Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Erding
Rechtssichere Kündigungen und Aufhebungsverträge
Minimieren Sie Ihr Risiko bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Eine fehlerhafte Kündigung oder ein mangelhafter Aufhebungsvertrag kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Unsere erfahrenen Anwälte aus Erding sorgen für rechtssichere Lösungen und schützen Sie vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.
- ✔ KOSTENLOSE Erstberatung – Jetzt Termin vereinbaren
- ✔ Vermeidung von Kündigungsschutzklagen und Abfindungszahlungen
- ✔ Rechtssichere Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- ✔ Ihre Kanzlei vor Ort – persönliche Betreuung am Schrannenplatz in Erding
Persönliche Beratung durch RA Jonas Kainzinger am Schrannenplatz in Erding

Angebot: Prüfung Ihrer Kündigungsvorhaben in Erding
Lassen Sie Ihre geplanten Kündigungen oder Aufhebungsverträge von RA Jonas Kainzinger in Erding prüfen und erfahren Sie, wie Sie rechtliche Risiken minimieren können – unverbindlich und kostenfrei
Kündigungsvorhaben prüfen lassenUnsere Leistungen bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger in Erding unterstützt Sie bei allen Aspekten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.
Rechtssichere Kündigungen
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Durchführung von betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen – von der Vorbereitung über die korrekte Formulierung bis hin zur wirksamen Zustellung des Kündigungsschreibens.
Aufhebungsverträge
Wir entwickeln maßgeschneiderte Aufhebungsvereinbarungen, die Ihre Interessen optimal schützen und gleichzeitig die Risiken von Anfechtungen minimieren. Mit unserer Hilfe erreichen Sie eine einvernehmliche und rechtssichere Trennung.
Abfindungsverhandlungen
Wir vertreten Ihre Interessen in Abfindungsverhandlungen und helfen Ihnen, die Höhe von Abfindungszahlungen angemessen zu gestalten. Dabei berücksichtigen wir sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte für eine optimale Lösung.
Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen
Wir vertreten Sie umfassend bei Kündigungsschutzklagen und entwickeln effektive Verteidigungsstrategien. Unsere Experten bereiten Sie optimal auf Gerichtstermine vor und vertreten Ihre Interessen sowohl vor Gericht als auch in Güteterminen.
Präventive Beratung
Wir beraten Sie präventiv, um Kündigungen rechtssicher vorzubereiten. Dazu gehören die Dokumentation von Pflichtverletzungen, die korrekte Durchführung von Abmahnungen und die Schaffung einer belastbaren Beweislage für verhaltens- und personenbedingte Kündigungen.
Sozialplanverhandlungen
Bei Betriebsänderungen unterstützen wir Sie bei den Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat. Wir gestalten faire und wirtschaftlich tragfähige Lösungen und begleiten Sie durch den gesamten Verhandlungsprozess.
Warum Arbeitgeber in Erding mir vertrauen
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kommt es auf Präzision und rechtliches Know-how an. Als Ihr Anwalt in Erding biete ich Ihnen beides – kombiniert mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht.
Minimierung von Prozessrisiken und Folgekosten
Langjährige Erfahrung vor den Arbeitsgerichten
Verständlich erklärte rechtliche Optionen
Das sagen unsere Klienten
"Dank der kompetenten Beratung von Rechtsanwalt Kainzinger konnten wir unsere Personalmaßnahmen rechtssicher umsetzen. Besonders die Gestaltung der Aufhebungsverträge hat uns überzeugt – keine Anfechtungen, keine Klagen."
— Michael H.
"Die präventive Beratung hat uns geholfen, Kündigungen von Anfang an richtig vorzubereiten. Bei einer trotzdem erfolgten Klage wurden wir hervorragend vertreten und haben den Prozess gewonnen."
— Christine L.
Häufige Fragen zu Kündigungen und Aufhebungsverträgen
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
In meiner Praxis hier in Erding beobachte ich regelmäßig diese typischen Fehler bei Kündigungen:
- Fehlende oder unzureichende vorherige Abmahnungen bei verhaltensbedingten Kündigungen
- Nicht ausreichende Dokumentation der Kündigungsgründe
- Formfehler im Kündigungsschreiben (z.B. fehlende Unterschrift)
- Nichteinhaltung gesetzlicher oder tarifvertraglicher Kündigungsfristen
- Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats
- Nichtbeachtung von Sonderkündigungsschutz (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte)
- Verspätete Kündigung, nachdem der Kündigungsgrund bereits verziehen wurde
Als erfahrener Anwalt kann ich diese Fehler vermeiden und damit das Risiko einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage deutlich reduzieren.
