel an – und der Erfolg gibt uns recht.
Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Erstberatung und wir prüfen für Sie die Möglichkeit einer Anfechtung. Natürlich unverbindlich.
Rechtsanwalt & Inhaber
Fachkanzlei für Erbrecht Erding hilft Ihnen schnell & unkompliziert.
Im Zeitraum von 2015 bis 2024 wurden in Deutschland 3,1 Billionen Euro vererbt, im Durchschnitt pro Erbfall je 363.000 Euro. Das Konfliktpotential ist dementsprechend groß.
Als Fachkanzlei für Erbrecht mit Sitz in Erding sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner im Erbrecht.
Wir beraten unsere Mandanten zu allen erbrechtlichen Thematiken. Durch unsere Spezialisierung auf das Erbrecht garantieren wir Ihnen erbrechtliche Lösungen auf höchstem juristischen Niveau.
Vertrauen auch Sie unserer juristischen Kompetenz und vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen.
Häufige Fragen
Bieten Sie wirklich eine kostenlose Erstberatung an?
Viele Kanzleien berechnen für das Erstberatungsgespräch eine pauschale Gebühr. Wir hingegen sind davon überzeugt, dass gute Beratung mit dem Aufbau einer Vertrauensbasis beginnt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt klärt gemeinsam mit Ihnen Ihre offenen Fragen und berät Sie umfassend.
Wo findet die Erstberatung statt?
Unsere Kanzleiräume befinden sich direkt am Schrannenplatz 2 in 85435 Erding. Wir bevorzugen eine persönliche Beratung, auf besonderen Wunsch ist aber auch eine Online-Beratung oder eine telefonische Beratung möglich.
Was kostet eine Beratung im Erbrecht?
Bei uns ist die Erstberatung kostenlos & unverbindlich.
Wie hoch sind Ihre Gebühren?
Wir rechnen je nach Fall nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren ab oder vereinbaren in geeigneten Fällen ein faires Stundenhonorar. Transparenz & Vertrauen steht bei uns an erster Stelle – bei uns erleben Sie keine bösen Überraschungen.
Wann macht die Einschaltung eines Rechtsanwaltes Sinn?
Aus unserer Erfahrung (leider) fast immer. Denn schon bei der Überlassung von Immobilien zu Lebzeiten kann es zu gravierenden Fehlern kommen, die sich später entsprechend auswirken. Eine beliebt Falle: Die Überlassung einer Immobilie unter Nießbrauchrecht kann zu unerwünschten Konsequenzen für den späteren Erben führen.
Gerade bei einer Enterbung ist die Einschaltung eines Anwalts für Erbrecht quasi unverzichtbar, da hier umfangreiche Auskunftsansprüche gegen die Erben geltend gemacht werden müssen.
Unsere Leistungen im Überblick
Testamentserstellung: Ein rechtssicheres Testament ist der Grundstein für eine reibungslose Nachlassregelung. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Formulierung Ihres Testaments, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille klar und unmissverständlich festgehalten wird. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Wünsche und die rechtlichen Anforderungen.
Erbauseinandersetzung: Konflikte unter Erben sind oft unvermeidlich. Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Ihre Interessen und sorgen für eine faire und schnelle Lösung. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird.
Erbschaftssteuer: Die steuerliche Optimierung Ihrer Erbschaft ist ein wichtiger Aspekt, den wir für Sie im Blick behalten. Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu minimieren.
Pflichtteilsansprüche: Pflichtteilsansprüche können oft zu Streitigkeiten führen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Vorweggenommene Erbfolge: Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten kann steuerliche Vorteile bieten und Streitigkeiten vermeiden. Wir beraten Sie zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
Nachlassverwaltung: Die Verwaltung eines Nachlasses kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung, von der Sicherung des Nachlasses über die Begleichung von Verbindlichkeiten bis hin zur Verteilung an die Erben.
Warum wir?
Spezialisierung auf das Erbrecht: Unsere Kanzlei hat sich auf das Erbrecht spezialisiert. Unsere Fokussierung ermöglicht es uns, auch die komplexesten erbrechtlichen Fragestellungen zu meistern und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten
Individuelle Lösungen: Jeder Fall ist einzigartig. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die genau zu Ihrer Situation passen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Anliegen, um die optimale Strategie zu entwickeln.
Durchsetzungsstark: Wir kämpfen entschlossen für Ihre Rechte und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Dabei arbeiten wir mit Nachdruck und Zielstrebigkeit, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die genau zu Ihrer Situation passen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Anliegen, um die optimale Strategie zu entwickeln.
Zufriedene Mandanten:
Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht bei uns an erster Stelle. Unsere Mandanten schätzen unsere professionelle und engagierte Herangehensweise sowie die persönliche Betreuung. Unsere Kanzlei wird mit 5-Sternen auf Google bewerten.
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