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ERBENGEMEINSCHAFT AUFLÖSEN ERDING

Erbengemeinschaft fair auflösen – ohne jahrelangen Streit

Geerbtes Haus verkaufen oder übernehmen? Uneinigkeit unter Erben? Ich sorge für eine schnelle und gerechte Lösung – damit Sie endlich Klarheit haben und Ihren Anteil erhalten.

KOSTENLOSE Erstberatung
Lokale Kanzlei am Schrannenplatz in Erding
Schnelle und gerechte Auflösung

Wichtig: Eine Erbengemeinschaft kann jahrelang blockiert sein. Mit anwaltlicher Unterstützung lösen Sie die Gemeinschaft schnell auf und erhalten Ihren rechtmäßigen Anteil.

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RA Jonas Kainzinger

Bewertungen unserer Mandanten

Erfahren Sie, was unsere Mandanten über unsere Beratung und Vertretung sagen.

Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteLPdragonfly1989
12:59 28 Apr 25
Ich bin froh, mich von Herrn Kainzinger beraten lassen zu haben. Die Terminvergabe war über den Online Kalender problemlos und schnell möglich, das Beratungsgespräch war professionell und informativ.
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteRobert Betz
03:08 09 Apr 25
Sehr schneller, professioneller Ablauf!Jederzeit gerne wieder😎
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteChristoph Hofstetter
08:10 04 Apr 25
Sehr hilfreiche, kurzfristige und kompetente Unterstützung! Vielen Dank.
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteEdina Hannich
07:47 03 Apr 25
Hilfsbereit, kompetent, schnelles Handeln.
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteJohanna Schlunk
08:40 02 Apr 25
Ich habe in einem kostenlosen Erstgespräch sehr freundlich und schnell die Informationen bekommen, die ich brauchte - herzlichen Dank!
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteManuel
19:20 31 Mar 25
Mein erster Besuch bei der Kanzlei war äußerst positiv. Die Beratung war professionell, kompetent und verständlich. Ich hatte das Gefühl, in guten Händen zu sein, und wurde umfassend über meine Möglichkeiten informiert. Sehr empfehlenswert.
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteCarolin Müller
13:08 29 Mar 25
Herr Kainzinger war sehr nett zu mir und hat mir schnell viele Informationen und hilfreiche Tipps geben können. Vielen Dank!
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteEva Göckener
16:49 28 Mar 25
Sehr freundlicher Empfang, kompetente und freundliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger,kann die Kanzlei absolut empfehlen!
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteChantal Gleixner
14:39 27 Mar 25
Sehr netter und kompetenter Anwalt.
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP Rechtsanwältesari kartika
17:13 18 Jul 24
Sehr kompetent. Macht von sich aus gute Vorschläge und weißt auf Problemen hin. Es ging dabei um Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteSzacsek Gabesz
16:55 16 Jul 24
Schnelle Hilfe, sehr geringe Wartezeit. Terminvereibarung, Besprechung und alles Fertig. Sehr korrekt und kompetent. Danke schön!
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteVioletta R.J.
11:27 10 Jul 24
Direkt einen Termin im Bereich Erbrecht und Arbeitsrecht bekommen. Die Kanzlei ist in der Innenstadt zentral gelegen und damit sehr gut zu erreichen. Der Anwalt hat sich umfassend Zeit genommen und ist auf all meine Probleme und Bedenken eingegangen. Habe mich sehr aufgehoben gefühlt. Sehr empfehlenswert!
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteThomas G
17:45 06 Jul 24
Bin sehr zufrieden. Es wird auf meine Bedürfnisse eingegangen und mein Anliegen professionell, kompetent und zügig bearbeitet. Als Unternehmer fühle ich mich dort gut aufgehoben.Klare Empfehlung
Anwaltskanzlei VSP Erding | Erbengemeinschaft auflösen Erding | VSP RechtsanwälteAlex Agroh
19:40 05 Jul 24
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden und haben direkt am nächsten Tag eine kostenlose Erstberatung bekommen, bei der sich viel Zeit genommen wurde. Top Kanzlei, ist auf jeden Fall weiterzuempfehlen!
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MITGLIED IM FACHVERBAND

Mitglied im Deutschen Verband für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Als Mitglied im DVEV (Deutscher Verband für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) verpflichte ich mich zu höchsten fachlichen Standards im Erbrecht. Der Verband steht für Qualität, kontinuierliche Fortbildung und spezialisierte Expertise in allen Fragen rund um Nachfolge, Testament und Erbauseinandersetzung.

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Warum Erbengemeinschaften oft jahrelang blockiert sind

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Das Problem: Alle müssen sich einig sein – und genau hier beginnt der Streit.