Ein Aufhebungsvertrag bietet für Arbeitgeber mehrere wesentliche Vorteile:
- Rechtssicherheit: Das Risiko einer Kündigungsschutzklage wird ausgeschlossen
- Flexibilität: Die Kündigungsfristen können flexibel gestaltet werden
- Planbarkeit: Das genaue Ende des Arbeitsverhältnisses kann zuverlässig festgelegt werden
- Imageschutz: Eine einvernehmliche Lösung wahrt das Image des Unternehmens
- Vergleichskosten sparen: Ein gut gestalteter Aufhebungsvertrag kann günstiger sein als eine spätere Einigung vor Gericht
- Vertragliche Gestaltungsfreiheit: Zusätzliche Vereinbarungen wie Freistellung, Zeugnisformulierung oder Rückgabe von Firmeneigentum können getroffen werden
Allerdings müssen Aufhebungsverträge sorgfältig formuliert werden, um rechtlich wirksam zu sein und spätere Anfechtungen zu vermeiden. Als Ihr Ansprechpartner hier in Erding berate ich Sie gerne, welche Lösung für Ihre spezifische Situation am sinnvollsten ist.
Eine rechtssichere betriebsbedingte Kündigung erfordert sorgfältige Vorbereitung:
- Dokumentation der betrieblichen Gründe: Belegen Sie den Wegfall des Arbeitsplatzes durch wirtschaftliche Kennzahlen, Umsatzrückgänge oder Reorganisationspläne
- Korrekte Sozialauswahl: Erstellen Sie eine nachvollziehbare Sozialauswahl unter Berücksichtigung der Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung
- Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten: Dokumentieren Sie, dass keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf freien Arbeitsplätzen im Unternehmen bestehen
- Betriebsratsanhörung: Bereiten Sie eine korrekte und vollständige Anhörung des Betriebsrats vor
- Berechnung von Kündigungsfristen: Prüfen Sie die korrekten Kündigungsfristen nach Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag
- Prüfung von Sonderkündigungsschutz: Stellen Sie sicher, dass keine besonderen Schutzrechte (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung) vorliegen
- Abfindungsangebot: Erwägen Sie ein angemessenes Abfindungsangebot zur Vermeidung einer Kündigungsschutzklage
Als Ihr Rechtsanwalt am Schrannenplatz in Erding begleite ich Sie durch diesen Prozess und helfe Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich:
- Es muss ein "wichtiger Grund" vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen
- Typische Gründe können sein:
- Schwerwiegende Straftaten (z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung)
- Beharrliche Arbeitsverweigerung trotz mehrfacher Abmahnungen
- Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen
- Schwerwiegende Beleidigungen oder Tätlichkeiten
- Konkurrenztätigkeit während des Arbeitsverhältnisses
- Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen ausgesprochen werden
- In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich
- Es muss eine umfassende Interessenabwägung stattfinden
Die Anforderungen an eine fristlose Kündigung sind sehr hoch. Ich empfehle dringend eine anwaltliche Beratung vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung, um das erhebliche Risiko einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage zu minimieren.
Die Höhe einer angemessenen Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen ist, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus
- Alter des Arbeitnehmers: Ältere Arbeitnehmer erhalten tendenziell höhere Abfindungen
- Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Schlechtere Vermittelbarkeit kann höhere Abfindungen rechtfertigen
- Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage: Je höher das Risiko einer erfolgreichen Klage, desto höher sollte die Abfindung sein
- Wirtschaftliche Lage des Unternehmens: Die finanzielle Situation des Unternehmens beeinflusst die Höhe der möglichen Abfindung
Als Faustformel wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt (sog. "Regelabfindung"). Diese Formel ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Situation nach oben oder unten abweichen.
Ich berate Sie gerne individuell zur angemessenen Höhe einer Abfindung in Ihrer spezifischen Situation und vertrete Ihre Interessen in den Verhandlungen.
Haben Sie weitere Fragen zu Kündigungen oder Aufhebungsverträgen?
Rechtsanwalt Jonas Kainzinger steht Ihnen für eine persönliche und unverbindliche Beratung am Schrannenplatz in Erding zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin:
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