Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Sie möchten sich über Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament informieren?

Als Kanzlei für Erbrecht helfen wir Ihnen bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten – und das auf höchstem juristischen Niveau.

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin. Kostenlos & Unverbindlich

Fragen zu Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Als Kanzlei für Erbrecht in Erding bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Erbrecht. Durch unsere Kooperation mit namhaften Steuerkanzleien bieten wir Ihnen zudem eine erbrechtliche Steueroptimierung an.

Unsere Kanzleiräume befinden sich direkt am Schrannenplatz 2 in Erding.

Wir sind Ihre Beratung rund ums Erbrecht

Wir wissen, dass der Gang zum Anwalt nicht immer leicht ist. Auf diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Falls und ein unverbindlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt an. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter – versprochen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Testaments. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Außerdem überprüfen wir bestehende Testamente auf ihre Rechtsgültigkeit und beraten Sie zu notwendigen Anpassungen.

In Erbengemeinschaften kann es häufig zu Konflikten kommen. Wir helfen Ihnen, diese Streitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich zu lösen. Unser Ziel ist es, eine faire und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dabei prüfen wir die Höhe des Pflichtteils und unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und Auszahlung.

 

 

Eine umfassende Vorsorgeplanung ist unerlässlich. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch im Ernstfall berücksichtigt werden.

Die Verwaltung eines Nachlasses kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir übernehmen für Sie die vollständige Nachlassabwicklung, von der Sichtung und Bewertung des Vermögens bis hin zur Verteilung an die Erben.

Wir beraten Sie zu erbschaftssteuerlichen Fragen und unterstützen Sie dabei, steuerliche Belastungen zu minimieren. Unser Ziel ist es, Ihnen eine optimale Gestaltung Ihres Nachlasses zu ermöglichen.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen beraten wir Sie zu den relevanten rechtlichen Aspekten und unterstützen Sie bei der Abwicklung. Wir klären für Sie, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt und wie internationale Vermögenswerte behandelt werden.

 

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess. Wir beraten Sie umfassend zur Übergabe Ihres Unternehmens im Erbfall und erstellen für Sie rechtssichere Nachfolgevereinbarungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.

 

Selbstverständlich. Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von Erding am Schrannenplatz 2. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin

Ja, wir bieten auch Online-Beratungen an. Dies ermöglicht es Ihnen, bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus mit uns in Kontakt zu treten und rechtliche Unterstützung zu erhalten.

 

Wir rechnen grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührenrahmen (RVG) ab. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie außer den vereinbarten Selbstbehalt keine Kosten. 

In der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine transparente Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. Bei Bedarf bieten wir auch flexible Zahlungsmodalitäten an.

Sie haben eine Frage rund um Erben oder vererben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen. 

Picture of Jonas Kainzinger

Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns

Mit unseren juristischen Kenntnissen rund um das Erbrecht und Unternehmensnachfolge bieten wir eine ganzheitliche Beratung zu erb- und steuerrechtlichen Thematiken. 

Durch Kooperationen mit namhaften Steuerexperten beraten wir Sie nicht nur juristisch, sondern auch steuerlich auf höchstem Niveau. 

Rechtsanwalt & Inhaber

Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament: Rechtssicherheit für Ihren letzten Willen

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, die im Todesfall des Erblassers erben sollen. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig vom Erblasser geändert oder widerrufen werden kann, ist ein Erbvertrag bindend. Änderungen oder ein Widerruf sind nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine gemeinsame letztwillige Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern. Es enthält gemeinsame Regelungen über die Verteilung des Nachlasses und kann besondere Klauseln, wie die sogenannte “Bindungswirkung” oder das “Berliner Testament”, beinhalten.

Vorteile eines Erbvertrags

Ein Erbvertrag bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Da der Erbvertrag bindend ist, bietet er eine hohe Rechtssicherheit für alle Parteien.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Durch die vertragliche Bindung werden spätere Erbstreitigkeiten reduziert.
  • Individuelle Regelungen: Der Erbvertrag ermöglicht individuelle und detaillierte Regelungen, die den speziellen Wünschen und Bedürfnissen der Parteien entsprechen.
  • Absicherung von Unternehmensnachfolgen: Besonders für Unternehmer kann ein Erbvertrag eine geregelte und rechtssichere Unternehmensnachfolge gewährleisten.

Vorteile eines gemeinschaftlichen Testaments

Ein gemeinschaftliches Testament bietet ebenfalls zahlreiche Vorteile:

  • Einheitliche Regelung: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können gemeinsam ihre Nachlassregelungen treffen und so eine einheitliche Verteilung ihres Vermögens sicherstellen.
  • Bindungswirkung: Bestimmte Klauseln können sicherstellen, dass das Testament auch nach dem Tod des ersten Partners bindend bleibt und nicht einseitig geändert werden kann.
  • Berliner Testament: Diese spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments ermöglicht es, dass der überlebende Partner zunächst Alleinerbe wird und die Kinder erst nach dessen Tod erben. Dies bietet finanzielle Sicherheit für den überlebenden Partner.

