Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Erding
Digitalisierung im Arbeitsrecht
Rechtssichere Lösungen für die digitale Arbeitswelt
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt grundlegend – und stellt Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen. Rechtsanwalt Jonas Kainzinger berät Sie zu allen Rechtsfragen der digitalen Transformation im Arbeitsverhältnis.
- ✔ KOSTENLOSE Erstberatung – Jetzt Termin vereinbaren
- ✔ Rechtssichere Einführung digitaler Arbeitszeiterfassung
- ✔ Gestaltung von Home-Office und mobilen Arbeitsplätzen
- ✔ Unsere Kanzlei am Schrannenplatz in Erding – direkt für Sie da
Persönliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger am Schrannenplatz in Erding

Digitaler Arbeitsplatz-Check für Ihr Unternehmen
Lassen Sie jetzt Ihre digitalen Arbeitsplatzkonzepte, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen auf Rechtssicherheit prüfen. Unsere Kanzlei identifiziert Risiken und optimiert Ihre Regelungen – kompetent und vertraulich
Digitalen Arbeitsplatz-Check vereinbarenArbeitsrechtliche Beratung zur Digitalisierung
Unsere Kanzlei in Erding unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung aller digitalen Prozesse im Arbeitsalltag – vom Home-Office bis zur elektronischen Personalakte.
Digitale Arbeitszeiterfassung
Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie zur EuGH-konformen Arbeitszeiterfassung. Ich prüfe bestehende Systeme auf Rechtssicherheit, gestalte passende Betriebsvereinbarungen und begleite die Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme gemäß aktueller Rechtsprechung.
Home-Office & Mobiles Arbeiten
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Home-Office-Vereinbarungen. Wir beraten zu Datenschutz, Arbeitsschutz und Arbeitszeitregelungen bei mobiler Arbeit und erstellen maßgeschneiderte Vereinbarungen für Ihr Unternehmen.
Elektronische Personalakte
Ich berate Sie zu allen rechtlichen Aspekten bei der Umstellung auf elektronische Personalakten. Von datenschutzkonformen Aufbewahrungsfristen über Zugriffsrechte bis hin zur rechtssicheren Einführung – als Ihr Anwalt in Erding sorge ich für eine rechtskonforme Digitalisierung.
Mitarbeiterüberwachung & Datenschutz
Unsere Kanzlei berät Sie zur Abwägung zwischen berechtigten Kontrollinteressen und Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter. Wir entwickeln rechtskonforme Lösungen für Monitoring-Systeme und erstellen DSGVO-konforme Konzepte für die digitale Arbeitswelt.
Digitale Unterschrift & E-Verträge
Als Ihr persönlicher Rechtsberater unterstütze ich Sie bei der Einführung digitaler Signaturverfahren im Arbeitsverhältnis. Ich prüfe die Wirksamkeit elektronischer Vertragsschlüsse und sorge für rechtssichere digitale Prozesse in der Personalabteilung.
Social Media & BYOD
Unsere Kanzlei entwickelt für Sie maßgeschneiderte Social-Media-Richtlinien und Regelungen zur privaten Gerätenutzung (Bring Your Own Device). Wir beraten zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Arbeitnehmerhaftung bei digitalen Arbeitsmodellen.
Warum die Digitalisierung rechtliche Begleitung braucht
Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet rasch voran, doch das Arbeitsrecht hinkt oft hinterher. Als Ihr Rechtsanwalt am Schrannenplatz in Erding helfe ich Ihnen, diese Lücke zu schließen und rechtssichere digitale Arbeitsprozesse zu etablieren.
Aktuelle Rechtsprechung zur digitalen Arbeitswelt
Praxisorientierte Lösungen für digitale Herausforderungen
Verständliche Beratung ohne technisches Fachchinesisch
Das sagen unsere Mandanten
"Herr Kainzinger hat uns bei der Einführung einer digitalen Personalakte hervorragend beraten. Die Kombination aus technischem Verständnis und arbeitsrechtlicher Expertise war genau das, was wir brauchten."
— Thomas R.
"Die von der Kanzlei entwickelte Betriebsvereinbarung für unser Home-Office-Konzept hat uns viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt haben wir die klare Kommunikation und die praxisnahen Lösungen."
— Melanie W.