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Das geerbte Haus kann nicht verkauft werden

Ein Miterbe will das Haus behalten, die anderen wollen verkaufen. Ohne Einigung passiert nichts – das Haus bleibt ungenutzt und verliert an Wert.

Einstimmigkeitsprinzip blockiert alles

Jede Entscheidung braucht die Zustimmung aller Erben. Ein einzelner Miterbe kann die gesamte Erbauseinandersetzung blockieren – oft über Jahre.

Laufende Kosten trotz keiner Einnahmen

Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung – die Kosten laufen weiter. Oft weigert sich ein Miterbe zu zahlen, und die anderen bleiben darauf sitzen.

Familienstreit eskaliert

Aus unterschiedlichen Vorstellungen wird schnell ein handfester Konflikt. Geschwister reden nicht mehr miteinander, alte Wunden brechen auf.

Die gute Nachricht: Jeder Miterbe kann die Auflösung erzwingen

Nach § 2042 BGB haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Auch wenn andere Erben blockieren – mit anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen.

Jetzt Situation besprechen

So lösen Sie die Erbengemeinschaft auf – 3 Wege zum Ziel

Jede Situation ist unterschiedlich. Je nach Konstellation und Konfliktgrad gibt es verschiedene Wege, die Erbengemeinschaft aufzulösen und zu Ihrem Anteil zu kommen.

🤝

Einvernehmliche Teilung

Alle Erben einigen sich gemeinsam auf die Aufteilung des Nachlasses. Das geerbte Haus wird verkauft oder ein Erbe übernimmt es gegen Abfindung der anderen.

✓ Schnellster Weg

✓ Kostengünstig

Voraussetzung: Alle stimmen zu

⚖️

Teilungsversteigerung

Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miterbe die gerichtliche Versteigerung des Nachlasses beantragen. Das Gericht ordnet dann die Teilungsversteigerung an.

✓ Durchsetzbar ohne Zustimmung

✓ Rechtssicher

Dauert 12-24 Monate

🚪

Abschichtung

Ein einzelner Erbe steigt gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Seine Anteile gehen auf die verbleibenden Miterben über – diese können dann unter sich weiter verhandeln.

✓ Schnelle Lösung für Einzelne

✓ Konflikt entschärfen

Nur bei teilweiser Einigung

Welcher Weg ist der richtige für Sie?

Das hängt von Ihrer konkreten Situation ab: Wie viele Miterben gibt es? Wie ist die Stimmung? Welche Immobilien sind im Nachlass? In der Erstberatung analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen den besten Weg.

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Kostenlose Erstberatung

Im Gegensatz zu vielen Kanzleien bieten wir Ihnen eine 45-minütige, kostenlose Erstberatung an.

In diesem Gespräch beantwortet Rechtsanwalt Jonas Kainzinger gerne Ihre ersten Fragen rund um das Thema Erben & Vererben und stellt Ihnen verschiedene Lösungsansätze vor. Dieses Gespräch ist kostenlos & unverbindlich.

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✔ 45 Minuten persönliche Beratung
✔ Flexible Terminvereinbarung

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Warum Sie bei der Auflösung einen Anwalt brauchen

Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist rechtlich komplex und emotional belastend. Ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – schnell, fair und ohne unnötigen Streit.

Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Auseinandersetzung – auch gegen blockierende Miterben

Verhandlung fairer Lösungen für Immobilien in Erding und Umgebung

Zusammenarbeit mit Immobiliengutachtern und Maklern für realistische Bewertungen

Beantragung der Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Erding, wenn nötig

Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

Häufige Fragen zur Auflösung der Erbengemeinschaft

Diese Fragen stellen mir Mandanten aus Erding und Umgebung besonders häufig.

Kann ein einzelner Miterbe die Auflösung blockieren?

Nein. Zwar brauchen Sie für eine einvernehmliche Teilung die Zustimmung aller Erben, aber jeder Miterbe hat nach § 2042 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Blockiert ein Miterbe, können Sie die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen – notfalls auch gegen den Willen der anderen.

Wie lange dauert die Auflösung einer Erbengemeinschaft?

Das hängt vom gewählten Weg ab. Eine einvernehmliche Teilung kann innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen sein. Eine gerichtliche Teilungsversteigerung dauert in der Regel 12 bis 24 Monate. Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto schneller kommen Sie zu Ihrem Recht – oft lässt sich durch frühzeitige Verhandlung eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

Was passiert mit dem geerbten Haus bei einer Teilungsversteigerung?

