KÜNDIGUNG KOSTENLOS VOM ANWALT ÜBERPRÜFEN LASSEN

24-Stunden-Service: Ein Rechtsanwalt meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und teilt Ihnen das Ergebnis der rechtlichen Ersteinschätzung mit. 100% Kostenfrei.

Stephanie B.
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Vielen Dank für die kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung meines Fall! Schön, dass Ihnen die Mandanten wirklich am Herz liegen!
Robert G.
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Ich habe meinen Fall geschildert und prompt einen Anruf eines Rechtsanwaltes bekommen. Ich habe mich nun entschlossen, meine Versicherung zu verklagen.
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 Egal ob Sie eine reguläre Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung erhalten haben: Lassen Sie den Kopf nicht hängen. Jeden Tag erhalten Tausende von Arbeitnehmern in Deutschland eine Kündigung. Sie sind also nicht alleine. 

Sie müssen aber umgehend reagieren. Denn im Arbeitsrecht gilt die 3-Wochen-Regel. Das bedeutet: Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.  Die Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie diese Frist verpassen (§ 7 KSchG). Sie sollten deshalb nicht zögern, und im Falle einer Kündigung einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einsetzen. 

Nutzen sie unseren kostenlosen 24-Stunden-Service: Übermitteln Sie uns Ihr Kündigungsschreiben und wir prüfen Ihren Fall rechtlich. Und das kostenlos und unverbindlich. Innerhalb von 24 Stunden meldet sich unser Rechtsanwalt bei Ihnen und teilt Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage mit. 

BERECHNEN SIE IHRE ABFINDUNG

Unsere Erfahrung zeigt: Setzen sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung anwaltlich zur Wehr, besteht die große Chance mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber einen Vergleich bzw. eine Abfindung auszuhandeln. 

Unser Versprechen: Wir holen die bestmögliche Abfindung für Sie raus und verhandeln hart. 

Rechtliches Problem im Arbeitsrecht?

1. Ist eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per SMS zulässig?

Nein. Das Gesetz schreibt in § 623 BGB vor, dass eine Kündigung in Schriftform zu erfolgen hat. Schriftform bedeutet, dass eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber mittels Namensunterschrift eigenhändig unterzeichnet werden muss (§ 126 Abs. 1 BGB).

Daher sind sowohl mündliche Kündigungen als auch Kündigungen per WhatsApp, E-Mail oder SMS unwirksam.

2. Muss ich mich gegen eine unwirksame Kündigung wehren?

Ja! Sie müssen innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Ansonsten wird gemäß § 7 KSchG auch eine unwirksame Kündigung wirksam!

3. Ich habe eine außerordentliche Kündigung erhalten, was soll ich tun?

Vorab: Die ganz überwiegende Anteil der außerordentlichen Kündigungen hat vor Gericht kein Bestand. Oftmals sprechen die Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, um Druck auf den Arbeitnehmer aufzubauen. Denn im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einhalten. Er erledigt sich quasi des Arbeitnehmers "von heute auf morgen". Zudem führt eine außerordentliche Kündigung oftmals zu einer Sperrung von Arbeitslosengeld II.

Schon aus diesem Grund sollten Sie unbedingt gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen!

4. Was sind die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung?

§ 626 Abs. 1 BGB regelt die Voraussetzungen einer wichtigen Kündigung. Die Prüfung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vollzieht sich in zwei Schritten. Zunächst muss ein Sachverhalt vorliegen, der an sich einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt. 

Im zweiten Schritt hat eine umfassende Interessenabwägung zu erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung stellt das schärfste Schwert des Arbeitsrechts dar. Entsprechend werden hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung gestellt. Regelmäßig kommt als milderes Mittel eine Abmahnung in Betracht. 

Rechtliches Problem im Arbeitsrecht?

Egal ob Sie eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche Kündigung erhalten haben – unser Tipp: Beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Die Gründe für unseren Ratschlag erklären wir Ihnen in diesem Abschnitt. 

Grund 1: Durch einen Rechtsanwalt stellen Sie Waffengleichheit mit Ihrem Arbeitgeber her!

Mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrechts stellen Sie eine Waffengleichheit mit dem Arbeitgeber her. Denn Ihr Arbeitgeber kennt sich in der Regel mit den Besonderheiten des Arbeitsrechts besser aus als Sie. Begegnen Sie also Ihrem Chef auf Augenhöhe und holen sich im Falle einer Kündigung anwaltliche Hilfe. 