Erstellung eines Erbvertrags und gemeinschaftlichen Testaments

Die Erstellung eines Erbvertrags oder eines gemeinschaftlichen Testaments erfordert rechtliches Fachwissen und sorgfältige Planung. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung dieser wichtigen Dokumente.

Individuelle Beratung

Wir beraten Sie ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments. Dabei klären wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse und erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Rechtssichere Erstellung

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments. Wir achten darauf, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre individuellen Wünsche klar und eindeutig formuliert werden.

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Lebensumstände ändern sich. Wir empfehlen, Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie stets Ihren aktuellen Wünschen und den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen.

Wann ist ein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament sinnvoll?

Ein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein:

  • Unternehmer: Ein Erbvertrag kann eine geregelte und rechtssichere Unternehmensnachfolge gewährleisten.
  • Patchwork-Familien: Gemeinschaftliche Testamente bieten die Möglichkeit, komplexe Familienverhältnisse rechtssicher zu regeln.
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: Ein gemeinschaftliches Testament kann den überlebenden Partner finanziell absichern und eine einheitliche Nachlassregelung sicherstellen.

Fazit: Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament für Rechtssicherheit und Klarheit

Ein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament bietet hohe Rechtssicherheit und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die Nachlassregelung. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung und fachkundiger Unterstützung zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten zur Erstellung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments beraten.

Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin. Kostenlos & unverbindlich.

Picture of Jonas Kainzinger

Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns

FAQ zu Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, die im Todesfall des Erblassers erben sollen. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag bindend und kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder widerrufen werden.

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine gemeinsame letztwillige Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern. Es enthält gemeinsame Regelungen über die Verteilung des Nachlasses und kann besondere Klauseln wie die Bindungswirkung oder das Berliner Testament beinhalten.

Was sind die Vorteile eines Erbvertrags?

Ein Erbvertrag bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Bindende Vereinbarungen bieten hohe Rechtssicherheit für alle Parteien.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Vertragsbindung reduziert spätere Erbstreitigkeiten.
  • Individuelle Regelungen: Erbverträge ermöglichen detaillierte und individuelle Regelungen.
  • Unternehmensnachfolge: Sichert geregelte und rechtssichere Unternehmensnachfolgen.

Was sind die Vorteile eines gemeinschaftlichen Testaments?

Ein gemeinschaftliches Testament bietet zahlreiche Vorteile:

  • Einheitliche Regelung: Gemeinsame Nachlassregelung für Ehepartner oder Lebenspartner.
  • Bindungswirkung: Sicherstellung der Bindung auch nach dem Tod des ersten Partners.
  • Berliner Testament: Überlebender Partner wird zunächst Alleinerbe, Kinder erben erst nach dessen Tod.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Erbvertrag ist sinnvoll in folgenden Situationen:

  • Unternehmer: Regelung der Unternehmensnachfolge.
  • Komplexe Familienverhältnisse: Sicherstellung der Nachlassregelung in Patchwork-Familien.
  • Hohe Rechtssicherheit: Erfordernis bindender Vereinbarungen für die Nachlassregelung.

Wann ist ein gemeinschaftliches Testament sinnvoll?

Ein gemeinschaftliches Testament ist sinnvoll für:

  • Ehepartner und Lebenspartner: Gemeinsame Regelung des Nachlasses.
  • Absicherung des überlebenden Partners: Finanzielle Sicherheit und klare Nachlassregelung.
  • Einheitliche Regelung: Sicherstellung einer konsistenten Verteilung des Nachlasses.

Wie wird ein Erbvertrag erstellt?

Die Erstellung eines Erbvertrags erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Anwalt. Es werden die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Parteien geklärt und die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Der Anwalt erstellt dann einen rechtssicheren Erbvertrag, der von allen Vertragsparteien unterzeichnet wird.

Wie wird ein gemeinschaftliches Testament erstellt?

Ein gemeinschaftliches Testament wird gemeinsam von Ehepartnern oder Lebenspartnern verfasst. Ein Anwalt kann dabei unterstützen, die individuellen Wünsche zu klären und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern. Das Testament muss von beiden Partnern handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.

Was kostet die Erstellung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments?

Die Kosten für die Erstellung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments können variieren. Unsere Kanzlei bietet eine transparente Kostenstruktur und informiert Sie im Vorfeld über die anfallenden Gebühren.

Kann ein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament geändert werden?

Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder widerrufen werden. Ein gemeinschaftliches Testament kann geändert werden, solange beide Partner zustimmen. Nach dem Tod eines Partners ist eine Änderung in der Regel nicht mehr möglich.

Wie oft sollte ein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament überprüft werden?

Es ist ratsam, Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente regelmäßig zu überprüfen, insbesondere bei wesentlichen Änderungen im Leben, wie Geburt eines Kindes, Eheschließung, Scheidung oder Änderungen im Vermögensstand. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung.

Wie unterstützt mich Ihre Kanzlei bei der Erstellung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments?

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments. Wir helfen Ihnen, individuelle und rechtssichere Lösungen zu finden, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Wie kann ich einen Termin für eine Beratung vereinbaren?

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Website. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

Picture of Jonas Kainzinger

Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns