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Sie haben Fragen zu Erbschaftsannahme und -ausschlagung?

Als Kanzlei für Erbrecht helfen wir Ihnen bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten – und das auf höchstem juristischen Niveau.

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Wir sind Ihre Kanzlei in Erding für Erbschaftsannahme und -ausschlagung.

Als Kanzlei für Erbrecht in Erding bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Erbrecht. Durch unsere Kooperation mit namhaften Steuerkanzleien bieten wir Ihnen zudem eine erbrechtliche Steueroptimierung an.

Unsere Kanzleiräume befinden sich direkt am Schrannenplatz 2 in Erding.

Wir sind Ihre Beratung rund ums Erbrecht

Wir wissen, dass der Gang zum Anwalt nicht immer leicht ist. Auf diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Falls und ein unverbindlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt an. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter – versprochen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Testaments. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Außerdem überprüfen wir bestehende Testamente auf ihre Rechtsgültigkeit und beraten Sie zu notwendigen Anpassungen.

In Erbengemeinschaften kann es häufig zu Konflikten kommen. Wir helfen Ihnen, diese Streitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich zu lösen. Unser Ziel ist es, eine faire und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dabei prüfen wir die Höhe des Pflichtteils und unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und Auszahlung.

 

 

Eine umfassende Vorsorgeplanung ist unerlässlich. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch im Ernstfall berücksichtigt werden.

Die Verwaltung eines Nachlasses kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir übernehmen für Sie die vollständige Nachlassabwicklung, von der Sichtung und Bewertung des Vermögens bis hin zur Verteilung an die Erben.

Wir beraten Sie zu erbschaftssteuerlichen Fragen und unterstützen Sie dabei, steuerliche Belastungen zu minimieren. Unser Ziel ist es, Ihnen eine optimale Gestaltung Ihres Nachlasses zu ermöglichen.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen beraten wir Sie zu den relevanten rechtlichen Aspekten und unterstützen Sie bei der Abwicklung. Wir klären für Sie, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt und wie internationale Vermögenswerte behandelt werden.

 

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess. Wir beraten Sie umfassend zur Übergabe Ihres Unternehmens im Erbfall und erstellen für Sie rechtssichere Nachfolgevereinbarungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.

 

Selbstverständlich. Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von Erding am Schrannenplatz 2. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin

Ja, wir bieten auch Online-Beratungen an. Dies ermöglicht es Ihnen, bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus mit uns in Kontakt zu treten und rechtliche Unterstützung zu erhalten.

 

Wir rechnen grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührenrahmen (RVG) ab. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie außer den vereinbarten Selbstbehalt keine Kosten. 

In der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine transparente Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. Bei Bedarf bieten wir auch flexible Zahlungsmodalitäten an.

Sie haben eine Frage rund um Erben oder vererben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen. 

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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns

Mit unseren juristischen Kenntnissen rund um das Erbrecht und Unternehmensnachfolge bieten wir eine ganzheitliche Beratung zu erb- und steuerrechtlichen Thematiken. 

Durch Kooperationen mit namhaften Steuerexperten beraten wir Sie nicht nur juristisch, sondern auch steuerlich auf höchstem Niveau. 

Rechtsanwalt & Inhaber

Erbschaftsannahme und -ausschlagung: Was Sie wissen müssen

Was bedeutet Erbschaftsannahme und -ausschlagung?

Die Erbschaftsannahme und -ausschlagung sind zwei wichtige Entscheidungen, die nach dem Tod eines Erblassers getroffen werden müssen. Die Annahme der Erbschaft bedeutet, dass der Erbe das Vermögen und die Schulden des Erblassers übernimmt. Die Ausschlagung der Erbschaft bedeutet, dass der Erbe das Erbe ablehnt und keine Rechte oder Pflichten daraus erhält.

Warum ist die Erbschaftsannahme oder -ausschlagung wichtig?

Die Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, hat weitreichende Konsequenzen. Durch die Annahme übernimmt der Erbe nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Schulden des Erblassers. Eine gründliche Prüfung der Erbschaft ist daher unerlässlich, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

Die Erbschaftsannahme: Was zu beachten ist

Schritte zur Annahme der Erbschaft

  1. Prüfung des Nachlasses: Bevor eine Erbschaft angenommen wird, sollte der Nachlass gründlich geprüft werden. Dazu gehören die Bewertung der Vermögenswerte und die Überprüfung der Schulden.
  2. Erklärung der Annahme: Die Annahme der Erbschaft kann entweder ausdrücklich durch eine schriftliche Erklärung oder stillschweigend durch bestimmte Handlungen erfolgen, die auf die Annahme schließen lassen.
  3. Fristen: In der Regel hat der Erbe sechs Wochen Zeit, um die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Vorteile der Erbschaftsannahme

  • Vermögenszuwachs: Durch die Annahme der Erbschaft erhält der Erbe die Vermögenswerte des Erblassers.
  • Erhaltung von Familienvermögen: Oftmals soll das Familienvermögen erhalten und weitergeführt werden.
  • Fortführung von Unternehmen: Bei Unternehmernachlässen kann die Annahme notwendig sein, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Die Erbschaftsausschlagung: Wann und wie?