Grund 2: Ein Rechtsanwalt kennt sich mit den Besonderheiten des Arbeitsrechts aus.

Jeder Rechtsanwalt hat ein langjähriges juristische Studium durchlaufen und in zwei Staatsexamen sein juristisches Können bewiesen. Von diesem juristischen Know-How profitieren Sie: Wir kennen uns mit den zahlreichen Besonderheiten von Kündigungsschutzprozessen aus und wissen, welche rechtlichen "Hebel" wir betätigen müssen, um Ihnen zum Erfolg zu helfen. 

Grund 3: Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kennt sich vor Arbeitsgerichten aus.

Gerade im Bereich von arbeitsrechtlichen Kündigungen gibt eine Vielzahl von wichtigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Wir kennen die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und schaffen es durch unser juristisches Fachwissen oft, Richter von der Unwirksamkeit einer Kündigung zu überzeugen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kennt sich zudem mit der Prozesstaktik aus und kann Angriffe der Gegenseite souverän parieren. 

Grund 4: Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kämpft immer f für Ihrem Erfolg.

Wir als Rechtsanwälte sind vor allem einem Ziel verpflichtet: Ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen. Für uns bedeutet das: Wir lassen uns nicht mit unfairen Vergleichen abspeisen, die vor allem für den Arbeitgeber vorteilhaft sind. Wir kämpfen für Sie und Ihr gutes Recht. Notfalls setzen wir Ihr Recht auch durch alle Instanzen durch. Denn unsere Erfahrung zeigt: Gerade in höheren Instanzen werden oftmals Urteile des Arbeitsgerichts aufgehoben und Kündigungen für unwirksam erklärt. 

Grund 5: Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht lässt sich nicht von Emotionen leiten. 

Gerade Kündigungen sind für Arbeitnehmer oftmals emotional sehr belastend und machen eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Chef unmöglich. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stecken oft in einer Emotionsspirale fest und eskalieren die Situation immer weiter. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist ein Organ der Rechtspflege und bewahrt immer einen kühlen Kopf. Wir streiten in der Sache hart – aber immer auf einem sachlichen Niveau. Unsere Erfahrungen aus unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zeigt: Mit Sachlichkeit und Durchsetzungsstärke werden die besten Ergebnisse erzielt. Und davon profitiert immer unser Mandant. 

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen bei einer Kündigung wieder eine Waffengleichheit mit Ihrem Arbeitgeber herzustellen.

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"Habe ich überhaupt eine Chance gegen meinen Arbeitgeber?"

Unsere Erfahrung zeigt: Ein Großteil der ausgesprochenen Kündigungen und Abmahnungen sind rechtswidrig. Oftmals fehlt es schon an den grundlegenden Voraussetzungen wie etwa der Schriftform. Eine Kündigung per What`s-App, E-Mail oder Anruf ist und bleibt unzulässig. Aber nur wenn Sie gegen Ihren Arbeitgeber rechtlich vorgehen, können Sie gewinnen. Unser Angebot: Schildern Sie uns Ihren Fall und wir teilen Ihnen mit, wie wir die Erfolgsaussichten einstufen. Kostenfrei und unverbindlich. 

"Brauche ich unbedingt einen Anwalt, um Klage gegen meine Kündigung zu erheben?"

Nein. Grundsätzlich können Sie sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten und selber gegen Ihre Kündigung klagen. Wir raten hiervon aber dringend ab. Und das tun wir nicht, weil wir Rechtsanwälte sind, sondern vielmehr um Sie vor einer Niederlage zu bewahren. Denn im Arbeitsrecht gibt es viele Fallstricke: Von der unterschiedlichen Verteilung der Beweislast bis zum substantiierten Vortrag und dem qualifizierten Bestreiten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt sich mit dem prozessualen und materiellen Arbeitsrecht aus und kämpft für Ihren Erfolg. 

"Warum bieten Sie eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung meines Falles an?

Bei uns steht immer eins im Vordergrund: Die rechtlichen Interessen unserer Mandanten. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur absolute Transparenz die Grundlage für Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant sein kann. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. 

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Fall an. Denn die Philosophie unserer Kanzelei lautet: "Transparenz & Vertrauen". Deswegen finden wir es wichtig, dass Sie eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Fall bekommen. 

RECHTLICHES PROBLEM KOSTENLOS VOM ANWALT ÜBERPRÜFEN LASSEN

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Oder rufen Sie uns kostenlos an: 08122 5538790