Beratung zur Erbausschlagung

Sie benötigen eine Beratung zur Erbausschlagung?

Als Kanzlei für Erbrecht helfen wir Ihnen bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten – und das auf höchstem juristischen Niveau.

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Unsicher, ob Sie ein Erbe ausschlagen sollten? Wir helfen Ihnen.

Als Kanzlei für Erbrecht in Erding bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Beratung im Erbrecht. Durch unsere Kooperation mit namhaften Steuerkanzleien bieten wir Ihnen zudem eine erbrechtliche Steueroptimierung an.

Unsere Kanzleiräume befinden sich direkt am Schrannenplatz 2 in Erding.

Wir sind Ihre Beratung rund ums Erbrecht

Wir wissen, dass der Gang zum Anwalt nicht immer leicht ist. Auf diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüfung Ihres Falls und ein unverbindlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt an. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter – versprochen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung Ihres Testaments. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Wünsche und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Außerdem überprüfen wir bestehende Testamente auf ihre Rechtsgültigkeit und beraten Sie zu notwendigen Anpassungen.

In Erbengemeinschaften kann es häufig zu Konflikten kommen. Wir helfen Ihnen, diese Streitigkeiten außergerichtlich oder gerichtlich zu lösen. Unser Ziel ist es, eine faire und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 

Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dabei prüfen wir die Höhe des Pflichtteils und unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung und Auszahlung.

 

 

Eine umfassende Vorsorgeplanung ist unerlässlich. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch im Ernstfall berücksichtigt werden.

Die Verwaltung eines Nachlasses kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir übernehmen für Sie die vollständige Nachlassabwicklung, von der Sichtung und Bewertung des Vermögens bis hin zur Verteilung an die Erben.

Wir beraten Sie zu erbschaftssteuerlichen Fragen und unterstützen Sie dabei, steuerliche Belastungen zu minimieren. Unser Ziel ist es, Ihnen eine optimale Gestaltung Ihres Nachlasses zu ermöglichen.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen beraten wir Sie zu den relevanten rechtlichen Aspekten und unterstützen Sie bei der Abwicklung. Wir klären für Sie, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt und wie internationale Vermögenswerte behandelt werden.

 

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess. Wir beraten Sie umfassend zur Übergabe Ihres Unternehmens im Erbfall und erstellen für Sie rechtssichere Nachfolgevereinbarungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.

 

Selbstverständlich. Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von Erding am Schrannenplatz 2. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin

Ja, wir bieten auch Online-Beratungen an. Dies ermöglicht es Ihnen, bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus mit uns in Kontakt zu treten und rechtliche Unterstützung zu erhalten.

 

Wir rechnen grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührenrahmen (RVG) ab. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie außer den vereinbarten Selbstbehalt keine Kosten. 

In der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine transparente Aufstellung der voraussichtlichen Kosten. Bei Bedarf bieten wir auch flexible Zahlungsmodalitäten an.

Sie haben eine Frage rund um Erben oder vererben? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen. 

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Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns

Mit unseren juristischen Kenntnissen rund um das Erbrecht und Unternehmensnachfolge bieten wir eine ganzheitliche Beratung zu erb- und steuerrechtlichen Thematiken. 

Durch Kooperationen mit namhaften Steuerexperten beraten wir Sie nicht nur juristisch, sondern auch steuerlich auf höchstem Niveau. 

Rechtsanwalt & Inhaber

Beratung zur Erbausschlagung: Ihre Entscheidung rechtssicher gestalten

Warum ist die Beratung zur Erbausschlagung wichtig?

Die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, ist oft mit vielen Unsicherheiten und rechtlichen Fragen verbunden. Eine professionelle Beratung zur Erbausschlagung hilft Ihnen, alle relevanten Aspekte zu verstehen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtliche Fallstricke vermeiden und Ihre Rechte optimal wahrnehmen können.

Was bedeutet Erbausschlagung?

Die Erbausschlagung bedeutet, dass der Erbe die Erbschaft ablehnt. Dadurch erhält der Erbe keine Vermögenswerte, haftet aber auch nicht für die Schulden des Erblassers. Die Ausschlagung muss fristgerecht und in einer bestimmten Form erklärt werden, um wirksam zu sein.

Gründe für die Erbausschlagung

Es gibt mehrere Gründe, warum eine Erbschaft ausgeschlagen werden sollte:

  • Überschuldeter Nachlass: Wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögenswerte enthält, ist die Ausschlagung oft die beste Option, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
  • Unklare Verbindlichkeiten: Bei Unsicherheiten über die Schulden des Erblassers kann eine Ausschlagung ratsam sein.
  • Persönliche Gründe: Es kann persönliche oder familiäre Gründe geben, die gegen die Annahme der Erbschaft sprechen.

Der Prozess der Erbausschlagung

1. Fristen beachten

Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei Auslandsbezug oder wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Diese Fristen müssen strikt eingehalten werden, um die Ausschlagung wirksam zu machen.

2. Form der Ausschlagung

Die Ausschlagung muss persönlich beim zuständigen Nachlassgericht oder vor einem Notar erklärt werden. Eine schriftliche Erklärung ohne persönliche Vorsprache reicht nicht aus.