Gründe für die Ausschlagung einer Erbschaft

  1. Hohe Schulden: Wenn der Nachlass überschuldet ist, ist es sinnvoll, die Erbschaft auszuschlagen, um nicht für die Schulden des Erblassers haften zu müssen.
  2. Unbekannte Verbindlichkeiten: Besteht Unsicherheit über die Höhe der Schulden, kann eine Ausschlagung ratsam sein.
  3. Rechtliche oder persönliche Gründe: Manchmal gibt es persönliche oder rechtliche Gründe, die gegen die Annahme der Erbschaft sprechen.

Schritte zur Ausschlagung der Erbschaft

  1. Fristen beachten: Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei einem Auslandsbezug sind es sechs Monate.
  2. Form der Ausschlagung: Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder vor einem Notar erklärt werden.
  3. Konsequenzen der Ausschlagung: Durch die Ausschlagung entfällt jeglicher Anspruch auf den Nachlass. Der nächste in der Erbfolge rückt nach.

Sonderfälle und wichtige Aspekte

Minderjährige Erben

Bei minderjährigen Erben müssen die gesetzlichen Vertreter entscheiden, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird. In vielen Fällen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.

Erbengemeinschaft

Ist der Erblasser von mehreren Personen beerbt worden, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Hier müssen alle Miterben einstimmig handeln, wenn es um die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft geht.

Beratung und Unterstützung durch Fachanwälte

Die Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, sollte gut überlegt sein. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Erbschaftsannahme und -ausschlagung. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und alle rechtlichen Schritte korrekt durchzuführen.

Individuelle Beratung

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist. Gemeinsam klären wir alle wichtigen Fragen und entwickeln die beste Strategie für Ihren Fall.

Rechtssichere Abwicklung

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der rechtssicheren Abwicklung der Erbschaftsannahme oder -ausschlagung. Wir stellen sicher, dass alle Fristen und Formvorschriften eingehalten werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Unterstützung bei Erbengemeinschaften

Wir beraten und vertreten Sie auch in Erbengemeinschaften, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Interessen aller Miterben zu wahren.

Fazit: Erbschaftsannahme und -ausschlagung

Die Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, hat weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Eine gründliche Prüfung des Nachlasses und eine fachkundige Beratung sind daher unerlässlich. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung und Unterstützung zur Seite, um die für Sie beste Entscheidung zu treffen.

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Jonas Kainzinger

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Was bedeutet Erbschaftsannahme?

Die Erbschaftsannahme bedeutet, dass der Erbe das Vermögen und die Schulden des Erblassers übernimmt. Mit der Annahme wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen und tritt in alle Rechte und Pflichten ein.

Was bedeutet Erbschaftsausschlagung?

Die Erbschaftsausschlagung bedeutet, dass der Erbe die Erbschaft ablehnt. Der Erbe erhält weder Vermögenswerte noch haftet er für die Schulden des Erblassers. Die Ausschlagung muss form- und fristgerecht erfolgen.

Wann sollte ich eine Erbschaft ausschlagen?

Eine Erbschaft sollte ausgeschlagen werden, wenn der Nachlass überschuldet ist oder wenn Unsicherheiten über die Verbindlichkeiten bestehen. Auch persönliche oder rechtliche Gründe können für eine Ausschlagung sprechen.

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen?

Die Frist zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei einem Auslandsbezug oder wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Wie erkläre ich die Annahme einer Erbschaft?

Die Annahme einer Erbschaft kann ausdrücklich durch eine schriftliche Erklärung oder stillschweigend durch bestimmte Handlungen erfolgen, die auf die Annahme schließen lassen, z.B. die Verwaltung des Nachlasses oder die Beantragung eines Erbscheins.

Wie erkläre ich die Ausschlagung einer Erbschaft?

Die Ausschlagung muss persönlich beim zuständigen Nachlassgericht oder vor einem Notar erklärt werden. Die Erklärung muss fristgerecht und formgerecht erfolgen, um wirksam zu sein.

Was passiert, wenn ich die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft verpasse?

Wenn die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft verpasst wird, gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Der Erbe haftet dann für alle Schulden des Erblassers und tritt in alle Rechte und Pflichten ein.

Kann ich die Erbschaft teilweise annehmen oder ausschlagen?

Eine teilweise Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft ist nicht möglich. Der Erbe muss sich entscheiden, die Erbschaft vollständig anzunehmen oder vollständig auszuschlagen.

Was passiert, wenn mehrere Erben beteiligt sind?

Wenn mehrere Erben beteiligt sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben müssen sich einstimmig entscheiden, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird. Uneinigkeit kann zu komplexen rechtlichen Situationen führen.

Welche Folgen hat die Erbschaftsannahme?

Durch die Annahme der Erbschaft wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Er tritt in alle Rechte und Pflichten ein und haftet auch für die Schulden des Erblassers. Dies kann finanzielle Vorteile, aber auch Risiken mit sich bringen.

Welche Folgen hat die Erbschaftsausschlagung?

Durch die Ausschlagung der Erbschaft erhält der Erbe keine Vermögenswerte und haftet nicht für die Schulden des Erblassers. Der nächste in der gesetzlichen Erbfolge rückt nach und wird Erbe.

Wie unterstützt mich Ihre Kanzlei bei der Erbschaftsannahme oder -ausschlagung?

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erbschaftsannahme und -ausschlagung. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und alle rechtlichen Schritte korrekt durchzuführen. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie individuell und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung.

Wie kann ich einen Termin für eine Beratung zur Erbschaftsannahme oder -ausschlagung vereinbaren?

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