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Dorfener Straße 11, 85435 Erding
Telefon: 08122 5538790
Erbengemeinschaft fair auflösen – ohne jahrelangen Streit
Geerbtes Haus verkaufen oder übernehmen? Uneinigkeit unter Erben? Ich sorge für eine schnelle und gerechte Lösung – damit Sie endlich Klarheit haben und Ihren Anteil erhalten.
Wichtig: Eine Erbengemeinschaft kann jahrelang blockiert sein. Mit anwaltlicher Unterstützung lösen Sie die Gemeinschaft schnell auf und erhalten Ihren rechtmäßigen Anteil.
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Mitglied im Deutschen Verband für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Als Mitglied im DVEV (Deutscher Verband für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) verpflichte ich mich zu höchsten fachlichen Standards im Erbrecht. Der Verband steht für Qualität, kontinuierliche Fortbildung und spezialisierte Expertise in allen Fragen rund um Nachfolge, Testament und Erbauseinandersetzung.
Mehr über den DVEV erfahrenWarum Erbengemeinschaften oft jahrelang blockiert sind
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Das Problem: Alle müssen sich einig sein – und genau hier beginnt der Streit.
Das geerbte Haus kann nicht verkauft werden
Ein Miterbe will das Haus behalten, die anderen wollen verkaufen. Ohne Einigung passiert nichts – das Haus bleibt ungenutzt und verliert an Wert.
Einstimmigkeitsprinzip blockiert alles
Jede Entscheidung braucht die Zustimmung aller Erben. Ein einzelner Miterbe kann die gesamte Erbauseinandersetzung blockieren – oft über Jahre.
Laufende Kosten trotz keiner Einnahmen
Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung – die Kosten laufen weiter. Oft weigert sich ein Miterbe zu zahlen, und die anderen bleiben darauf sitzen.
Familienstreit eskaliert
Aus unterschiedlichen Vorstellungen wird schnell ein handfester Konflikt. Geschwister reden nicht mehr miteinander, alte Wunden brechen auf.
Die gute Nachricht: Jeder Miterbe kann die Auflösung erzwingen
Nach § 2042 BGB haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Auch wenn andere Erben blockieren – mit anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Jetzt Situation besprechenSo lösen Sie die Erbengemeinschaft auf – 3 Wege zum Ziel
Jede Situation ist unterschiedlich. Je nach Konstellation und Konfliktgrad gibt es verschiedene Wege, die Erbengemeinschaft aufzulösen und zu Ihrem Anteil zu kommen.
Einvernehmliche Teilung
Alle Erben einigen sich gemeinsam auf die Aufteilung des Nachlasses. Das geerbte Haus wird verkauft oder ein Erbe übernimmt es gegen Abfindung der anderen.
✓ Schnellster Weg
✓ Kostengünstig
Voraussetzung: Alle stimmen zu
Teilungsversteigerung
Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miterbe die gerichtliche Versteigerung des Nachlasses beantragen. Das Gericht ordnet dann die Teilungsversteigerung an.
✓ Durchsetzbar ohne Zustimmung
✓ Rechtssicher
Dauert 12-24 Monate
Abschichtung
Ein einzelner Erbe steigt gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Seine Anteile gehen auf die verbleibenden Miterben über – diese können dann unter sich weiter verhandeln.
✓ Schnelle Lösung für Einzelne
✓ Konflikt entschärfen
Nur bei teilweiser Einigung
Welcher Weg ist der richtige für Sie?
Das hängt von Ihrer konkreten Situation ab: Wie viele Miterben gibt es? Wie ist die Stimmung? Welche Immobilien sind im Nachlass? In der Erstberatung analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen den besten Weg.
Kostenlose Erstberatung vereinbarenKostenlose Erstberatung
Im Gegensatz zu vielen Kanzleien bieten wir Ihnen eine 45-minütige, kostenlose Erstberatung an.
In diesem Gespräch beantwortet Rechtsanwalt Jonas Kainzinger gerne Ihre ersten Fragen rund um das Thema Erben & Vererben und stellt Ihnen verschiedene Lösungsansätze vor. Dieses Gespräch ist kostenlos & unverbindlich.