Das Amtsgericht Erding ordnet die öffentliche Versteigerung der Immobilie an. Der Erlös wird entsprechend den Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt. Der Nachteil: Bei Zwangsversteigerungen werden oft niedrigere Preise erzielt als beim freien Verkauf. Deshalb versuche ich immer erst, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder einen Miterben zu überzeugen, das Haus gegen Abfindung der anderen zu übernehmen.

Muss ich als Miterbe für die Schulden anderer Erben haften?

Jein. Für Nachlassverbindlichkeiten (also Schulden des Verstorbenen) haften alle Miterben gemeinsam. Für private Schulden einzelner Miterben müssen Sie nicht aufkommen. Problem: Solange die Erbengemeinschaft besteht, können Gläubiger des Erblassers auf den gesamten Nachlass zugreifen. Ein weiterer Grund, die Auseinandersetzung zügig voranzutreiben.

Was kostet die Auflösung einer Erbengemeinschaft?

Die Kosten hängen vom Nachlasswert und vom gewählten Weg ab. Bei einer einvernehmlichen Teilung fallen hauptsächlich Notarkosten an. Bei einer gerichtlichen Teilungsversteigerung kommen Gerichtskosten und Gutachterkosten hinzu. Meine Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der Erstberatung besprechen wir transparent alle anfallenden Kosten.

Kann ich meinen Erbanteil verkaufen, ohne die Erbengemeinschaft aufzulösen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können Ihren Erbanteil an einen Dritten oder an einen Miterben verkaufen. Allerdings haben die anderen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Verkauf eines Erbanteils ist komplex und sollte anwaltlich begleitet werden, da dabei viele rechtliche Fallstricke lauern – etwa bei der Bewertung des Anteils oder bei der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.

Brauche ich wirklich einen Anwalt für die Auflösung?

Rechtlich können Sie die Auseinandersetzung auch ohne Anwalt versuchen. In der Praxis scheitern aber viele Versuche, weil emotionale Konflikte, unterschiedliche Vorstellungen über Werte und rechtliche Unwissenheit die Verhandlungen blockieren. Ein Anwalt kennt alle rechtlichen Möglichkeiten, kann Druckmittel einsetzen und verhandelt sachlich und emotionslos. Gerade bei wertvollen Immobilien in Erding lohnt sich anwaltliche Unterstützung – oft spare ich meinen Mandanten durch geschickte Verhandlung mehr Geld, als meine Honorare kosten.

Kontakt & Anfahrt

Kanzlei VSP Erding

Adresse

Schrannenplatz 2
85452 Erding

Kontakt

Tel: 08122 / 5538790
info@vsp-erding.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Wissenswertes rund ums Erben

Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Artikel rund ums Erben & Vererben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Bild zeigt eine Person von hinten, die einen beigefarbenen Hut mit schwarzem Band und eine dunkle Jacke trägt. Die Person blickt auf einen nebligen Wasserfall im Hintergrund. Oben im Bild steht in weißer Schrift der Titel: „Was macht ein Erbenermittler?“. Die Szene wirkt geheimnisvoll und nachdenklich.

Was macht eigentlich ein Erbenermittler?

Eine ältere Frau liegt schwach in einem Krankenhausbett, während ein jüngerer Mann ihre Hand hält und sie mit ernster Miene ansieht. In der Mitte des quadratischen Bildes steht der Text: „Nottestament in Erding: Ist ein mündliches Testament gültig?“ – das Bild vermittelt emotionale Nähe und die Dringlichkeit eines letzten Willens.

Nottestament in Erding: Ist ein mündliches Testament rechtsgültig?

VSP Erding Eine Frau sitzt an einem Tisch und legt gestresst die Hand auf die Stirn, während ein Mann auf ein Dokument zeigt, das sie unterschreiben soll. Der Text lautet: Ausschlagungsfrist § 1944 BGB. Rechtsanwalt Erding

Die Ausschlagungsfrist nach § 1944 BGB: Nur 6 Wochen Zeit für eine lebenswichtige Entscheidung – Ihr Anwalt im  Erbrecht in Erding informiert

VSP Erding Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch und schauen besorgt. Davor sind Scherenschnitte eines Mannes, einer Frau und eines kleinen Holzhauses zu sehen. Der Text lautet: Güterstand Erbrecht-Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft. Rechtsanwalt Erding

Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft

So lange können Sie ein Erbe in Erding ausschlagen

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen? – Wichtige Fristen und Konsequenzen

VSP Erding Zwei alte, hellbraune Truhen mit Metallverzierungen stehen auf einem gefliesten Boden neben einem Holztisch. Das Sonnenlicht fällt durch ein Fenster und wirft Schatten - eine ideale Szene für Nachlasspfleger Erding auf der Suche nach versteckten Schätzen. Rechtsanwalt Erding

Was macht ein Nachlasspfleger im Erbstreit?