Häufige Fragen zur Digitalisierung im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger beantwortet die wichtigsten Fragen rund um rechtliche Aspekte der digitalen Arbeitswelt
Eine rechtssichere Home-Office-Vereinbarung sollte folgende wesentliche Punkte enthalten:
- Klare Definition des Arbeitsortes: Festlegung, ob die Arbeit ausschließlich von zu Hause oder flexibel (mobiles Arbeiten) erbracht werden kann
- Arbeitszeit und Erreichbarkeit: Regelungen zu Kernarbeitszeiten, Pausenzeiten und Zeiterfassung
- Arbeitsmittel und Kostenübernahme: Regelungen zur Bereitstellung und Nutzung von IT-Equipment, Internet und Telefonanschluss sowie zur Erstattung von Betriebskosten
- Datenschutz und IT-Sicherheit: Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten, Zugangsschutz, Verschlüsselung
- Arbeitsschutz und Ergonomie: Anforderungen an den häuslichen Arbeitsplatz, Gefährdungsbeurteilung
- Haftungsregelungen: Umgang mit Schäden an Arbeitsmitteln und durch Dritte
- Beendigung der Home-Office-Tätigkeit: Rückrufoptionen, Kündigungsfristen der Vereinbarung
Als Ihr Rechtsanwalt in Erding unterstütze ich Sie bei der individuellen Gestaltung von Home-Office-Vereinbarungen, die sowohl Ihre betrieblichen Anforderungen als auch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Seit dem EuGH-Urteil vom Mai 2019 und der nachfolgenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Vollständige Erfassung: Es müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit objektiv und verlässlich erfasst werden
- Nachvollziehbarkeit: Die Aufzeichnungen müssen manipulationssicher sein und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentieren
- Aufbewahrungspflicht: Die Arbeitszeitdaten müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden
- Datenschutz: Bei der Erfassung sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten
- Mitbestimmungsrechte: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Arbeitszeiterfassung
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtskonformen Implementierung digitaler Zeiterfassungssysteme und berät Sie zu den arbeitsrechtlichen Aspekten der verschiedenen technischen Lösungen. Wir helfen Ihnen auch bei der Entwicklung einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch Ihren betrieblichen Bedürfnissen entspricht.
Bei der Einführung und Nutzung digitaler Personalakten sind folgende datenschutzrechtliche Aspekte besonders wichtig:
- Zugriffsberechtigungskonzept:
- Festlegung präziser Zugriffsrechte nach dem Need-to-know-Prinzip
- Rollenbasierte Zugriffskonzepte für verschiedene Personengruppen
- Protokollierung von Zugriffen und Änderungen
- Technischer Datenschutz:
- Verschlüsselung der Daten bei Übertragung und Speicherung
- Sichere Authentifizierungsverfahren
- Regelmäßige Sicherheitsaudits und -updates
- Aufbewahrungsfristen:
- Implementierung automatisierter Löschroutinen
- Differenzierte Aufbewahrungsfristen je nach Dokumententyp
- Berücksichtigung gesetzlicher Mindest- und Höchstaufbewahrungsfristen
- Auskunftsrechte:
- Gewährleistung der Mitarbeiterrechte auf Einsicht, Kopie, Berichtigung und ggf. Löschung
- Mitbestimmung:
- Einbeziehung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur digitalen Personalakte
Ich berate Sie umfassend zur datenschutzkonformen Gestaltung Ihrer digitalen Personalakten und erstelle mit Ihnen individuelle Datenschutzkonzepte, die sowohl die DSGVO-Anforderungen erfüllen als auch praktikabel im Unternehmensalltag sind.
Die Rechtssicherheit digitaler Unterschriften im Arbeitsrecht hängt vom Vertragstyp und der verwendeten Signaturform ab:
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES):
- Höchste Rechtssicherheit, der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt
- Erforderlich für Kündigungen und Aufhebungsverträge nach § 623 BGB
- Auch notwendig für befristete Arbeitsverträge gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES):
- Mittleres Sicherheitsniveau
- Geeignet für Änderungsverträge und andere Vereinbarungen ohne Schriftformerfordernis
- Bietet bessere Beweiseignung als einfache Signaturen
- Einfache elektronische Signatur:
- Niedrigstes Sicherheitsniveau (z.B. eingescannte Unterschrift)
- Ausreichend für viele interne Dokumente (Urlaubsanträge, Spesenabrechnungen)
- Risikobehaftet für wichtige Vertragsdokumente
Unsere Kanzlei berät Sie zur rechtssicheren Implementierung elektronischer Signaturverfahren in Ihrem Unternehmen. Wir entwickeln mit Ihnen ein abgestuftes Konzept, das für jeden Dokumententyp die passende Signaturform vorsieht und so sowohl Rechtssicherheit als auch Praktikabilität gewährleistet.
Bei der Nutzung privater Geräte für dienstliche Zwecke (BYOD) bestehen folgende arbeitsrechtliche Risiken und Herausforderungen:
- Datenschutzrechtliche Problematik:
- Vermischung privater und dienstlicher Daten
- Zugriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf private Inhalte
- Datenschutzrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers trotz fehlender Kontrollmöglichkeiten
- Arbeitszeiterfassung und Erreichbarkeit:
- Verschwimmende Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit
- Risiko von nicht erfasster Mehrarbeit
- Problematik der ständigen Erreichbarkeit
- Haftungsfragen:
- Verantwortlichkeit bei Verlust oder Beschädigung des Geräts
- Haftung bei Datenverlust oder Datenschutzverletzungen
- Haftung für IT-Sicherheitsrisiken durch private Nutzung
- Betriebsratsrechte:
- Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Durchführung von BYOD
- Notwendigkeit einer Betriebsvereinbarung
Als Ihr Anwalt in Erding helfe ich Ihnen, diese Risiken durch klare Regelungen zu minimieren. Ich erstelle rechtssichere BYOD-Richtlinien und Nutzungsvereinbarungen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter angemessen berücksichtigen.
Haben Sie weitere Fragen zur Digitalisierung im Arbeitsrecht?
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger steht Ihnen für eine persönliche und unverbindliche Beratung am Schrannenplatz in Erding zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin:
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