✔ Kostenlos & unverbindlich
✔ 45 Minuten persönliche Beratung
✔ Flexible Terminvereinbarung
Warum Sie bei der Auflösung einen Anwalt brauchen
Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist rechtlich komplex und emotional belastend. Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – schnell, fair und ohne unnötigen Streit.
Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Auseinandersetzung – auch gegen blockierende Miterben
Verhandlung fairer Lösungen für Immobilien in Erding und Umgebung
Zusammenarbeit mit Immobiliengutachtern und Maklern für realistische Bewertungen
Beantragung der Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Erding, wenn nötig
Rechtsanwalt
Häufige Fragen zur Auflösung der Erbengemeinschaft
Diese Fragen stellen mir Mandanten aus Erding und Umgebung besonders häufig.
Kann ein einzelner Miterbe die Auflösung blockieren?
Nein. Zwar brauchen Sie für eine einvernehmliche Teilung die Zustimmung aller Erben, aber jeder Miterbe hat nach § 2042 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Blockiert ein Miterbe, können Sie die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen – notfalls auch gegen den Willen der anderen.
Wie lange dauert die Auflösung einer Erbengemeinschaft?
Das hängt vom gewählten Weg ab. Eine einvernehmliche Teilung kann innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen sein. Eine gerichtliche Teilungsversteigerung dauert in der Regel 12 bis 24 Monate. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto schneller kommen Sie zu Ihrem Recht – oft lässt sich durch frühzeitige Verhandlung eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
Was passiert mit dem geerbten Haus bei einer Teilungsversteigerung?
Das Amtsgericht Erding ordnet die öffentliche Versteigerung der Immobilie an. Der Erlös wird entsprechend den Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt. Der Nachteil: Bei Zwangsversteigerungen werden oft niedrigere Preise erzielt als beim freien Verkauf. Deshalb versuche ich immer erst, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder einen Miterben zu überzeugen, das Haus gegen Abfindung der anderen zu übernehmen.
Muss ich als Miterbe für die Schulden anderer Erben haften?
Jein. Für Nachlassverbindlichkeiten (also Schulden des Verstorbenen) haften alle Miterben gemeinsam. Für private Schulden einzelner Miterben müssen Sie nicht aufkommen. Problem: Solange die Erbengemeinschaft besteht, können Gläubiger des Erblassers auf den gesamten Nachlass zugreifen. Ein weiterer Grund, die Auseinandersetzung zügig voranzutreiben.
Was kostet die Auflösung einer Erbengemeinschaft?
Die Kosten hängen vom Nachlasswert und vom gewählten Weg ab. Bei einer einvernehmlichen Teilung fallen hauptsächlich Notarkosten an. Bei einer gerichtlichen Teilungsversteigerung kommen Gerichtskosten und Gutachterkosten hinzu. Meine Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Erstberatung besprechen wir transparent alle anfallenden Kosten.
Kann ich meinen Erbanteil verkaufen, ohne die Erbengemeinschaft aufzulösen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können Ihren Erbanteil an einen Dritten oder an einen Miterben verkaufen. Allerdings haben die anderen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Verkauf eines Erbanteils ist komplex und sollte anwaltlich begleitet werden, da dabei viele rechtliche Fallstricke lauern – etwa bei der Bewertung des Anteils oder bei der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.
Brauche ich wirklich einen Anwalt für die Auflösung?
Rechtlich können Sie die Auseinandersetzung auch ohne Anwalt versuchen. In der Praxis scheitern aber viele Versuche, weil emotionale Konflikte, unterschiedliche Vorstellungen über Werte und rechtliche Unwissenheit die Verhandlungen blockieren. Ein Anwalt kennt alle rechtlichen Möglichkeiten, kann Druckmittel einsetzen und verhandelt sachlich und emotionslos. Gerade bei wertvollen Immobilien in Erding lohnt sich anwaltliche Unterstützung – oft spare ich meinen Mandanten durch geschickte Verhandlung mehr Geld, als meine Honorare kosten.
Kontakt & Anfahrt
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Wissenswertes rund ums Erben
Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Artikel rund ums Erben & Vererben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
