VSP Erding Eine Frau mit langen Haaren in einem grauen Tank-Top steht an einer schlichten Wand und hält sich mit schmerzverzerrtem Gesichtsausdruck und geschlossenen Augen die Stirn - Anzeichen dafür, dass berufsunfähige Krankheiten wie Migräne ihr Unbehagen verursachen könnten. Rechtsanwalt Erding

Diese Krankheiten können zur Berufsunfähigkeit führen

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Beruf. In diesem Artikel werden die häufigsten Krankheiten vorgestellt, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Von Herzerkrankungen bis hin zu psychischen Erkrankungen werden verschiedene Aspekte beleuchtet. Außerdem erfahren Sie, welche Absicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung bieten kann und wie wichtig es ist, frühzeitig auf Symptome zu achten und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zu suchen.

Bundesarbeitsgericht entscheidet über Annahmeverzug bei offensichtlich nicht ernst gemeintem Weiterbeschäftigungsangebot

Bundesverfassungsgericht weist Richtervorlage zur privaten Pflichtkrankenversicherung zurück

Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen in der Krankenversicherung bleibt ungeklärt: Bundesverfassungsgericht weist Richtervorlage als unzulässig zurück. Die Entscheidung lässt weiterhin Raum für Debatten über die Ungleichbehandlung von zinszahlungspflichtigen Steuernachzahlern und säumniszuschlagszahlungspflichtigen Versicherungsnehmern.

VSP Erding Eine Hand, die einen schwarzen Füllfederhalter hält, unterzeichnet ein Dokument mit gedrucktem Text, wobei sie am unteren Rand der Seite, direkt über der Zeile mit der Aufschrift "Unterschrift", das Widerspruchsrecht anspricht. Rechtsanwalt Erding

BGH: Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Widerspruchsrecht begründen

Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass auch geringfügige Belehrungsfehler einen Verstoß gegen Treu und Glauben im Rahmen des Widerspruchsrechts nach § 5a VVG a.F. begründen können, wenn sie dem Versicherungsnehmer nicht die Möglichkeit nehmen, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen auszuüben.