3. Konsequenzen der Ausschlagung

Durch die Ausschlagung verliert der Erbe alle Ansprüche auf den Nachlass, haftet aber auch nicht für die Schulden des Erblassers. Der nächste in der gesetzlichen Erbfolge rückt nach und wird Erbe.

Unsere Unterstützung bei der Erbausschlagung

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung zur Erbausschlagung. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und alle rechtlichen Schritte korrekt durchzuführen.

Individuelle Beratung

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist. Gemeinsam klären wir alle wichtigen Fragen und entwickeln die beste Strategie für Ihren Fall. Wir unterstützen Sie dabei, die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen der Ausschlagung genau zu verstehen.

Rechtssichere Abwicklung

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Abwicklung der Erbausschlagung. Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Fristen eingehalten werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Sollte es zu Erbstreitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen kompetent und engagiert. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beilegung von Erbstreitigkeiten und setzen uns dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Vorteile unserer Beratung zur Erbausschlagung

Unsere Beratung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass Ihre Erbausschlagung rechtlich einwandfrei und gültig ist.
  • Individuelle Lösungen: Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Durch eine sorgfältige und rechtssichere Abwicklung reduzieren wir das Risiko von Erbstreitigkeiten.
  • Kompetente Vertretung: Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und engagiert bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Fazit: Rechtssichere Beratung zur Erbausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig und rechtssicher durchgeführt werden muss. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Erbausschlagung reibungslos und rechtlich einwandfrei verläuft. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Erbrecht – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer informierten und sicheren Entscheidung.

Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin. Kostenlos & unverbindlich. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Erbausschlagung zu beantworten und Sie umfassend zu beraten.

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Jonas Kainzinger

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FAQ zur Beratung zur Erbausschlagung

Warum sollte ich eine Erbschaft ausschlagen?

Es gibt mehrere Gründe, eine Erbschaft auszuschlagen:

  • Überschuldeter Nachlass: Wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögenswerte enthält, ist die Ausschlagung oft die beste Option, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
  • Unklare Verbindlichkeiten: Bei Unsicherheiten über die Schulden des Erblassers kann eine Ausschlagung ratsam sein.
  • Persönliche Gründe: Es kann persönliche oder familiäre Gründe geben, die gegen die Annahme der Erbschaft sprechen.

Was bedeutet Erbausschlagung?

Die Erbausschlagung bedeutet, dass der Erbe die Erbschaft ablehnt. Dadurch erhält der Erbe keine Vermögenswerte, haftet aber auch nicht für die Schulden des Erblassers. Die Ausschlagung muss fristgerecht und in einer bestimmten Form erklärt werden, um wirksam zu sein.

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei Auslandsbezug oder wenn der Erblasser im Ausland verstorben ist, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Wie erkläre ich die Erbausschlagung?

Die Ausschlagung muss persönlich beim zuständigen Nachlassgericht oder vor einem Notar erklärt werden. Eine schriftliche Erklärung ohne persönliche Vorsprache reicht nicht aus.

Was passiert, wenn ich die Erbschaft nicht innerhalb der Frist ausschlage?

Wenn die Erbschaft nicht innerhalb der Frist ausgeschlagen wird, gilt sie automatisch als angenommen. Der Erbe haftet dann für alle Schulden des Erblassers und tritt in alle Rechte und Pflichten ein.

Welche Konsequenzen hat die Erbausschlagung?

Durch die Ausschlagung verliert der Erbe alle Ansprüche auf den Nachlass, haftet aber auch nicht für die Schulden des Erblassers. Der nächste in der gesetzlichen Erbfolge rückt nach und wird Erbe.

Kann ich die Erbschaft teilweise ausschlagen?

Nein, eine teilweise Ausschlagung der Erbschaft ist nicht möglich. Der Erbe muss die Erbschaft entweder vollständig annehmen oder vollständig ausschlagen.

Was passiert, wenn mehrere Erben beteiligt sind?

Wenn mehrere Erben beteiligt sind, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe muss individuell entscheiden, ob er die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Uneinigkeit kann zu komplexen rechtlichen Situationen führen.

Wie unterstützt mich Ihre Kanzlei bei der Erbausschlagung?

Wir bieten umfassende Unterstützung und Beratung zur Erbausschlagung. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und alle rechtlichen Schritte korrekt durchzuführen. Unsere Beratung umfasst die individuelle Klärung Ihrer Situation, die rechtssichere Abwicklung und die Vertretung bei möglichen Erbstreitigkeiten.

Welche Vorteile bietet die Beratung durch Ihre Kanzlei?

Unsere Beratung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass Ihre Erbausschlagung rechtlich einwandfrei und gültig ist.
  • Individuelle Lösungen: Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Durch eine sorgfältige und rechtssichere Abwicklung reduzieren wir das Risiko von Erbstreitigkeiten.
  • Kompetente Vertretung: Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und engagiert bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Wie kann ich einen Termin für eine Beratung zur Erbausschlagung vereinbaren?

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Website. Wir stehen Ihnen für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.

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Jonas Kainzinger

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